wildau.de »Startseite »Aktuelles »Meldungsübersicht »Neue Informationen zu den Elternbeiträgen und den monatlichen Zuschüssen zur Mittagsversorgung

Neue Informationen zu den Elternbeiträgen und den monatlichen Zuschüssen zur Mittagsversorgung

Liebe Eltern,

das Land Brandenburg arbeitet aktuell an einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung, die kurzfristig rückwirkend ab Januar 2021 in Kraft treten soll. Diese Richtlinie wird wie im Frühjahr für die Träger von Kindertagesstätten die Möglichkeit eröffnen, Anträge auf Refinanzierung zu stellen, wenn bestimmte Fallkonstellationen, so auch die freiwillige Nicht-Inanspruchnahme von vertraglich vereinbarten Betreuungsleistungen schriftlich mit dem Träger vereinbart werden. Die Richtlinie setzt hier voraus, dass keine Betreuung für mindestens 1 Monat oder maximal nur 50% in Anspruch genommen werden. Die Refinanzierung erfolgt wieder über Pauschalen.

Die Stadt Wildau hat sich dazu entschieden, die entsprechenden Regelungen aus dieser Richtlinie auch auf die Erstattung von Elternbeiträgen anzuwenden. Der Monat Dezember bleibt aber weiter unberücksichtigt, da hier keine Refinanzierung durch das Land vorgesehen wird. Wir erfassen derzeit über die Kitaleitungen alle Eltern, die ihre Kinder freiwillig ab 01.01.2021 nicht in der Betreuung haben, um entsprechende Vereinbarungen mit diesen abschließen zu können.

In den Vormittagsstunden werden die Schülerinnen und Schüler von den in den Schulen beschäftigten Lehrern bzw. Honorarkräften betreut. Im ggf., durch das Land Brandenburg avisierten Wechselunterricht, sieht die Richtlinie ebenfalls eine Erstattungsmöglichkeit für die Gemeinden vor, soweit an Tagen, an denen kein Präsenzunterricht stattfindet, eine Hortbetreuung notwendig wird. Auch hier wollen wir die Regelung auf die Erstattung der Elternbeiträge anwenden.

Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, werden wir auf unserer Homepage die Eltern informieren.

Für die Rückzahlung der Essengeldpauschale haben die Eltern bereits die Möglichkeit einen Erlass für Folgemonate zu beantragen, wenn ihr Kind einen Monat nicht die Einrichtung besucht hat. Eine ausführliche Information dazu steht bereits auf unserer Corona-Seite der Homepage und ist in den Kitas ausgehangen.