Weitere Fälle der Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald aufgetreten – Wildau

Weitere Fälle der Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald aufgetreten

Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in einem Geflügelbetrieb bestätigt worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand im gesamten Betrieb angeordnet. Das neue Ausbruchsgeschehen wird in die bereits laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.

Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten sind Folgende:

Erweiterung der Sperrzone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen*, Zeesen und Senzig
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf

Erweiterung der Überwachungszone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
  • Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
  • Stadt Wildau
  • Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg
  • Gemeinde Eichwalde*
  • Gemeinde Schulzendorf
  • Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
  • Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
  • Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
  • Landkreis Oder-Spree Spreenhagen
  • Berlin-Schmöckwitz

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Tierhalter sind aufgerufen ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de

(Grafik und PM: Landkreis Dahme-Spreewald)