Hautausschuss 15.12.2020
Am 15.12.2020 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 12/236/20
Vergabe der Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertagesstätte am Hasenwäldchen
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur vollständigen schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertagesstätte (Gebäude) für die Stadt Wildau in Höhe von Euro 5.414.500 an Bieter 1 durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Wildau, den 16.12.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 08.12.2020
Am 08.12.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung (Fortsetzungssitzung vom 01.12.2020) folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 11/230/20
Änderungssatzung Straßenreinigungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) beschlossen.

S 11/233/20
Genehmigung der Eilentscheidung zur Aufhebung der Sonntagsöffnungen am 29.11.2020 und 13.12.2020
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Aufhebung des Beschlusses S 02/54/19 der Stadtverordnetenversammlung Wildau vom 01.10.2019 zur ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020 wird genehmigt.

S 11/235/20
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Wildau während der Geltungsdauer der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse können Sitzungen für die Geltungsdauer der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung (BbgKomNotV) als Präsenzsitzungen oder Videositzung durchgeführt werden. Im Falle von Präsenzsitzungen nach § 5 BbgKomNotV soll der Vorsitzende in Ausnahmefällen zulassen, dass einzelne Sitzungsteilnehmer auf begründeten Antrag hin per Video an der Sitzung teilnehmen (§ 5 Abs. 2 BbgKomNotV).

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 09.12.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 01.12.2020
Am 01.12.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 11/202/20
Moratorium für die Schaffung von neuem Baurecht, in dessen Folge weiterer Zuzug entsteht
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Schaffung neuen Baurechts in Wildau, in dessen Folge weiterer Zuzug entsteht, wird bis zur umfassenden Auswertung der Studie zur weiteren Entwicklung - Untersuchung und Bewertung der Stadtentwicklung und notwendigen Infrastruktur - und einer sich daraus ergebenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ausgesetzt.

S 11/201/20
Niveaufreie Querung am Westkorso (Tunnelbauwerk)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Eine niveaufreie Querung (Tunnel/Brücke) der Bahntrasse am Standort BÜ-Westkorso wird ausgeschlossen.

S 11/203/20
Prüfauftrag Bahn-Radweg Zeuthen – Wildau – Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Machbarkeit eines Radweges westlich entlang der Bahntrasse mit den Bauabschnitten Gemarkungsgrenze Zeuthen - Bahnübergang Westkorso - Bahnübergang Freiheitstraße - S-Bahnhof Wildau - Gemarkungsgrenze Königs Wusterhausen zu prüfen. Dabei sind unter anderem Flächenverfügbarkeiten, Herstellungskosten, mögliche Fördermittelprogramme und die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen zu prüfen.
Ein erster Zwischenbericht ist bis Ende des ersten Quartals 2021 durch die Verwaltung zu erbringen.

S 11/204/20
Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung des MAWV zum Antrag der Gemeinde Zeuthen auf vollständige Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge 
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Vertreter der Stadt Wildau in der Verbandsversammlung des MAWV wird gemäß § 97 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) angewiesen, gegen den Antrag der Gemeinde Zeuthen auf vollständige Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge zu stimmen.

S 11/205/20
Niederschlagung offener Gewerbesteuerforderungen und Nebenforderungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Niederschlagung in Höhe von 28.970,11 Euro beschlossen.

S 11/206/20
Niederschlagung Gewerbesteuer 
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Niederschlagung in Höhe von 51.720,80 Euro beschlossen.

S 11/207/20
Stundung offener Gewerbesteuerforderungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Stundung in Höhe von 24.024,69 Euro beschlossen.

S 11/208/20
Änderung Bebauungsplan "A10 - Center" – Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf über die Änderung des Bebauungsplans „A10 - Center“ in der Fassung vom 21. Februar 2020 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft.
Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

S 11/209/20
Städtebaulicher Vertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "A10-Center"   
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Inhalt des Städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Fassung zu.
Der Vertrag ist Bestandteil der Beschlussvorlage und ist als Anlage beigefügt.
Die Bürgermeisterin und der Allgemeine Stellvertreter der Bürgermeisterin werden beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag abzuschließen und von einem Notar notariell beurkunden zu lassen.

S 11/210/20
Änderung Bebauungsplan "A10 - Center"  - Satzungsbeschluss   
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Änderung des Bebauungsplans „A10–Center“ i. d. Fassung vom 07. Oktober 2020, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrages und aus dem Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich (Anlage 1) wird gem. §10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans „A10-Center" ortsüblich bekannt zu machen.

