Auf der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2023 sind die ordnungsbehördlichen Verordnungen Gegenstand der Tagesordnung. Vor dem Erlass der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaften sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf der Homepage der Stadt Wildau zu veröffentlichen.
Die o.g., anzuhörenden Beteiligten haben zu den in 2024 geplanten Sonntagsöffnungen ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Der Anlage können Sie die einzelnen Stellungnahmen entnehmen.
M. Vogel
Mitarbeiterin Hauptverwaltung der Stadt Wildau
Sachgebiet Gewerbe „