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23.07.2021 In der Stadt Wildau ist beabsichtigt, aus besonderem bzw. regionalem Anlass die Verkaufsstellen an zwei Sonntagen im Oktober 2021 zu öffnen. Diese Tage und Öffnungszeiten werden mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 21.09.2021 sind die ordnungsbehördlichen Verordnungen Gegenstand der Tagesordnung. Vor dem Erlass der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaft sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf der Homepage der Stadt Wildau zu veröffentlichen.
Die o.g., anzuhörenden Beteiligten haben zu den im Oktober 2021 in Wildau geplanten Sonntagsöffnungen ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Der Anlage können Sie die einzelnen Stellungnahmen entnehmen.