S 11/211/20
Änderung des Bauprogrammes zum Ausbau des Westkorsos
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die vorliegende Genehmigungsplanung (Variante 1 mit Radweg) mit Stand vom 28.09.2020 als geändertes Bauprogramm für den grundhaften Ausbau des Westkorsos.

S 11/212/20
3. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“ 
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die 3. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“ gemäß Anlage 1.

S 11/214/20
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Wildau und dem Landkreis Dahme-Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung hat den öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 13 Abs. 1 KitaG zwischen der Stadt Wildau und dem Landkreis Dahme-Spreewald beschlossen.

S 11/215/20
6. Änderung der Hauptsatzung       
Die Stadtverordnetenversammlung hat die beiliegende 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wildau beschlossen.

S 11/216/20
Schließtage in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau zwischen den Weihnachten und Silvester 2021                  
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass zum Jahreswechsel 2021 alle drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau am 24.12.2021 und vom Montag, dem 27.12. – Freitag, dem 31.12.2021 geschlossen bleiben.

S 11/217/20
Festlegung des Termins für den Umwelttag der Stadt Wildau im Jahr 2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass der Umwelttag als zweitägige Umweltaktion in der Stadt Wildau am 24.09. und 25.09.2021 durchgeführt wird.

S 11/218/20
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitszentrum Wildau GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Gesellschaftsvertreter beauftragt wird, den Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Wildau GmbH in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014 zu ändern.
Die Änderungen beziehen sich auf die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung, die Berufung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern und inwiefern der Gesellschafter Verluste der Gesellschaft zu übernehmen hat.

S 11/219/20
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Gesellschaftsvertreter beauftragt wird, den Gesellschaftsvertrag der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014 zu ändern.
Die Änderungen beziehen sich auf die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung, die Berufung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern und inwiefern der Gesellschafter Verluste der Gesellschaft zu übernehmen hat.

S 11/220/20
Abberufung eines Mitgliedes aus dem gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, Herrn Frank Nerlich aus dem  gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau abzuberufen.

S 11/231/20
Neuberufung in den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrums Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs GmbH  
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, Frau Christina Engel in den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrums Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs GmbH zu berufen.

S 11/221/20
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass einer Hochzeitsmesse dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau am Sonntag, den 07. März 2021 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein.

S 11/223/20
Entwicklung eines Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Kinder und Jugendliche wollen ihre Umgebung und Lebensrealität mitgestalten und bei gesellschaftlichen und politischen Prozessen mitentscheiden. Gelegenheiten dafür zu schaffen, bringt Chancen für alle Beteiligten - Kinder und Jugendliche lernen demokratische Abläufe und Verhaltensweisen kennen und erwerben soziale Kompetenzen. Politisch verantwortliche Erwachsene erfahren mehr über die Bedürfnisse und Interessen der jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger und können ihre Entscheidungen besser danach ausrichten. Dabei haben Kinder und Jugendliche nicht nur Interesse daran, das Hier und Jetzt wirksam zu beeinflussen und bei den Weichenstellungen für ihre Zukunft gefragt zu werden, sondern auch das Recht dazu.

Die Regelung aus § 18a BbgKVerf beinhaltet die Rechtspflicht der Gemeinde zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Dabei hat die Gemeinde bei der Ausgestaltung der Beteiligungs- und Mitwirkungsstrukturen einen entsprechenden Gestaltungsspielraum. Der Landesgesetzgeber orientiert sich grundsätzlich an den Kinderrechten aus der Kinderrechtskonvention und sieht die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Mitwirkungsrechte bei der Gemeinde bzw. der Stadt.
Bislang ist im §3 Abs. 3 (Stand 13.08.2019) der Hauptsatzung geregelt: „Die Stadtverordnetenversammlung beteiligt und unterrichtet die Einwohner in wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Zu diesen Zwecken werden Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen und Einwohnerbefragungen durchgeführt. Darüber hinaus kann (…) ein Kinder- und Jugendbeirat zur Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen der Stadt Wildau benannt werden.“ Die Einwohnerbeteiligungssatzung (Stand 2008) beschreibt den Kinder- und Jugendbeirat in §1 Abs. 1 Satz 2 und §8.
Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates regelt die Bestimmungen des §18a BbgKVerf nicht hinreichend deshalb soll ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Wildau entwickelt werden.

