Nutzungsrechte
Die Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau ist in der „Satzung zur Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau“ geregelt.
Wenn Sie das Wappen oder die Flagge von Wildau verwenden möchten, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und richten diesen an die Bürgermeisterin der Stadt Wildau.