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Sonntagsöffnung 2021

Auf der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2020 ist die ordnungsbehördliche Verordnung Gegenstand der Tagesordnung. Vor dem Erlass der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaften sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf der Homepage der Stadt Wildau zu veröffentlichen.
Die o.g., anzuhörenden Beteiligten haben zu der am 07.03.2021 geplanten Sonntagsöffnung ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Der Anlage können Sie die einzelnen Stellungnahmen entnehmen.

M.Vogel
Mitarbeiterin Hauptverwaltung der Stadt Wildau
Sachgebiet Gewerbe

Anlage