Ergebnisse der Sitzungen 2013

Hauptausschuss 12.02.2013

Am 12.02.13 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:

Nichtöffentlicher Teil:

H 27/451/13 Ersatzeinstellung eines Hausmeisters wegen Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand des jetzigen Stelleninhabers

Gemeindevertretung 26.02.2013

Am 26.02.13 wurden durch die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse gefasst:

G 27/450/13 Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wildau
Die Gemeindevertretung hat die Aufhebung der Haushaltssperre für die Konten 61201.69271 (Kreditaufnahme) / 12601.78310 (Anschaffung Hubrettungsfahrzeug) und die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wildau beschlossen.
In der Gemeinde Wildau ist auf Grund der Wohn- und Industriebebauung ein Hubrettungsfahrzeug/ Teleskopmastfahrzeug zwingend erforderlich. In Wildau wurde 1992 eine Drehleiter/ Korb (DLK 18-12 PCL) als Vorführfahrzeug in Betrieb genommen. Dieses Fahrzeug ist über 20 Jahre alt und entspricht nicht mehr den brand-schutztechnischen Anforderungen in unserer Gemeinde.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile verschiedener Modelle (Prüfung von Fördermitteln, Mitbenutzung der Drehleitern der Nachbarkommunen, Miete, Instandsetzung der alten Drehleiter, Neuanschaffung bzw. Kaufleasing, Gebrauchtfahrzeug) sieht die Gemeinde Wildau, besonders unter dem betriebswirtschaftlichen Aspekt, die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges am sinnvollsten an.

G 27/446/13 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Gemeinde Wildau
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Mit der vorliegenden ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass werden im Jahr 2013 folgende verkaufsoffene Sonntage für die Gemeinde Wildau festgesetzt:
03. März 2013, 08. September 2013, 06. Oktober 2013, 03. November 2013, 15. und 22. Dezember 2013.

G 27/447/13 Abberufung einer Baumschutzbeauftragten
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Frau Karin Winkler wird rückwirkend zum 31.12.2012 als Baumschutzbeauftragte der Gemeinde Wildau abberufen.
Es wird für Frau Winkler keine neue/kein neuer Baumschutzbeauftragte/r berufen.

G 27/448/13 Baumschutzsatzung der Gemeinde Wildau
Beschluss über die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:

  1. Die zum Vorentwurf in der Fassung vom 05.07.2012 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung gemäß Anlage 1 zur Kenntnis genommen und geprüft.
  2. Im Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise ergeben sich keine Änderungen zum Vorentwurf i.d.F. vom 05.07.2012.
    Dieser liegt als Satzungsentwurf vor.
  3. Der vorliegende Entwurf der Baumschutzsatzung wird als Satzung beschlossen. Die Satzung besteht aus dem Textteil und der Liste mit heimischen, ortstypischen Gehölzen für Ersatzpflanzen (Anlage 1 der Baumschutzsatzung), der Auflistung der Verwarn- und Bußgelder zur Durchsetzung der Festlegungen (Anlage 2 der Baumschutzsatzung) sowie dem Abgrenzungsplan Waldsiedlung (Anlage 3 der Baumschutzsatzung)
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Baumschutzsatzung der Sonderaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme Spreewald anzuzeigen.

I 27/449/13 Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2012
Die Informationsvorlage „Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2012“ wurde von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen, soweit die Gemeindevertretung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Gemeinde Wildau der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, ist auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 17 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 119 € bis 23.000 € (Gesamt: 106.295,55 €). Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.

G 27/445/13 Erhöhung des Stammkapitals der Seniorenheim Wildau GmbH
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Der Beschluss G 16/279/11 Zustimmung zur Durchführung einer Kapitalerhöhung in der Seniorenheim Wildau GmbH vom 22.02.2011 wird aufgehoben.
Der Bürgermeister der Gemeinde Wildau und der Gesellschaftervertreter in der Seniorenheim Wildau GmbH werden beauftragt

  • in der Gesellschafterversammlung der Seniorenheim Wildau GmbH einer Kapitalerhöhung des Gesellschafters Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. um 982.666,07 € auf 1.000.050,00 € zuzustimmen,
  • in der Gesellschafterversammlung der Seniorenheim Wildau GmbH einer Kapitalerhöhung des Gesellschafters Gemeinde Wildau um 491.258,04 € auf 499.950,00 € unter Berücksichtigung der Zahlungspläne I bzw. II zuzustimmen,
  • den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dahme-Spreewald e.V. als neuen Gesellschafter in die Gesellschaft Seniorenheim Wildau GmbH aufzunehmen und die Gesellschaftsanteile zu Lasten des Regionalverbandes Süd der Arbeiterwohlfahrt neu zu bestimmen,
  • den notwendigen notariellen Vertrag dazu abzuschließen.

Gemeindevertretung 18.03.13

Am 18.03.13 wurde durch die Gemeindevertretung folgender Beschluss gefasst:

Öffentlicher Teil:

G 28/457/13 Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ und Abspaltung
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:

  • Der Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zugestimmt.
  • Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.
  • Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.
  • Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gemeinde Wildau n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.
  • Der Vertreter der Gemeinde Wildau soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als den vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.

