Der Vorentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Dorfaue Wildau-Hoherlehme“ in der Fassung vom 21. August 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und den Anlagen 1 bis 5 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 23.10.2025 bis einschließlich 25.11.2025 ausgelegt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch liegen die Planunterlagen während der Beteiligungsfrist zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch in den Räumen der Bauverwaltung der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau während der regulären Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jeder Person die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen per E-Mail an m.langer@wildau.de oder schriftlich per Brief an die Bauverwaltung der
Stadt Wildau,
Karl-Marx-Straße 36,
15745 Wildau
einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Für Rückfragen steht die Bauverwaltung der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, Frau Langer, Tel.: +49 (3375) 5054-22, sowie per E-Mail: m.langer@wildau.de zur Verfügung.
https://www.wildau.de/wp-content/uploads/2025/10/03.4-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen-1.pdf
https://www.wildau.de/wp-content/uploads/2025/10/03.5-Anlage-5-Sortimentsliste-LEP-HR-1.pdf
https://www.wildau.de/wp-content/uploads/2025/10/03.1-Anlage-1-Bestandsplan-mit-Fauna-1.pdf
https://www.wildau.de/wp-content/uploads/2025/10/03.2-Anlage-2-Auswirkungsanalyse-Einzelhandel-1.pdf
https://www.wildau.de/wp-content/uploads/2025/10/03.3-Anlage-3-Laermimmissionsprognose-1.pdf