Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Zahlungstermine und Höhe der Zahlungen ergeben sich aus dem letzten schriftlich zugegangenen Grundsteuerbescheid. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Stadtkasse die fälligen Beträge vom Konto abbuchen. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt nach schriftlicher Mitteilung der Bankverbindung (Institut, IBAN u. Kontoinhaber) unter Angabe des Steuer- / Kassenzeichens. Für das Veranlagungsjahr 2024 und Folgejahre werden nur Erst- und Änderungsbescheide zugestellt.
Stadt Wildau