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Bekanntmachung der Wahlbehörde nach § 2 (3) BbgKWahlV

30.11.2023 Gemäß § 2 (1) Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) hat die Stadtverordnetenversammlung nach Bekanntgabe des Wahltermins binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes, jedoch spätestens fünf Monate vor dem Tage der allgemeinen Kommunalwahlen für das jeweilige Wahlgebiet einen Wahlleiter und eine Stellvertreter zu berufen.
Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters gilt für sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die während ihrer Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau hat am 28.11.2023 folgende Personen für die Kommunalwahlperiode 2024-2029 berufen:

Wahlleiterin: Simone Hein   Tel. 03375/5054-40
Stellv. Wahlleiterin: Heike Jordan  Tel. 03375/5054-52

Sie erreichen die Wahlleitung unter der Mail-Adresse: wahlen@wildau.de.

Wildau, den 29.11.2023

Frank Nerlich
Bürgermeister