1. Zur Entwicklung dieses Jugendbeteiligungskonzeptes möchte die Stadt Wildau das Beratungsprogramm des Landes Brandenburg nutzen und stellt einen entsprechenden Antrag über das Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald; sie wird außerdem fachlich durch das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung begleitet.
2. Weiterhin wird zur (fachlichen) Begleitung des Entwicklungsprozesses des Jugendbeteiligungskonzeptes eine Steuerungsgruppe „Kommunale Jugendbeteiligung“, bestehend aus Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, Vertreter*innen der einzelnen Fachbereiche der Verwaltung, sowie Vertreter*innen der Jugendarbeit, gebildet.
3. Im Rahmen dieser Beratungen wird ein praktikables und auf die Notwendigkeiten einer wirksamen kommunalen Jugendbeteiligung abgestimmtes Vorgehen erarbeitet, um ein dynamisches Jugendbeteiligungskonzept für die Stadt Wildau zu entwickeln.
4. Dieses dynamische Jugendbeteiligungskonzept ist stetig (mindestens einmal in der Legislaturperiode) zu überprüfen, weiterzuentwickeln und anzupassen, um den Veränderungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu folgen.

Ziel muss es sein, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Stadt immer mit zu bedenken, sobald ihre Lebensbereiche betroffen sind. Daraus folgt, dass Kinder- und Jugendbeteiligung eine Querschnittsaufgabe in der Gemeinde sein muss und weit mehr beinhaltet als beispielsweise im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII § 8, Abs. 1) bereits umfassend geleistet wird.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (Jugendbeteiligungskonzept) kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung müssen zunächst folgende inhaltliche Fragestellungen beantwortet werden:

1. Was sind die Interessen von Kindern- und Jugendlichen berührende Gemeindeangelegenheiten?
2. Was sind Formen der eigenständigen Mitwirkung? (Formen/Methoden)
3. Wie können Kinder und Jugendliche angemessen beteiligt werden?
4. Wie soll die Beteiligung dokumentiert werden?
5. Welche Partner*innen stehen bei der Umsetzung zur Verfügung?

Bei der Beantwortung dieser inhaltlichen Fragestellungen und der Erarbeitung des Konzeptes verlangt der Landesgesetzgeber bereits die Beteiligung und Einbindung von Kindern und Jugendlichen.

Neben den inhaltlich-methodischen Fragestellungen müssen das Verfahren und die Abläufe mit und in der Verwaltung/SVV geklärt werden:

1. Jugendbeteiligung als Teil der (laufenden) Verwaltung (Verfahren und Zuständigkeiten)
2. Jugendbeteiligung als Teil der Beschlusswege der SVV (Verfahren und Mitwirkungsrechte)
3. Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Richtung Chancen und Möglichkeiten von Jugendbeteiligung und die damit verbundenen Prozesse (Akzeptanzschaffung)
4. Kommunikation und Information (Zuständigkeiten, Inhalte, „Übersetzung“ kommunaler Vorhaben in jugendgerechte Sprache, Wege – Medien)
5. Dokumentation der kommunalen Jugendbeteiligungs-Prozesse
6. Vernetzung der Akteure der Kinder- und Jugendbeteiligung (Kita, Schule, Vereine, Jugendarbeit)

Zeitplan für die Entwicklung des Jugendbeteiligungskonzeptes:
bis Ende 2021 -  Partizipative Erarbeitung und Erstellung des dynamischen Jugendbeteiligungskonzeptes
Anfang 2022 -  Entscheidung über das dynamische Jugendbeteiligungskonzeptes in den politischen Gremien der Gemeinde
Mögliche Folgen:
- Änderung der Hauptsatzung und der Einwohnerbeteiligungssatzung
- Bereitstellung (finanzieller) Ressourcen
Finanzielle Auswirkungen: Keine bis max. 5000€, falls das Beratungsbudget überschritten wird.

S 11/226/20
Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft    
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Sebastian Schulz wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner aus 
dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft abberufen.

