wildau.de »Startseite »Aktuelles »Meldungsübersicht »Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz: Bescheide der Stadt Wildau zur Grundsteuer A und Grundsteuer B

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz: Bescheide der Stadt Wildau zur Grundsteuer A und Grundsteuer B

04.12.2023 Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Steuerpflichtige, für die sich seit dem vergangenen Jahr keine Änderung in der Grundsteuerbemessung ergeben hat, werden hiermit aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuern für das Jahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Zahlungstermine und Höhe der Zahlungen ergeben sich aus dem letzten schriftlich zugegangenen Grundsteuerbescheid. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Stadtkasse die fälligen Beträge vom Konto abbuchen. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt nach schriftlicher Mitteilung der Bankverbindung (Institut, IBAN u. Kontoinhaber) unter Angabe des Steuer- / Kassenzeichens. Für das Veranlagungsjahr 2024 und Folgejahre werden nur Erst- und Änderungsbescheide zugestellt.

Stadt Wildau