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Sonntagsöffnungen Wildau 2021

In der Stadt Wildau ist beabsichtigt, die Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zum Jahresende 2021 an zwei Sonntagen zu öffnen.
Diese Tage und Öffnungszeiten werden mittels ordnungsbehördlicher Verordnung durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2021 ist die ordnungsbehördliche Verordnung Gegenstand der Tagesordnung.

Vor dem Erlass der Verordnung waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des
Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie – und Handelskammer,
die Gewerkschaft sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf der Homepage der Stadt Wildau zu veröffentlichen.

Die o.g., anzuhörenden Stellen haben zu den im November und Dezember 2021 in Wildau geplanten Sonntagsöffnungen Ihre Stellungnahme
bereits abgegeben. Der Anlage können Sie die einzelnen Stellungnahmen entnehmen.

M. Vogel
Mitarbeiterin Hauptverwaltung
Sachgebiet Gewerbe


EKBO.pdf
HBB.pdf
IHK.pdf
Katholisches Büro Berlin-Brandenburg.pdf
ver.di.pdf