In der Stadt Wildau ist auch im Jahr 2026 beabsichtigt, aus besonderen bzw. regionalen Anlässen die Verkaufsstellen an drei Sonntagen zu öffnen. Diese Tage und Öffnungszeiten werden mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 25.11.2025 sind die ordnungsbehördlichen Verordnungen Gegenstand der Tagesordnung. Vor dem Erlass der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaften sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf … Weiterlesen