13.10.2022 In der Stadt Wildau ist auch im Jahr 2023 beabsichtigt, aus besonderen bzw. regionalen Anlässen die Verkaufsstellen an sechs Sonntagen zu öffnen. Diese Tage und Öffnungszeiten werden mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2022 sind die ordnungsbehördlichen Verordnungen Gegenstand der Tagesordnung. Vor dem Erlass der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaften sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf der Homepage der Stadt Wildau zu veröffentlichen.
Die o.g., anzuhörenden Beteiligten haben zu den in 2023 geplanten Sonntagsöffnungen ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Der Anlage können Sie die einzelnen Stellungnahmen entnehmen.

M.Vogel
Mitarbeiterin Hauptverwaltung der Stadt Wildau
Sachgebiet Gewerbe     “