Informationen zur Beitragserhebung in den Kindertagesstätten
Die Stadt Wildau erhebt für die Kinder, die keinen Anspruch auf eine Notfallbetreuung in einer Kindertagesstätte der Stadt Wildau haben, ab April bis auf weiteres keine Elternbeiträge und keine Zuschüsse zur Mittagsversorgung.
Für die vor diesem Zeitraum liegenden Erhebungszeiträume sind die monatlichen Elternbeiträge und auch der monatliche Zuschuss zur Mittagsversorgung zu zahlen. Bei der Stadtkasse für den Monat April und Folgemonate eingezahlte Elternbeiträge und Zuschüsse zur Mittagsversorgung werden, soweit noch offene Forderungen aus Vormonaten bestehen, mit diesen verrechnet. Bestehen keine offenen Forderungen erfolgt eine Rückzahlung.
Personensorgeberechtigte, deren Kinder einen Kitaplatz in der Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können, erhalten im Monat Mai einen gesonderten Bescheid für den Elternbeitrag und den Zuschuss zur Mittagsversorgung für die in Anspruch genommenen Betreuungstage im April 2020. Genauso wird in den Folgemonaten weiter verfahren, soweit keine anderweitigen Entscheidungen durch die Stadt getroffen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Elternbriefe.
Elternbrief: Erhebung der Elternbeiträge im April 2020 im Rahmen der Notfallbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie wurde mit Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald über das Verbot des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG,
veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald, Nr. 07 vom 16.03.2020, u.a. die Schließung der Kindertagesstätten angeordnet und die Möglichkeit für Personensorgeberechtigte, die in systemrelevanten Arbeitsbereichen tätig sind, eine Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen, eröffnet.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald:
https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/116/Amtsblatt%2007_2020.pdf
Die Stadt Wildau erhebt die Elternbeiträge und den Zuschuss zur Mittagsversorgung für April 2020 anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage.
Wurden Elternbeiträge und der Zuschuss zur Mittagsversorgung bereits im April gezahlt, erfolgt die Verrechnung der Zahlungseingänge im Mai. Im Lastschriftverfahren werden die ggf. anteiligen Monatsbeträge aus April zzgl. des laufenden Elternbeitrages und des Zuschusses zur Mittagsversorgung aus dem Monat Mai erhoben. Sofern die Notbetreuung verlängert wird, erfolgt die Abrechnung der ggf. anteiligen Monatsbeiträge aus Mai in gleicher Weise wie die Abrechnung für April.
Sollte kein Bedarf mehr an einer Notfallbetreuung an einzelnen Wochentagen oder bis auf Weiteres in der Kindertagesstätte bestehen, sind Sie als Personensorgeberechtigte verpflichtet, Ihre Kitaleiterin zwei Werktage vor dem gewünschten Abmeldedatum darüber zu informieren. Erfolgt keine fristgemäße Abmeldung durch Sie, wird die Stadt Wildau die Elternbeiträge und den Zuschuss zur Mittagsversorgung auch für diese Tage erheben. Krankmeldungen sind von dieser Abmeldefrist ausgenommen.
Bei Änderung des Betreuungsumfanges im Rahmen der Notfallbetreuung, erhalten Sie eine geänderte Anlage zum Betreuungsvertrag.
Elternbrief: Erhebung der Elternbeiträge im Mai 2020 im Rahmen der Notfallbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie wurde mit den weiteren Allgemeinverfügungen des Landkreises Dahme-Spreewald über das Verbot des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald, Nr. 12 vom 16.03.2020/18.04.2020/22.04.2020, u.a. die Schließung der Kindertagesstätten angeordnet. Personensorgeberechtigte, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind und von denen eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisiert werden kann, können eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald:
https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/media.php/116/Amtsblatt%2012_2020.pdf
Die Stadt Wildau erhebt die Elternbeiträge und den Zuschuss zur Mittagsversorgung weiterhin für Mai 2020 anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage.
Sollte kein Bedarf mehr an einer Notfallbetreuung an einzelnen Wochentagen oder bis auf Weiteres in der Kindertagesstätte bestehen, sind Sie als Personensorgeberechtigte verpflichtet, Ihre Kitaleiterin zwei Werktage vor dem gewünschten Abmeldedatum darüber zu informieren. Erfolgt keine fristgemäße Abmeldung durch Sie, wird die Stadt Wildau die Elternbeiträge und den Zuschuss zur Mittagsversorgung auch für diese Tage erheben. Krankmeldungen sind von dieser Abmeldefrist ausgenommen.
Bei Änderung des Betreuungsumfanges im Rahmen der Notfallbetreuung, erhalten Sie eine geänderte Anlage zum Betreuungsvertrag.