Anhänge zur GV-Sitzung vom 18.03.2013

Hauptausschuss 09.04.2013

Am 09.04.13 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 29/453/13 Übernahme einer Bürgschaft für eine Kreditaufnahme der Gesundheitszentrum Wildau GmbH
Der Hauptausschuss hat beschlossen:

  1. Die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 500.000 € für eine Kreditaufnahme der Gesundheitszentrum Wildau GmbH für die Dach- und Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diese Bürgschaft die notwendige Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen.
  3. Der Bürgermeister und der stellvertretende Bürgermeister werden beauftragt, nach Vorliegen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung die entsprechende Bürgschaftserklärung zu unterschreiben.

Nichtöffentlicher Teil:

H 29/452/13 Grundhafter Ausbau Bergstraße - Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphasen 4 bis 6 hinsichtlich Straßen- und Kanalbau

H 29/461/13 Vergabe der Bauleistungen zum Umbau des Parkplatzes mit Entwässerungsanlage und Teilsanierung des Kellers am Volkshaus Wildau

Anhänge zur HA-Sitzung vom 09.04.2013

Stadtverordnetenversammlung 23.04.2013

Am 23.04.13 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

G 29/458/13 Bebauungsplan „Dorfaue Wildau - Hoherlehme“Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes -Aufstellungsbeschluss –
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Dorfaue Wildau - Hoherlehme“ der Gemeinde Wildau wird geändert.
  2. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die Flurstücke 573, 496, 532 und 533 sowie Teilflächen der Flurstücke 60, 492, 493, 494 und 497 der Flur 4. Aus der beigefügten Anlage 1 ist der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ersichtlich, der eine Fläche von insgesamt ca. 0,94 ha umfasst.
  3. Ziel der 4. Änderung ist die Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der zulässigen Verkaufsfläche des bestehenden Lidl-Marktes in der Dorfaue (Flur 4, Flurstücke 496 und 533), die Ausweisung der Röntgenstraße als „Straßenverkehrsfläche“ mit einer Breite von 9 m und die Ausweisung der Schertlingstraße als „Straßenverkehrsfläche“.
  4. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt.
  5. Der Beschluss zur 4. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.

G 29/459/13 Bebauungsplan „Wassersport Dahme“ -Aufstellungsbeschluss-

Die Gemeindevertretung hat beschlossen:

  1. Für das Gebiet, welches im Westen und Nordwesten von der Kleingartenanlage „Am Turnplatz“, im Norden vom Stichkanal, im Osten von der Dahme-Wasserstraße und im Süden durch das Gelände des Klubhauses an der Dahme begrenzt ist, stellt die Gemeinde Wildau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wassersport Dahme“ auf.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Gebietes, wofür der Bebauungsplan aufgestellt wird, umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Wildau, Flur 11: Flurstücke 109 und 110/1 (jeweils eine Teilfläche); 111/1; 111/2; 112/1 und 900 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich des Planungsgebietes ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen

G 29/459/13 Bebauungsplan „Wassersport Dahme“ -Aufstellungsbeschluss-

Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Als Trägervertreter in den Kindertagesstätten-Ausschüssen der in Trägerschaft der Gemeinde Wildau befindlichen Kindertagesstätten werden benannt:

Kindertagesstätten-Ausschuss
Kita Am Markt
Herr Hartmut Schliemann
Leiter Hauptverwaltung
  Frau Angela Schufft
Kita-Leiterin
  Frau Mandy Schäfer
stellv. Kita-Leiterin
   
Kindertagesstätten-Ausschuss
Kita Zwergenland
Herr Hartmut Schliemann
Leiter Hauptverwaltung
  Frau Nicole Frisch
Kita-Leiterin
  Herr Michael Dux
Sachbearbeiter Kita-Angelegenheiten
   
Kindertagesstätten-Ausschuss
Kita Wirbelwind
Herr Hartmut Schliemann
Leiter Hauptverwaltung
  Frau Angela Müller
Kita-Leiterin
  Frau Astrid Reule
Sachbearbeiterin Kita-Angelegenheiten

G 29/456/13 Angemessenheits- und Abführungssatzung
Die Satzung über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und Höhe der Abführung von Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter oder Vertreterin der Gemeinde Wildau in Unternehmen (Angemessenheits- und Abführungssatzung) wurde von der Gemeindevertretung beschlossen.

Nichtöffentlicher Teil:

S 29/460/13 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2013
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Vorschlagsliste der Stadt Wildau für die Schöffenwahl 2013 auf. Für die beigefügte Liste der Bewerber ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erforderlich. Über jeden Bewerber ist in geheimer Wahl oder auf Antrag eines Stadtverordneten und Zustimmung aller anwesenden Stadtverordneten in offener Abstimmung einzeln abzustimmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen öffentlich bekannt zu machen.

Anhänge zur GV-Sitzung vom 23.04.2013

Hauptausschuss 28.05.2013

Am 28.05.13 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 30/477/13 Ausschreibung Strom durch den Landkreis LDS
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Stadt Wildau nimmt an der Ausschreibung „Elektrische Energie für den Zeitraum 2014-2015“ des Landkreises Dahme-Spreewald teil.
Um den derzeit günstigen Strompreis zu nutzen, beteiligt sich die Stadt Wildau an der Stromausschreibung des Landkreises Dahme-Spreewald.