S 11/229/20
Grundschulcampus Wildau – Bestätigung der Vorplanung als Grundkonzeption für die Grundschulerweiterung    
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorplanung mit Stand 09.11.2020 als Grundkonzeption für die Grundschulerweiterung beschlossen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.12.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Hauptausschuss 01.12.2020
Am 17.11.2020 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 11/222/20
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Neubepflanzung des südlichen Teils des Hasenwäldchens nach der Sanierung
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Leistungen für die Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Neubepflanzung des südlichen Teils des Hasenwäldchens nach Abschluss der Sanierung in Höhe von 170.259,94 € (netto zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer) an die Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Am Studio 20 D in 12489 Berlin durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.

H 11/224/20
Vergabe der Lieferung einen Teleskopradladers mit Arbeitsplattform
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
der Vergabe des Auftrages zur Lieferung einen Teleskopradladers mit Arbeitsplattform für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 83.990,20 € an das Unternehmen HKL Baumaschinen GmbH in Rüdersdorf durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.

H 11/225/20
Vergabe der Lieferung eines Dreiseitenkippers (7,5 t) mit Ladekran
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines Dreiseitenkippers (7,5 t) mit Ladekran für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 88.276,00 € an das Unternehmen IVECO Nord-Ost-Nutzfahrzeuge durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.

H 11/228/20
Vergabe der Lieferung eines Rettungsbootes RTB 2 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Wildau    
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines Rettungsbootes RTB 2 für die Freiwillige Feuerwehr Wildau in Höhe von 46.379,58 € an das Unternehmen Nordland Hansa GmbH, durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.12.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin


Am 01.12.2020 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:

Öffentlicher Teil:
H 11/232/20
Vergabe der Lieferung mobiler Endgeräte für Grund- und Oberschule der Stadt Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Lieferung von mobilen Endgeräten für die Grund- und Oberschule der Stadt Wildau an folgende Firmen durch die Bürgermeisterin zuzustimmen:
Los 1   Tablets für die Oberschule
            an die Firma Albacon Systemhaus GmbH, Bad Doberan
Los 2   Laptops für die Grundschule
            an die Firma Intec Computersysteme GmbH, Berlin.“

Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.12.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 29.09.2020
Am 29.09.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:
I 09/161/20
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018  
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2018 auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 3 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 1.506,22 EUR bis 8.983,45 EUR (Gesamt: 13.754,97 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,06 %.

S 09/162/20
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 59.098,66 EUR und den überplanmäßigen Ausgaben (ÜPL) in Höhe von 117.068,58 EUR (Gesamt: 176.167,24 EUR) zugestimmt. Alle zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von sonstigen Rückstellungen und Aufwendungen für die Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte im Haushaltsjahr 2018 notwendig.

S 09/163/20
Jahresabschluss 2018 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2018 weist zum 31.12.2018 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.473.652,12 EUR aus. Die Finanzrechnung 2018 weist zum 31.12.2018 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.166.811,81 EUR aus.

S 09/164/20
Entlastung des Bürgermeisters, Dr. Uwe Malich, für das Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 09/163/20 vorgelegt und beschlossen.

S 09/166/20
Zustimmung zur Preisanpassung im Rahmen des Liefervertrages zur Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau  
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der folgenden Preisanpassung für die Kitaverpflegung im Rahmen des Liefervertrages zur Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau vom 01.01.2021 – 28.02.2022 zustimmt:
Frühstück:   von 0,70 €/Portion um 0,07 €/Portion auf 0,77 €/Portion
Zwischenmahlzeit:  von 0,40 €/Portion um 0,04 €/Portion auf 0,44 €/Portion
Mittagessen inkl. Dessert: von 2,78 €/Portion um 0,28 €/Portion auf 3,06 €/Portion
Vesper:    von 0,70 €/Portion um 0,07 €/Portion auf 0,77 €/Portion
Abendbrot:   von 0,60 €/Portion um 0,06 €/Portion auf 0,66 €/Portion
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag mit der WSG abzuschließen.

S 09/167/20
Zustimmung zur Preisanpassung im Rahmen des Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der folgenden Preisanpassung für die Lieferung und Ausgabe im Rahmen des Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau vom 01.01.2021 – 28.02.2022 zustimmt:
Grundschule: von 3,40 €/Portion um 0,34 €/Portion auf 3,74 €/Portion
Ludwig Witthöft Oberschule: von 3,45 €/Portion um 0,35 €/Portion auf 3,80 €/Portion
und das der Zuschuss der Stadt für die Monate Januar und Februar 2021 für die Versorgung mit Mittagessen wie folgt erhöht wird:
Grundschule: von 0,32 €/Portion um 0,34 €/Portion auf 0,66 €/Portion
Oberschule: von 0,33 €/Portion um 0,35 €/Portion auf 0,68 €/Portion
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag mit der WSG abzuschließen.

