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Aufruf zur Mitarbeit im Familienbeirat

Mit Beschluss S 11/215/20 der Stadtverordnetenversammlung erfolgte die 6. Änderung der Hauptsatzung. Mit dieser Änderung wurde im § 3 u.a. die Bildung eines Familienbeirates aufgenommen.

Dieser wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Unterstützung von familienfachlichen Themen eingerichtet. Er besteht grundsätzlich aus 9 Bürgern der Stadt Wildau. Die Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Der Beirat wählt aus seiner Mitte zwei Sprecher.
Der Familienbeirat wird ehrenamtlich tätig. Er nimmt die Interessen der in der Stadt lebenden Familien wahr. Der Beirat arbeitet selbständig und teilt sich seine Aufgabengebiete selber zu.

Angesprochen sind alle Familien, in denen (mindestens) eine Generationenbeziehung besteht, die ein besonderes Verbundenheitsgefühl umfasst und wo zwischen den Angehörigen verschiedener Generationen Leistungen füreinander erbracht werden.

Wir möchten alle interessierten Wildauer Familien aufrufen, die sich für die Bildung des Familienbeirates engagieren wollen, sich bis zum 12.03.2021 mit folgenden Angaben zu bewerben:

Vor- und Zuname
Wohnort, Straße, Hausnummer
Anzahl der Personen in der Familie (unterteilt nach Erwachsenen und Kindern)

Ihre schriftliche Interessenbekundung schicken Sie bitte an die Stadt Wildau, Heike Frase, K.-Marx-Str. 36 in 15745 Wildau. Für Fragen steht Ihnen Frau Hein unter der Rufnummer: 03375/ 5054-40 oder per Mail unter [E-Mail anzeigen] zur Verfügung.

Die Benennung ist für die Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2021 vorgesehen. Zu dieser werden alle BewerberInnen eingeladen.


Wildau, 07.01.2021

Angela Homuth
Bürgermeisterin der Stadt Wildau