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24.06.2020 Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Herr Heinz Hillebrand, hat seinen Widerspruch gegen die von der Wohnungsbaugesellschaft veranlasste Untersagungsverfügung des Landgerichts Cottbus, Kammer für Handelssachen, auf Anraten des Gerichtes zurückgenommen.
Das Gericht war in der mündlichen Verhandlung des Eilverfahrens am 18. Juni 2020 der Auffassung, dass das Aufsichtsratsmitglied durch die Weitergabe von Informationen an Dritte pflichtwidrig handelte, was u.a. auch gegen die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats gegenüber den Leitungsorganen der Gesellschaft verstoßen würde. Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt diese einstweilige Verfügung durch die Rücknahme des Widerspruches bestehen. Gleichzeitig haben sich die Parteien in dem Gerichtstermin am 18. Juni 2020 über Vollstreckungsanträge geeinigt.

Die Fraktion Die Linke. sowie das ehemalige Aufsichtsratsmitglied selbst haben gegen die Abberufung als Aufsichtsratsmitglied vor dem Verwaltungsgericht Cottbus einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadtverordnetenversammlung  gerichtet.