S 09/168/20
Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung –Straßenreinigungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung
-Straßenreinigungssatzung-.

S 09/169/20
Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigungsgebühren zur Straßenreinigungssatzung – Straßenreinigungsgebührensatzung  
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigungs-gebühren zur Straßenreinigungssatzung – Straßenreinigungsgebührensatzung. Die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst wird zur Kenntnis genommen.

S 09/171/20
Städtebaulicher Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag für das
Gebiet der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des Städtebaulichen Vertrages (Teil A), Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrages (Teile B und C) gem. der Anlage 1 mit der Pöttinger Wildau GmbH & Co.Dev. 1 KG als „Vorhabenträger“ zur Umsetzung der sich aus der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ ergebenen Erschließungsmaßnahmen zu.
Hierzu gehören auch:
 die Umsetzung der Maßnahmen nach Naturschutz- und Waldrecht,
 die Verpflichtung, sich an den Kosten für  die Schaffung oder Erweiterung sozialer Infrastruktur zu beteiligen und
 die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen .
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage des § 11 BauGB den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksüber-tragungsvertrag  mit dem Vorhabenträger abzuschließen und notariell beurkunden zu lassen.
    


S 09/172/20
B-Plan Wohnpark Röthegrund I – 5. Änderung – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ in der Fassung vom 11. Dezember 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 1) sowie der Begründung mit den Anhängen A – F (siehe Anlage 2), wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.

2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ ortsüblich bekannt zu machen.
    
S 09/173/20
Satzung über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau –
Stellplatzsatzung – 2. Änderung 
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 2. Änderung der Satzung über die notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung - wird in der Fassung vom 05.08.2020 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzsatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

S 09/174/20
Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau –
Stellplatzablösesatzung – 1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 1. Änderung der Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung - wird in der Fassung vom 05.08.2020 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzablösesatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

S 09/175/20
Sofortprogramm zur Radverkehrsförderung in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Radverkehr in der Stadt Wildau soll systematisch und nachhaltig gefördert werden, mit dem Ziel, die Nutzung des Fahrrads im Alltags- und Freizeitverkehr zu erhöhen und die Sicherheit der Radfahrenden zu steigern. In einem ersten Schritt werden folgende Sofortmaßnahmen beschlossen.

1. Bei allen Straßenbaumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Sanierungen) sind von der Stadtverwaltung grundsätzlich immer gesonderte und für die jeweilige Situation angemessene Radverkehrsanlagen (Radschutzstreifen, Radfahrsteifen, Radwege, Fahrradschnellwege, Fahrradstraßen, Fahrradzonen) nach aktuell geltenden technischen Regelwerken (hier insbesondere unter Berücksichtigung der ERA -Empfehlungen für Radverkehrsanalgen- der FGSV) einzuplanen. Zweirichtungsradwege und gemeinsame Geh- und Radwege sind innerörtlich im Neubau grundsätzlich nicht mehr oder nur in gut begründeten Einzelfällen zu planen.
2. Die Fachausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau und Planung und für Umwelt und kommunale Ordnung sind regelmäßig über geplante Straßen- und Wegebaumaßnahmen und die dabei vorgesehenen Radwegeführungen zu informieren und zu beteiligen.
3. Die Einwerbung von Bundes- und Landesfördermitteln für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist bei allen (Straßen-)Baumaßnahmen durch die Stadtverwaltung zu prüfen.
4. Die Stadt Wildau nimmt erstmalig im Jahr 2021 an der Aktion „Stadtradeln“ des Klimabündnis‘ (https://www.stadtradeln.de/darum-geht-es) teil. Eine Teilnahme in den Folgejahren wird gesondert beschlossen.
5. Die Stadtverwaltung gründet eine AG Radverkehr, die mindestens vierteljährlich tagt. Neben Verwaltungsmitarbeitern sollen darin VertreterInnen von Fraktionen, Verbänden, der Einwohnerschaft, wichtigen Stakeholdern (Wohnungswirtschaft, Technische Hochschule, Schulen, Kitas, Gewerbeverein u.a.) sowie nach Möglichkeit der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises vertreten sein. Ziel ist der fachliche, operative Austausch zu konkreten Radverkehrsplanungen sowie die Konzeption von Maßnahmen und Kampagnen zur Radverkehrsförderung und Steigerung der Radverkehrssicherheit.
6. Bis Ende des Jahres 2021 ist ein Radverkehrskonzept durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Dieses beinhaltet mindestens
a. die Erfassung des Ist-Zustandes (Quantität, Qualität, Gefahrenstellen) des Radwegenetzes, der wesentlichen öffentlichen Radabstellanlagen sowie der Fahrradwegweisung,
b. die Festlegung von Fahrradhaupt- und Nebenrouten mit Berücksichtigung von Schulwegen und überörtlichen Verbindungen,
c. Qualitätskriterien für den Bau und die Sanierung von Radwegen sowie für Radabstellanlagen,
d. einen Bau- und Sanierungsfahrplan (mit Kostenschätzungen und Priorisierungen) für die Fahrradinfrastruktur (Radwege, Abstellanlagen, Fahrradwegweisung für den Alltagsverkehr) für die Zeit bis zum Jahr 2030.
e. Maßnahmenvorschläge für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes ist die Einwerbung von Fördermitteln durch die Stadtverwaltung zu prüfen. Eine Abstimmung bzw. enge Kooperation mit der „Stiftungsprofessur Radverkehr“ der Technischen Hochschule Wildau ist anzustreben.

