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Klarstellung für Personensorgeberechtigte von Hortkindern

Liebe Eltern,

aufgrund von Nachfragen folgende weitere Klarstellungen:

1. Haben Ihre Kinder keinen Anspruch auf Notbetreuung müssen Sie keine verbindliche Erklärung abgeben.

Sollte im Monat Februar durch die neu zu erwartende Eindämmungsverordnung die Präsenzpflicht in der Grundschule ermöglicht und Wechselunterricht an der Grundschule durchgeführt werden, kann ihr Kind an den Tagen, an denen es Unterricht hat, regulär entsprechend der vereinbarten Betreuungsstunden den Hort besuchen. An den Tagen ohne Unterricht, besteht weiter kein Anspruch auf Betreuung. D.h., dass im Monat Februar keine Erklärung abzugeben ist und auch kein Beitrag zu entrichten ist.

2. Nur für die Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, müssen Sie sich verbindlich bis zum 15.02.2021 erklären.

Für den Monat März informieren wir Sie erneut.