Der Ausschuss für Bau und Planung befasst sich grundsätzlich mit:
1 . Fachliche Beratung von Satzungsentwürfen einschließlich örtliche Bauvorschriften
(Gestaltungssatzungen)
2. Grundzüge der Satzungen für Erschließung, Straßenausbau, Wasserversorgung und Entwässerung bzw. entsprechende Entwurfs- und Ausbaubeschlüsse
3. städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Planung und Ausführung)
4. Planung, Errichtung und Ausstattung von öffentlichen Plätzen und öffentlichen Spielplätzen
5. baulicher Zustand der öffentlichen Gebäude und Straßen im Eigentum der Stadt
6. Bauhof der Stadt
7. Einvernehmen der Stadt (S 36 BauGB)
8. Stellungnahme der Stadt (bei Vorliegen von Bauanträgen von Bauwilligen, sofern diese Anträge nicht bereits von der Fachabteilung als Aufgabe der laufenden Verwaltung bearbeitet und erledigt wurden)
9. Namensgebung von Straßen, Wegen, Plätzen und kommunalen Gebäuden
1 . Fachliche Beratung von Satzungsentwürfen einschließlich örtliche Bauvorschriften
(Gestaltungssatzungen)
2. Grundzüge der Satzungen für Erschließung, Straßenausbau, Wasserversorgung und Entwässerung bzw. entsprechende Entwurfs- und Ausbaubeschlüsse
3. städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Planung und Ausführung)
4. Planung, Errichtung und Ausstattung von öffentlichen Plätzen und öffentlichen Spielplätzen
5. baulicher Zustand der öffentlichen Gebäude und Straßen im Eigentum der Stadt
6. Bauhof der Stadt
7. Einvernehmen der Stadt (S 36 BauGB)
8. Stellungnahme der Stadt (bei Vorliegen von Bauanträgen von Bauwilligen, sofern diese Anträge nicht bereits von der Fachabteilung als Aufgabe der laufenden Verwaltung bearbeitet und erledigt wurden)
9. Namensgebung von Straßen, Wegen, Plätzen und kommunalen Gebäuden