H 30/478/13 Übernahme von zwei Bürgschaften im Rahmen mehrerer Kreditumschuldungen für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Der Hauptausschuss hat beschlossen:

  1. Die Übernahme von zwei Ausfallbürgschaften in Höhe von 6.798.920,29 € im Rahmen diverser Kreditumschuldungen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diese Bürgschaften die notwendigen Genehmigungen der Kommunalaufsicht einzuholen.
  3. Der Bürgermeister und der stellvertretende Bürgermeister werden beauftragt, nach Vorliegen der kommunalaufsichtlichen Genehmigungen die entsprechenden Bürgschaftserklärungen zu unterschreiben.

Die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt 2013 drei Darlehen in Höhe von 6.798.920,29 € umzuschulden. Für die drei Darlehen wurden bereits im Jahr 2003 durch die Gemeindevertretung die Bürgschaftsübernahmen beschlossen. Die erforderlichen Genehmigungen wurden von der Kommunalaufsicht ebenfalls 2003 erteilt. Im Rahmen der Umschuldung sind neue Bürgschaftserklärungen für die o.g. neuen Kredite erforderlich.

Nichtöffentlicher Teil:

H 30/462/13 Vergabe der Lieferung einer Feuerwehr-Hubrettungsbühne (HRB) 32 Meter in Niedrigbauweise mit feuerwehrtechnischer Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Wildau
Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Feuerwehr-Hubrettungsbühne beschlossen. Mit Beschluss G 27/450/13 vom 26.02.2013 – Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wildau – hatten die Stadtverordneten die Anschaffung des o.g. Fahrzeuges beschlossen. Am 08.03.2013 wurde eine Feuerwehr-Hubrettungsbühne (HRB) 32 Meter in Niedrigbauweise mit feuerwehrtechnischer Ausstattung für die Feuerwehr Wildau als Gesamtauftrag europaweit ausgeschrieben. Eine europaweite Ausschreibung war notwendig, da das Auftragsvolumen über den gesetzlichen Schwellenwert von 200.000€ hinausging. Innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist sind von 2 Unternehmen Angebote eingegangen. Die Auswertung der vorliegenden Angebote qualifiziert eines der beiden Unternehmen für die Vergabe der Leistung.

H 30/463/13 Vergabe der Bauleistungen Parkplatz Freiheitstraße gegenüber der Kita
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Bauleistungen zum Parkplatz an der Freiheitstraße / Bachstelzengang an den wirtschaftlichsten Bieter zuzustimmen. Die Baumaßnahmen sollen von Mitte Juni bis Mitte August erfolgen.

Stadtverordnetenversammlung 11.06.2013

Am 11.06.13 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 30/464/13 Bildung einer Ausbaueinheit zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Teich- und Heinestraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Bildung einer Ausbaueinheit zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Teich- und Heinestraße beschlossen.
Die Teichstraße (zwischen Kirchstraße und Ende der befestigten Fahrbahn Teichstraße) sowie die Heinestraße (ab Einmündung Teichstraße bis zum Wendehammer) bilden für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit. Gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung wird der Ausbauaufwand für diese Anlagen insgesamt ermittelt.

S 30/465/13 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Süd“ - Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Süd“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
  2. Das Verfahren wird gemäß §13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  3. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 35, Flur 6 der Stadt Wildau.
  4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung i.d.F. vom 16.05.2013 wird gebilligt (siehe Anlage 1).
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 30/466/13 Bauprogramm zum Umbau der Straßenbeleuchtung Teich- und Heinestraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Dem Bauprogramm zum Umbau der Straßenbeleuchtung in der Teich- und Heinestr. wird zugestimmt.
Nach der Umstellung der Elektrohausanschlüsse von Freileitung auf Erdkabel wurde das Freileitungsnetz für alle Anlieger demontiert, die Maste mit 2 Seilen (Oberleitung) für die an den Holzmasten befestigte Beleuchtung für die weitere Nutzung der Stadt kostenpflichtig überlassen. Eigentümer der Maste und Oberleitung ist der Netzbetreiber E.ON edis. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt. Da die Mehrzahl der Maste weit über 50 Jahre alt ist und die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist muss hier dringend gehandelt werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung jetzt zwingend erforderlich.

S 30/467/13 Bauprogramm zum Umbau der Straßenbeleuchtung Emil-Müller-Straße
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Dem Bauprogramm zum Umbau der Straßenbeleuchtung in der Emil-Müller-Str. wird zugestimmt.
Nach der Umstellung der Elektrohausanschlüsse von Freileitung auf Erdkabel wurde das Freileitungsnetz für alle Anlieger demontiert, die Maste mit 2 Seilen (Oberleitung) für die an den Holzmasten befestigte Beleuchtung für die weitere Nutzung der Stadt kostenpflichtig überlassen. Eigentümer der Maste und Oberleitung ist der Netzbetreiber E.ON edis. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt. Da die Mehrzahl der Maste weit über 50 Jahre alt ist und die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist muss hier dringend gehandelt werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung jetzt zwingend erforderlich.

