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Erläuterungen zur verbindlichen Erklärung

Liebe Eltern,

die verbindliche Erklärung Ihrerseits ist durch uns als Träger zwingend einzufordern, da wir nur auf dieser Grundlage einen Anspruch auf die Erstattung von Pauschalen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung gegenüber dem Land Brandenburg haben und auch nur auf dieser Grundlage den Erlass oder die Minderung des Beitrages berücksichtigen können.

Mit Ihrer Erklärung soll eine verbindliche Personalplanung und die Gruppenbildung ermöglicht werden. Die Kitaleiterinnen erarbeiten für Ihre Kitas monatliche Dienstpläne, die natürlich wochenweise auch angepasst werden können bzw. müssen, da auch die Krankheit von Erziehern und Kindern nicht für einen Monat vorhersehbar ist.

Wenn Sie die 50%-Regelung in Anspruch nehmen wollen, benötigt die Kita von Ihnen eine konkrete Wochenplanung für den gesamten Monat.

In dieser können wochenweise andere Regelungen getroffen werden. Z.B. wechselseitig in einer Woche volle Betreuung von täglich 8 Stunden und in der darauffolgenden Woche nur die Betreuung von 4 Stunden pro Tag. Insgesamt darf aber für die 20 Betreuungstage im Monat Februar nur 50 % der vertraglich vereinbarten Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden.

Bitte denken Sie auch daran, dass zur Minimierung der Kontakte, um ggf. notwendige Absonderungsentscheidungen durch das Gesundheitsamt zu vermeiden, komplette Abwesenheitstage besser geeignet sind.

Wir bitten Sie daher, die jeweilige Wochenplanung Ihrer Kitaleitung verbindlich für den Monat zur Kenntnis zu geben, d.h. diese ist mit der Leitung abzustimmen.

Das Erklärungsformular wird diesbezüglich nicht geändert.