S 09/176/20
Grundsatzbeschluss Betreibung Otto-Franke-Stadion sowie Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten    
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die SG Phönix Wildau 95 e.V. das Otto-Franke-Stadion (einschließlich des Kunstrasenplatzes und des Trainingsplatzes neben dem Wildorado) im Auftrag der Stadt Wildau bewirtschaftet. Der Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten wird um 25.000 € auf 75.000 € jährlich erhöht. Im Weiteren ist die Verwaltung beauftragt worden, für den nächsten Sitzungszyklus einen überarbeiteten Pachtvertrag zur Beschlussfassung vorlegen.

S 09/178/20
Neubesetzung in den Ausschüssen
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Neubesetzung in den Ausschüssen beschlossen:
Ausschuss für Bau und Planung
Für Frau Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Knut Eckert von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Bildung und Soziales
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Ziervogel von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Knut Eckert von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Regionalausschuss Wildau
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion), als Vertretung für Herrn Dr. Manfred Sternagel, wird mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Ziervogel von der SPD-Fraktion benannt.

S 09/181/20
Projektvertrag zum Bau der Kita am Hasenwäldchen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Bürgermeisterin beauftragt, den vorgelegten Projektvertrag mit der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) abzuschließen.

S 09/190/20
Reduzierung der Pachtzahlung für das Haushaltsjahr 2020 - Objekt „Wildorado“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Reduzierung/ den Nachlass der Pacht für die Wildauer Sportbetriebsgesellschaft mbH für die kommunale Liegenschaft „Wildorado“ für die Monate März bis Dezember 2020 in Höhe von maximal 300.000 € beschlossen.
HAUPTAUSSCHUSS 15.09.2020
Am 15.09.2020 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:
H 09/177/20
Vergabe Winterdienst/Straßenreinigung 2020 bis 2021 in der Stadt Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung von November 2020 bis November 2021 in der Stadt Wildau an folgende Firmen durch die Bürgermeisterin zuzustimmen:
Los 1 Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen
           an die Firma Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH Co. KG, Berlin;
Los 2 befestigte Straßen sowie auf befestigten Straßenabschnitten, deren Fahrbahnen durch Borde begrenzt sind – Anliegerstraßen und
Los 3 Plätze und Parkplätze und
Los 4 Ampelübergänge, Verkehrsmittelinseln, Bushaltestellen und Treppenanlagen
            an die Firma RUWE GmbH, Berlin.

H 09/179/20
Auftrag von Tiefbauleistungen Gehwegreparaturen 2. BA Waldsiedlung
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe von Tiefbauleistungen für die Gehwegreparaturen im zweiten Bauabschnitt in der Waldsiedlung durch die Bürgermeisterin wie folgt zuzustimmen:
für Los 1 (Reparatur Gehwege Birkenallee) an die Firma B & K Verkehrs- und Wirtschaftswegebau GmbH aus Bersteland über einen Auftragswert von € 224.961,17 und 
für Los 2 (Ausbau - Instandsetzung – hier: der Stichwege) - an die Firma Tief- und Straßenbau Leyer GmbH, Schönwalder Str.5, 15910 Krausnick - Groß Wasserburg, OT Krausnick  über einen Auftragswert von € 109.190,89 €.
Stadtverordnetenversammlung 16.06.2020
Am 16.06.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 08/150/20
Beschluss zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Dem in der Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg“ (KAG DF) wird zugestimmt. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung und die Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wildau dürfen nicht beeinträchtigt werden.

