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Hinweise zur Laubentsorgung

Die Stadtverwaltung Wildau gibt hiermit bekannt, dass das Laub der Straßenbäume in der Zeit von Oktober bis November wieder vom Bauhof der Stadt eingesammelt wird. Dazu ist das Laub der Straßenbäume auf Haufen unweit des Straßenrandes abzulegen, das Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.

Der Bauhof fährt in regelmäßigen Abständen (je nach Witterungslage und Intensität des Laubfalls) durch die Straßen in denen es Straßenbäume gibt, um die Laubhaufen abzuholen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Laubhaufen nur Laub von Straßenbäumen, nicht aber von Bäumen von Privatgrundstücken enthalten dürfen. Im Rahmen der Laubentsorgung erfolgt keine Entsorgung von Müll, Straßenkehricht und anderen Verunreinigungen, Ästen jeglicher Größe sowie Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt und ähnlichen Abfällen.

Sollten die Haufen erkennbar Schotter, Steine, Müll, Äste oder Laub bzw. Nadeln von Bäumen von Privatgrundstücken enthalten, ist der Bauhof berechtigt, diese Haufen liegenzulassen.

Die letzte Tour in diesem Jahr wird rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass das anfallende Laub außerhalb der Herbstlaubentsorgung im Oktober/November in der Pflicht der Anlieger liegt.

Für Nachfragen steht Ihnen gerne Herr Surkamp unter 03375/505412 zur Verfügung.

Liegenschaftsverwaltung

Laubentsorgung Bauhof.pdf