S 30/468/13 Änderung des Bauprogramms zum Ausbau der Zufahrtstraße Klubhaus an der Dahme, Parkplatz hinter der Oberschule und Umbau Kastanienstraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorliegende Planung mit Stand vom April 2013 als Bauprogramm beschlossen in Abänderung des ursprünglich im November 2012 festgelegten Programms, da sich in der weiteren Planung und in Abstimmung mit der WiWO und der Straßenverkehrsbehörde umfangreiche Planungsänderungen ergeben hatten. Diese waren erforderlich, um eine direkte Andienung des Klubhauses mit Reisebussen zu ermöglichen.
Dafür wurde von der Straßenverkehrsbehörde auch ein separater Gehweg zwischen der Schule und dem Anschluss zur Karl-Marx-Straße empfohlen, dem in gemeinsamer Abstimmung und im Hinblick auf die weitere perspektivische Erschließung des Gesamtbereichs mit der Umplanung entsprochen wurde.
Für die Realisierung der Maßnahme ist der Zeitraum vom Herbst 2013 bis zum Sommer 2014 vorgesehen.

S 30/469/13 Einbringung einer Fläche hinter dem Hückelhovener Ring in die WiWO
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen,
die in der Anlage markierte und mit den Eckpunkten A, B, C, D gekennzeichnete Fläche auf dem Wege der Einbringung zu übertragen. Sie umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 968 der Flur 3. Die Fläche ist noch unvermessen und ca. 1.789 m² groß.

S 30/472/13 Abberufung und Berufung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Olaf Zdrankowski wird als Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr abberufen.
Herr Reinhardt Albrecht wird als 1. stellvertretender Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr abberufen.
Herr René Sperling wird als 2. stellvertretender Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr abberufen und zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wildau berufen.
Herr Christian Nicolai wird zum 1. stellvertretenden Stadtbrandmeister und Herr Ricky Päper zum 2. stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wildau berufen.
Abberufungen und Berufungen erfolgen mit Wirkung vom 12.06.2013.
Herr Olaf Zdrankowski darf zukünftig die Bezeichnung Stadtbrandmeister a.D. tragen.

S 30/480/13 Abberufung und Berufung eines Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Wilfried Hoppe wird mit Ablauf des 31.07.2013 als Aufsichtsratsmitglied der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH abberufen. Herr Jürgen Mertner, Eichenring 33, 15745 Wildau wird zum 01.08.2013 als Mitglied des Aufsichtsrates der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH berufen. Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Abberufung und Berufung gem. § 11 (2) des Gesellschaftsvertrages der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH vorzunehmen.

S 30/481/13 Benennung eines neuen Mitgliedes für den Hauptausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnete Frau Angela Homuth (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 als Mitglied des Hauptausschusses bestätigt.
Auf Grund des Rücktritts des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013 ist es notwendig, die Besetzung des Hauptausschusses durch Beschluss neu festzustellen.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/482/13 Abberufung einer Vertreterin im Hauptausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnete Frau Angela Homuth (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 von der Funktion der Vertreterin für Herrn Dr. Manfred Sternagel (SPD-Fraktion) abberufen.
Auf Grund des Rücktritts des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013 ist es notwendig, die Besetzung des Hauptausschusses durch Beschluss neu festzustellen.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/483/13 Berufung eines Vertreters in den Hauptausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Stadtverordnete Herr Christian Ritter (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 als Vertreter für Herrn Dr. Manfred Sternagel (SPD-Fraktion) berufen.
Auf Grund des Rücktritts des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013 ist es notwendig, die Besetzung des Hauptausschusses durch Beschluss neu festzustellen.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/484/13 Berufung einer Stadtverordneten in den Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Doreen Böhme (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 Mitglied des Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschusses.
Grund ist der Rücktritt des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/485/13 Berufung einer Stadtverordneten als Vertreterin in den Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 Vertreterin von Herrn Christian Ritter (SPD-Fraktion) im Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschusses.
Grund ist der Rücktritt des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/486/13 Berufung einer Stadtverordneten in den Ausschuss für Bildung und Soziales
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 Mitglied im Ausschuss für Bildung und Soziales.
Grund ist der Rücktritt des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/487/13 Abberufung einer Stadtverordneten aus dem Ausschuss für Bildung und Soziales
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Angela Homuth (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 aus dem Ausschuss für Bildung und Soziales abberufen.
Grund ist der Rücktritt des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/488/13 Berufung einer Stadtverordneten in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 Mitglied des Ausschusses für Umwelt und kommunale Ordnung.
Grund ist der Rücktritt des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/489/13 Abberufung einer Stadtverordneten aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Doreen Böhme (SPD-Fraktion) wird ab dem 01.08.2013 aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung abberufen.
Grund ist der Rücktritt des Stadtverordneten Wilfried Hoppe aus gesundheitlichen Gründen zum 31.07.2013.
Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.

S 30/490/13 Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Frank Homuth wird ab dem 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften berufen.
Die Berufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/491/13 Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Dieter Okroy wird ab dem 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften berufen.
Die Berufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/492/13 Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Jürgen Mertner wird ab dem 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften berufen.
Die Berufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/493/13 Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Matthias Rummel wird zum 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften abberufen.
Die Abberufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/494/13 Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Holger Görlitz wird zum 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften abberufen.
Die Abberufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/495/13 Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Holger Görlitz wird ab dem 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner in den Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss berufen.
Die Berufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/496/13 Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Lars Scherret wird zum 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner aus dem Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss abberufen.
Die Abberufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/497/13 Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Dr. Helmut Neuendorf wird ab dem 01.08.2013 als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung berufen.
Die Berufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/498/13 Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Hannelore Klank-Neuendorf wird zum 01.08.2013 als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung abberufen.
Die Abberufung erfolgt gemäß Antrag der SPD-Fraktion.

