Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften befasst sich grundsätzlich mit:
1. Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Bestandteilen und Anlagen sowie über das Ergebnis des Jahresabschlusses und des kommunalen Gesamtabschlusses
2. städtischer Investitionsplanung („Prioritätenliste")
3. allen Angelegenheiten, die den Haushalt sowie das Kommunalvermögen der Stadt berühren und der Beschlussfassung des Hauptausschusses bzw.
der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wie z.B.:
a) Aufnahme und Umschuldung von Krediten
b) Gewährung von Darlehen
c) Übernahme von Bürgschaften
d) Grundstücksangelegenheiten (Kauf und Verkauf, Ausübung von Vorkaufsrechten, Abschluss von Erbbaurechtsverträgen)
e) über- und außerplanmäßige Ausgaben
f) Prioritätenliste
g) Stundungen, Erlass, Niederschlagungen von Forderungen
4. Satzungen, die die Ausgaben bzw. die Einnahmen des Haushaltsplanes tangieren
5. Vorschlags- und Kontrollrecht zur/bei der Nutzung kommunaler Liegenschaften, einschließlich der Festlegung von Prioritäten zur Werterhaltung kommunaler Liegenschaften und allgemeiner Pachtangelegenheiten
6. Zuschüssen an kommunale Gesellschaften
1. Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Bestandteilen und Anlagen sowie über das Ergebnis des Jahresabschlusses und des kommunalen Gesamtabschlusses
2. städtischer Investitionsplanung („Prioritätenliste")
3. allen Angelegenheiten, die den Haushalt sowie das Kommunalvermögen der Stadt berühren und der Beschlussfassung des Hauptausschusses bzw.
der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wie z.B.:
a) Aufnahme und Umschuldung von Krediten
b) Gewährung von Darlehen
c) Übernahme von Bürgschaften
d) Grundstücksangelegenheiten (Kauf und Verkauf, Ausübung von Vorkaufsrechten, Abschluss von Erbbaurechtsverträgen)
e) über- und außerplanmäßige Ausgaben
f) Prioritätenliste
g) Stundungen, Erlass, Niederschlagungen von Forderungen
4. Satzungen, die die Ausgaben bzw. die Einnahmen des Haushaltsplanes tangieren
5. Vorschlags- und Kontrollrecht zur/bei der Nutzung kommunaler Liegenschaften, einschließlich der Festlegung von Prioritäten zur Werterhaltung kommunaler Liegenschaften und allgemeiner Pachtangelegenheiten
6. Zuschüssen an kommunale Gesellschaften