Info zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Alle Grundstückseigentümer müssen zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige we rden hierbei durch ein umfangreiches Serviceangebot des Finanzamtes unterstützt.
Ihre Fragen zur Grundsteuerreform werden Ihnen unter der landesweiten Hotline 0331/200 600 20 beantwortet. Außerdem steht Ihnen die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes Königs Wusterhausen dienstags und donnerstags im Rahmen der Sprechzeiten für persönliche Auskünfte zu Fragen rund um die Grundsteuerreform zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür bitte vorher einen Termin unter der Telefonnummer 03375/275-0.
Finanzamt
http://www.grundsteuer.brandenburg.de
Schritt-für-Schritt-Anleitung anhand eines Beispiels
Der Brandenburgviewer
https://bb-viewer.geobasis-bb.de
BORIS-Land Brandenburg
https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Informationsportal Grundstücksdaten
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de
Grundsteuerbescheid
Erst auf Grundlage des ermittelten Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt, kann die Finanzverwaltung der Stadt Wildau die neue Grundsteuer errechnen und den Grundsteuerbescheid versenden. Wer zukünftig mehr zahlen muss und welche Grundstücke entlastet werden, kann von der Finanzverwaltung im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn uns die entsprechenden
Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes vorliegen. Wir bitten daher auf entsprechende Anfragen zu verzichten.
Spätestens im Januar 2025 werden alle Grundstückseigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.
Damit es bei der Zustellung der neuen Bescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen. Die Adressänderungen können formlos per Mail an: [E-Mail anzeigen] oder Post mitgeteilt werden.