S 30/473/13 Beschluss über die Verleihung des Ehrentellers der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herrn Olaf Zdrankowski wird der Ehrenteller der Stadt Wildau verliehen.

S 30/474/13 Namensgebung “Kommenda-Herbst-Straße“ für eine Privatstraße im SMB Wissenschafts- und Technologiepark
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass eine bisher namenlose Privatstraße im SMB Wissenschafts- und Technologiepark den amtlichen Straßennamen “Kommenda-Herbst-Straße“ erhält.

S 30/475/13 Namensgebung “Magnolienweg“ für die Erschließungsstraße im neuen Wohngebiet am Blumenkorso/Nelkenweg
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Namensgebung für die Erschließungsstraße (Flur 4, Teilfläche aus Flurstück 148) im neuen Wohngebiet am Blumenkorso/Nelkenweg, mit dem amtlichen Straßennamen „Magnolienweg“ beschlossen.

S 30/479/13 Beschluss über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herrn Wilfried Hoppe wird das Ehrenbürgerrecht der Stadt Wildau verliehen.

S 30/476/13 Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zeit vom 12.06.2013 - 05.08.2013 tritt die Stadtverordnetenversammlung in eine Sommerpause.
Mit der Entscheidung in dringenden Fällen wird der Hauptausschuss beauftragt.
Die nächste Stadtverordnetenversammlung findet am 24.09.2013 im Plenarsaal des Volkshauses Wildau statt.

Anhänge zur SV-Versammlung vom 11.06.2013

Beschlussvorlage S 30-470-13 wurde zurückgezogen.

Hauptausschuss 10.09.2013

Am 10.09.13 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

H 31/513/13 Beschluss Umschuldung von Krediten
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Umschuldung des bisher in Höhe von 366.900 Euro in Anspruch genommenen Investitionsrahmenkredites der Deutschen Kreditbank AG (DKB) aus dem Jahr 2011 und des bisher in Höhe von 900.000 Euro in Anspruch genommenen Investitionsrahmenkredites der Deutschen Kreditbank AG (DKB) aus dem Jahr 2012 im September 2013. Die aktuelle Entwicklung am Zinsmarkt hat nach der letzten Leitzinssenkung durch die EZB vom 08.05.2013 historisch niedrige Zinsen zur Folge, welche die Stadt Wildau durch eine zeitnahe Umschuldung der Kredite nutzen wird.

H 31/516/13 Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 2-4) zur Sanierung des Sportkomplexes Wildorado
Der Hauptausschuss hat beschlossen, die Planungsleistungen zur Vorbereitung der notwendigen Sanierungsarbeiten an das Planungsbüro Bauconzept Planungsgesellschaft mbH zu vergeben. Der Zuschlag erfolgte nach einer beschränkten Ausschreibung, zu der sieben Büros mit entsprechenden spezifischen Vorkenntnissen in der Sanierung bestehender Sportkomplexe aufgefordert wurden und woran sich davon dann 4 Planungsbüros beteiligt hatten.

H 31/518/13 Offener Brief des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Einen offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Botschaften der Vereinigten Staaten von Amerika, Russlands und Syriens gem. Anlage.

Offener Brief des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau
(auch vorab per Mail)

Gegen eine militärische Ausweitung des syrischen Bürgerkrieges – für politische Lösungen auch zugespitzter Konflikte in der Welt von heute

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages aller fünf Fraktionen des Bundestages,
sehr geehrte Exzellenzen Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, Russlands und Syriens in der Bundesrepublik Deutschland,
sehr geehrte Damen und Herren,

Syrien ist schon seit längerer Zeit von einem sehr erbittert geführten und komplizierten Bürgerkrieg betroffen. Dieser Krieg wird von vielen Millionen Menschen in der Welt mit Sorge und Entsetzten beobachtet. In den letzten Wochen ist vermutlich sogar Giftgas in dem syrischen Bürgerkrieg eingesetzt worden. Das Töten in Syrien muss beendet werden.

Aber wie können die unterschiedlichen, relativ heterogenen syrischen Konfliktparteien zu einem Stopp des Krieges, zu ernsthaften Verhandlungen und zu dauerhaften politischen Lösungen gebracht werden?

Die Erfahrungen der Geschichte, auch unserer deutschen Geschichte, sprechen eindeutig gegen jede militärische Lösung von Konflikten. Krieg ist nie eine Lösung, er ist immer der Beginn von Problemen.

Im kommenden Jahr jährt sich der Beginn des Ersten Weltkrieges zum einhundertsten Mal. Dies muss uns alle ermahnen, mit allen Mitteln kriegerische Auseinandersetzungen zu verhindern. Aus einer kleinen Flamme kann ein Weltenbrand, ein Weltkrieg, mit Elend, Verderben und millionenfachem Tod entstehen. Lernen wir aus dieser Geschichte!

