In diesem Zusammenhang verweist die Stadtverwaltung auf die geltende Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Wildaus. Sie ist auf der Homepage der Stadt jederzeit einsehbar – hier der Link dazu:
https://www.wildau.de/Strassenreinigung-PDF-737856.pdf
Insbesondere ist dabei der §10 dieser Satzung zu beachten:
„Zu Lasten und auf Kosten des Reinigungspflichtigen (Anmerkung: in der Regel sind das die Anlieger) sind die von ihm eingesammelten Abfälle (wie Straßenkehricht, Laub, Astbruch, Abstumpfmittel aus der Winterwartung u.a.m.) sofort aus der öffentlichen Straße und/oder deren Nebenanlagen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Derartige Abfälle dürfen weder im Straßenbereich, noch auf anderen Flächen außerhalb des eigenen Grundstücks gelagert werden. Ausnahme bildet das Herbstlaub von Straßenbäumen gemäß §3 Abs. 3 (der Satzung).“
Die Stadtverwaltung bittet daher dringend, dies ab sofort gewissenhaft zu beachten und muss sich Kontrollen und - bei Zuwiderhandlungen - die Ahndung vorbehalten.
Bereich Liegenschaften