Biberdämme stehen unter strengem Schutz – bitte nicht entfernen!
Biberdämme sind beeindruckende Bauwerke und stehen, genau wie ihre tierischen Baumeister, unter strengem gesetzlichem Schutz. Bitte beachten Sie: Die eigenmächtige Entfernung, Beschädigung oder Veränderung eines Biberdamms ist verboten und strafbar. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Wenn Sie auf einen Biberdamm stoßen, der Ihrer Meinung nach Probleme verursacht, bitten wir Sie dringend, nicht selbst … Weiterlesen