Ein nachhaltiger Erfolg in Bezug auf die Befriedung des syrischen Bürgerkrieges und in Bezug auf die Bestrafung der für den mutmaßlichen Giftgaseinsatz Verantwortlichen kann nach menschlichem Ermessen nur gelingen, wenn die Vereinten Nationen zusammen stehen. Den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland kommt dabei eine herausragende Rolle zu, gemeinsam auf die syrischen Konfliktparteien in Richtung Kriegsbeendigung und Friedensschluss einzuwirken. Die Tür für politische Lösungen ist noch nicht zugeschlagen. Die Staatengemeinschaft muss dies nutzen.

Deutschland wird diesen Prozess nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner eigenen geschichtlichen Erfahrungen und auf der Grundlage seiner partnerschaftlichen Beziehungen zu den USA und zu Russland unterstützen. Nur gemeinsam können die Staaten der Internationalen Gemeinschaft den syrischen Krieg dauerhaft lösen.

Wir können und dürfen es uns nicht leisten, die Welt wie vor einhundert Jahren, wie 1913/14, buchstäblich an einen Abgrund zu führen. Eine Entwicklung, die relativ banal anfing, dann aber eine furchtbare Eigendynamik entwickelte. Das darf heute, 2013, in unser aller Interesse nicht wieder geschehen.

Auch die kleine Stadt Wildau südöstlich von Berlin will ihren erfolgreichen Weg fortsetzten. Dazu sind günstige, vor allem friedliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Wir bitten die politisch Verantwortlichen vor allem der USA, Russlands und Syriens um ein Innehalten, um sachorientiertes Nachdenken und um ein Bemühen um politische Lösungen. Unsere deutsche Bundesregierung sollte diesen Prozess positiv begleiten.

Dr. sc. Uwe Malich
Bürgermeister und Vorsitzender des Hauptausschusses


Verteiler:
Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Herr Volker Kauder
Fraktionsvorsitzender der SPD Bundestagsfraktion, Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier
Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90 Die Grünen Bundestagsfraktion, Frau Renate Künast
Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion Die Linke, Herr Dr. Gregor Gysi
Fraktionsvorsitzender der FDP Bundestagsfraktion, Herr Rainer Brüderle

Botschafter der Diplomatischen Vertretung der USA in Deutschland, Herr John B. Emerson
Botschafter der Russischen Förderation in Deutschland, Herr Wladimir M. Grinin
Botschafter der Syrischen Arabischen Republik, Herr Radwan Loutfi

Kopien (Mail) an:

Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald
Tagesspiegel Berlin
Berliner Zeitung
Die Welt
Neues Deutschland
Berliner Morgenpost
Märkische Allgemeine Zeitung Potsdam

Nachrichtenagenturen: Reuters, DPA und 2 weitere

Anhänge zur HA-Sitzung vom 10.09.2013

Stadtverordnetenversammlung 24.09.2013

Am 24.09.13 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

S 31/499/13 Namensgebung „Schwartzkopff-Straße“ für eine Privatstraße im SMB Wissenschafts- und Technologiepark
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die bisher namenlose Privatstraße zwischen der Halle 21 und dem südlichen Werkstor der Schmiedewerke (die sogenannte „Kranbahn“) im SMB Wissenschafts- und Technologiepark, gelegen in der Flur 11, Flurstücke 171/1 Teil, 667 Teil, 896 Teil den amtlichen Straßennamen „Schwartzkopff-Straße“ erhält.

S 31/500/13 Namensgebung „Petra-Damm-Straße“ für eine Privatstraße im SMB Wissenschafts- und Technologiepark
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die bisher namenlose Privatstraße nördlich der Halle 29 im SMB Wissenschafts- und Technologiepark gelegen in der Flur 11, Flurstücke 174/4 Teil, 171/5 Teil den amtlichen Straßennamen „Petra-Damm-Straße“ erhält.

S 31/502/13 Namensgebung „Hochschulring“ für die Bereiche der sogenannten „Querstraße“ (auch als „Bahnhofstraße“ bezeichnet) und der neuen Erschließungsstraße (Arbeitstitel „Südanbindung“) sowie durch Umbenennung für Teilbereiche der Eichstraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Zusammenfassung von Straßenbereichen und dafür die gemeinsame Namensgebung “Hochschulring“ durch Benennung des Bereichs der sogenannten “Querstraße“ (bzw. “Bahnhofstraße“) zwischen der Westhangtreppe und dem Vorplatz des Mensa- / Bibliotheksgebäudes der Technischen Hochschule Wildau und des Bereichs der neuen Erschließungsstraße (Arbeitstitel “Südanbindung“) von der Bergstraße bis zur Westhangtreppe sowie durch Umbenennung des Teilbereichs der Eichstraße vom S-Bahnhof Wildau bis zur Kreuzung mit der neuen Erschließungsstraße (sogenannte “Südanbindung“) beschlossen.

S 31/503/13 Namensgebung „Ludwig- Witthöft-Platz“ für den Platz vor der Mensa der Technischen Hochschule Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass der neu gestaltete, bisher namenlose Platz vor der Mensa im SMB Wissenschafts- und Technologiepark, gelegen in der Flur 11, Flurstücke 820 Teil den amtlichen Namen „Ludwig-Witthöft-Platz“ erhält.

