wildau.de »Startseite »Aktuelles »Meldungsübersicht »Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
22.06.2018 Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Wildau für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Königs Wusterhausen und den Strafkammern des Landgerichts Cottbus.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.06.2018 bis 29.06.2018 im Volkshaus der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, (Erdgeschoss, Zimmernummer: 042) zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Volkshaus der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau (Erdgeschoss, Zimmernummer: 042) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Wildau, den 21.06.2018



Marc Anders
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters