Biberdämme stehen unter strengem Schutz – bitte nicht entfernen! – Wildau

Biberdämme stehen unter strengem Schutz – bitte nicht entfernen!

Biberdämme sind beeindruckende Bauwerke und stehen, genau wie ihre tierischen Baumeister, unter strengem gesetzlichem Schutz.

Bitte beachten Sie: Die eigenmächtige Entfernung, Beschädigung oder Veränderung eines Biberdamms ist verboten und strafbar. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Wenn Sie auf einen Biberdamm stoßen, der Ihrer Meinung nach Probleme verursacht, bitten wir Sie dringend, nicht selbst tätig zu werden. Wenden Sie sich stattdessen an die zuständige untere Naturschutzbehörde oder an die Stadt Wildau, Umwelt- und Naturschutz. Dort wird die Situation fachlich geprüft und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen eingeleitet.

Gemeinsam mit Ihrer Unterstützung können wir den Schutz dieser faszinierenden Tiere und ihrer Lebensräume sicherstellen!

Untere Naturschutzbehörde:     
Tel.: 03546 2024-40 / umweltamt@dahme-spreewald.de

Stadt Wildau, Umwelt- und Naturschutz:
Tel.: 03375 5054-19 / m.romich@wildau.de