S 31/504/13 Erneute Amtszeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Dr. Peter Mittelstädt wird nach dem Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und der Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 durch die Gesellschafterversammlung als Aufsichtsratsmitglied der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH für eine weitere Amtszeit bestätigt.

S 31/505/13 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wildau auf Grund der Stadtwerdung am 01.04.2013.

  1. Folgende Begriffe wurden geändert:
    Gemeinde – Stadt / Gemeindevertreter – Stadtverordnete / Gemeindevertretung – Stadtverordnetenversammlung
  2. In diesem Zusammenhang wird der § 1 und der § 2 Absatz (5) geändert.
  3. Der § 11 wird in der Formulierung klarer formuliert.

S 31/507/13 1. Änderung B-Plan „Gewerbepark Süd“ – Änderung des Städtebaulichen Vertrages
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten der Änderung des städtebaulichen Vertrags (Anlage 1) zur Umsetzung des Bebauungsplans „Gewerbepark Süd“, in der Fassung der 1. Änderung, mit den Regelungen zur

  • A) Übertragung der Erschließung und
  • B) zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des städtebaulichen Vertrags zur Umsetzung des Bebauungsplans „Gewerbepark Süd“ und seiner 1. Änderung, mit dem Erschließungsträger, der Kemmer Besitz GmbH & Co. KG, Luchsweg 5 in 14195 Berlin abzuschließen.

S 31/508/13 1. Änderung B-Plan „Gewerbepark Süd“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  • Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbepark Süd" in der Fassung vom 16. Mai 2013 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  • Der Bebauungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbepark Süd" i. d. Fassung vom 05. August 2013 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 2) sowie der Begründung (siehe Anlage 3) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  • Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbepark Süd" bekannt zu machen.

S 31/509/13 Aufhebung der Satzung „Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Außenwerbung und Warenautomaten der Gemeinde Wildau“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Satzung über die „Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Außenwerbung und Warenautomaten der Gemeinde Wildau“ vom 24.10.1994 wird aufgehoben.

S 31/510/13 Verkauf des Grundstückes Schillerallee 17 an die WiWO
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Verkauf eines Grundstücks in der Schillerallee (Flur 11, Flurstück 84) an die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO).

S 31/511/13 1. Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schönefeld und der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Mit der 1. Aktualisierung wird die im Jahr 2007 abgeschlossene Kooperationsvereinbarung einerseits redaktionell den aktuellen Gegebenheiten angepasst, andererseits aber auch weiter konkretisiert und ausgestaltet. Die laufende gemeinsame Zusammenarbeit zwischen den Kommunen wird nun durch einen Kooperationsrat sowie einen erweiterten Kooperationsrat mit jeweils namentlicher Benennung der Mitglieder vereinbart. Es werden konkrete Ziele und Maßnahmen benannt.

S 31/512/13 Vereinbarung über partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wildau und der Technischen Hochschule Wildau (FH)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Mit der Vereinbarung über die partnerschaftliche Zusammenarbeit soll das gegenseitige Verständnis erhöht, die Integration der TH Wildau in ihr städtisches Umfeld gefördert, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des gesamten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes verbessert, neue Entwicklungspotenziale erschlossen und vorhandene Synergieeffekte genutzt werden.

S 31/514/13 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ABS Arbeitsförderungs-,Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Wildau mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Nach § 96 Abs. 2 BbgKVerf sind die Gesellschaftsverträge kommunaler wirtschaftlicher Unternehmen, die vor dem 28.09.2008 gegründet wurden, bis zum 31.12.2013 an die gesetzlichen Regelungen der Kommunalverfassung zur wirtschaftlichen Betätigung anzupassen. Hierbei sind insbesondere die Änderungen der §§ 96 und 97 BbgKVerf zu beachten.

S 31/515/13 Verkauf Grundstücke an der Neubauernstraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Verkauf von Grundstücken (Flurstück 25/1 und 25/3 der Flur 7) in der Neubauernstraße an die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft.

Hauptausschuss 19.11.2013

Am 19.11.13 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 32/519/13 Wappennutzung ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH wird das Recht eingeräumt, das Wappen der Stadt Wildau zu Marketingzwecken zu nutzen.

Nichtöffentlicher Teil:

H 32/537/13 Niederschlagung, Stundung und Erlass der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinn
Der Hauptausschuss hat beschlossen, die Gewerbesteuer auf den Sanierungsgewinn für einen Steuerschuldner ab Fälligkeit bis zur Rechtskraft der Veranlagung zu stunden. Als Sanierungsgewinn wird ein Gewinn bezeichnet, der sich aus der Erhöhung des Betriebsvermögens ergibt, weil Schulden zum Zweck der Sanierung ganz oder teilweise erlassen werden. Dem Unternehmen fließt hierbei durch den Verzicht der Gläubiger keinerlei Wert zu, es entsteht jedoch ein buchmäßiger Gewinn. Im Ergebnis ist vorgesehen, Sanierungsgewinne nach Verrechnung mit Verlusten oder negativen Einkünften nicht zu besteuern, damit insoweit kein Hindernis für Sanierungsmaßnahmen besteht. Ohne diese Zustimmung würde es zum Ausfall des Steuerzahlers für künftige Zeiträume kommen

