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Wichtige Informationen zur Beitragserhebung ab Juli 2021 in den Kitas und den Kindertagespflegestellen

Liebe Eltern,

die Richtlinie des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung findet ab Juni 2021 keine Anwendung mehr, weil aufgrund des landesweiten Rückgangs der Inzidenzzahlen immer weitere Öffnungsschritte ermöglicht werden, u.a. nehmen die Kitas, einschließlich der Horte und die Kindertagespflegestellen wieder den regulären Kitabetrieb auf.

Wie wir Sie bereits informiert haben, kehren auch die Kitas der Stadt Wildau ab 14.06.2021 wieder zu ihren regulären Öffnungszeiten zurück. Eine Notbetreuung in den Horten ist mit dem Präsenzunterricht an den Grundschulen nicht mehr notwendig. Damit können Sie, liebe Eltern, wieder das Betreuungsangebot in unseren Kindertagesstätten in vollem Umfang wahrnehmen.

Da die Kitas der Stadt Wildau erst wieder ab 15.06.2021 in vollem Umfang geöffnet werden, wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, noch bis zum 15.06.2021 eine Erklärung auf geminderte Betreuung bzw. einen Betreuungsverzicht mit der Folge der Beitragsreduzierung in der Kitaverwaltung einzureichen.
Diese werden nur berücksichtigt, wenn die geminderte Betreuungsleistung mit der Kitaleitung abgesprochen und auch tatsächlich so eingehalten wurde.

Ab dem Monat Juli 2021 wird wieder der monatliche Elternbeitrag und der Zuschuss zur Mittagsversorgung in voller Höhe erhoben, ungeachtet dessen, ob Ihr Kind die Einrichtung besucht oder nicht. (Verweis: § 4 (2) der Kitasatzung der Stadt Wildau)

Der Beitrag und der Zuschuss zur Mittagsversorgung werden für den Monat
Juni mit Fälligkeit zum 28.06.2021 und
ab Juli mit Fälligkeit zum 10. des Monats erhoben.