Anhänge zur HA-Sitzung vom 19.11.2013

Stadtverordnetenversammlung 03.12.2013

Am 03.12.13 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 32/524/13 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplan
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2014 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2014 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist ein Defizit in Höhe von 535 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 32/535/13 Aufhebung Selbstbindungsbeschluss der Stadt Wildau zur Konsolidierung des Haushaltes für die Jahre 2012 bis 2016
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss der damaligen Gemeindevertretung G 21/370/11 vom 30.11.2011 - Selbstbindungsbeschluss der Stadt Wildau zur Konsolidierung des Haushaltes für die Jahre 2012 bis 2016 - aufgehoben. Durch die Unterbindung der Aufnahme neuer Kredite und konsequente Orientierung auf einen sparsamen und effizienten Umgang mit finanziellen Mitteln sollten Gestaltungsmöglichkeiten für die Folgejahre gewahrt werden.
In der gesamtkommunalpolitischen Entscheidungsfindung ist es aber wichtig, dass die Fremdfinanzierung auch weiterhin eine Finanzierungsmöglichkeit ist bzw. bleibt. Es wird daher auch künftig darüber zu beraten sein, wie Fremdfinanzierungsmöglichkeiten genutzt werden können. D.h. konkret, dass für jedes Haushaltsjahr im Rahmen der Beschlussfassung über die Möglichkeit der Fremdfinanzierung neu zu entscheiden ist. Aus diesem Grund und in Bezug auf künftige notwendige Investitionen, die nicht aus 100 % Eigenmitteln möglich sind, war eine Aufhebung im Rahmen der Transparenz sinnvoll.

S 32/530/13 Flächennutzungsplan der Stadt Wildau
Beschluss über die Billigung des Entwurfs i. d. F. vom 27.09.2013, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB -Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Die Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 27.09.2013 wird gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht. (Anlage 2)
  3. Die Entwurfsfassung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt werden.

S 32/536/13 Berufung des Wahlleiters und seiner Stellvertreterin
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wird als Wahlleiter der Stadt Wildau Herr Hartmut Schliemann berufen. Als Stellvertreterin wird Frau Heike Köhler berufen.

S 32/526/13 Grundsatzbeschluss zur Fusion der Vereine “Anglerverein Wildau 1916 e.V.” und “Deutscher Anglerverband Betriebsgruppe 1965 e.V.”
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Fusion der beiden Anglervereine und die Zusammenlegung auf ein gemeinsames Vereinsgelände soll durch die Stadt Wildau unterstützt werden. Das Vereinsgelände soll um ca. 200 m² erweitert und über einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren abgesichert werden. Die Errichtung der für den Betrieb des vergrößerten Vereins erforderlichen Anlagen und die erforderliche Erweiterung des Vereinsgebäudes unterstützt die Stadt Wildau in den Jahren 2014 und 2015 jeweils mit der Summe von € 90.000,- . In diesem Zusammenhang ist der Bürgermeister beauftragt, mit dem fusionierten Anglerverein eine Vereinbarung abzuschließen, um die Neugliederung der Kleingartenanlage des Anglervereins gemäß der in der Arbeitsgruppe “Kleingärten“ erarbeiteten Entwicklungsziele gemeinsam zu strukturieren und umzusetzen und dabei das Mitspracherecht der Stadt Wildau zu sichern.

S 32/520/13 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Nach § 96 Abs. 2 BbgKVerf sind die Gesellschaftsverträge kommunaler wirtschaftlicher Unternehmen, die vor dem 28.09.2008 gegründet wurden, bis zum 31.12.2013 an die gesetzlichen Regelungen der Kommunalverfassung zur wirtschaftlichen Betätigung anzupassen. Hierbei sind insbesondere die Änderungen der §§ 96 und 97 BbgKVerf zu beachten.

S 32/521/13 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wildauer Sportbetriebsgesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Nach § 96 Abs. 2 BbgKVerf sind die Gesellschaftsverträge kommunaler wirtschaftlicher Unternehmen, die vor dem 28.09.2008 gegründet wurden, bis zum 31.12.2013 an die gesetzlichen Regelungen der Kommunalverfassung zur wirtschaftlichen Betätigung anzupassen. Hierbei sind insbesondere die Änderungen der §§ 96 und 97 BbgKVerf zu beachten.

S 32/533/13 Erneute Amtszeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Doreen Böhme soll als Aufsichtsratsmitglied der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH für eine weitere Amtszeit wieder berufen werden. Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Wiederberufung gem. § 16.2 des Gesellschaftsvertrages der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH vorzunehmen.

S 32/529/13 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2014
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2014 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein: 02. März 2014, 07.September 2014, 05. Oktober 2014, 02. November 2014,14. und 21. Dezember 2014.

S 32/531/13 Verkauf Grundstück an der Straße des Friedens
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus dem Flurstück 636 der Flur 11 wird eine unvermessene Teilfläche von ca. 2716 m² an die Firma Senator GmbH aus Dresden zu Zwecken der Wohnbebauung verkauft.

S 32/534/13 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Herr Tobias Fröhlich wird als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung mit sofortiger Wirkung abberufen.
  2. Herr Alexander Loeben wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung berufen.

Termine
  • 26.02.2013
  • 18.03.2013
  • 23.04.2013
  • 11.06.2013
  • 24.09.2013
  • 03.12.2013