S 08/143/20
Berufung eines weiteren Mitgliedes in den Seniorenbeirat
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Thomas Beitke aus Wildau wird als weiteres Mitglied in den Seniorenbeirat der Stadt Wildau für die Wahlperiode 2019 – 2024 berufen.

S 08/144/20
Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Heike Buschkowiak-Basse wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige  Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung abberufen.

S 08/145/20
Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften   
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Agnes Weidler wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften abberufen.

S 08/146/20
Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Lutz Rehfeldt wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft abberufen.

S 08/147/20
Aufhebung Beschluss S 22/393/18 „Verhandlungen und Abschluss von Pachtverträgen mit WCW“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Beschluss S 22/393/18 wird aufgehoben.

S 08/148/20
Wahl des Vertreters der Stadt Wildau in der Mitgliederversammlung und im Vorstand des Tourismusverbandes Dahme-Seenland e.V.
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadt Wildau wird in der Mitgliederversammlung und im Vorstand des Tourismusverbandes Dahme-Seenland e.V. durch Frau Katja Lützelberger vertreten.


I 08/149/20
Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2020 
Der Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2020 wurde durch die Stadtverordneten zu Kenntnis genommen.

S 08/160/20
Feststellung der Sitzverteilung des Hauptausschusses nach Fraktionswechsel
Die Stadtverordnetenversammlung hat festgestellt:
Die Sitzverteilung des Hauptausschusses ist wie folgt:

SPD-Fraktion   2 Sitze
Fraktion DIE LINKE.  1Sitz
CDU/FDP-Fraktion  2 Sitze
Fraktion BfW/Grüne:  1 Sitz

Die mit dem Beschluss S01/04/19 festgestellte Sitzverteilung wird aufgehoben.

S 08/151/20
Neubesetzung in den Ausschüssen     
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Neubesetzung in den Ausschüssen beschlossen:
Hauptausschuss
Für Herrn Kevin Weidler wird mit sofortiger Wirkung Herr Felix Schäfer von der Fraktion CDU/FDP benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Für Herrn Oliver Wolfgang Reif-Dietzel wird mit sofortiger Wirkung Herr Frank Vulpius von der Fraktion BfW/Grüne benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Für Herrn Thomas Wilde wird mit sofortiger Wirkung Frau Jutta Krebs von der Fraktion DIE LiNKE. benannt.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Für Frau Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Thomas Wilde von der SPD-Fraktion benannt. Herr Wilde übernimmt den Vorsitz des Ausschusses. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Für Herrn Thomas Wilde wird mit sofortiger Wirkung Frau Katrin Rudolph von der Fraktion DIE LiNKE. benannt.
Für Herrn Kevin Weidler wird mit sofortiger Wirkung Herr Frank Nerlich von der Fraktion BfW/Grüne benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Bau und Planung
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Thomas Wilde von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Für Herrn Thomas Wilde wird mit sofortiger Wirkung Herr Heinz Hillebrand von der Fraktion DIE LiNKE. benannt. Herr Hillebrand übernimmt den Vorsitz des Ausschusses.
Für Herrn Kevin Weidler wird mit sofortiger Wirkung Herr Denis Kroeger von der Fraktion BfW/Grüne benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.

S 08/154/20
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft         
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Andreas Wünsch wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft berufen.

S 08/155/20
Beitritt der Stadt Wildau zum Zweckverband „Digitale Kommune Brandenburg“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen:
1) Die Stadt Wildau tritt dem Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.
2) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 GKGBbg). Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 GKGBbg).

S 08/158/20
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Bau und Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Steffen Suchant wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bau und Planung berufen.

S 08/159/20
Nichterhebung von Gebühren für die Notbetreuung im Hort
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zu erhebenden Hortgebühren für die Notbetreuung vom 02.06.2020 bis 24.06. 2020 in der Zeit von täglich 08:00 – 11:40 Uhr werden den Eltern / den Sorgeberechtigten nicht in Rechnung gestellt.

S 08/156/20
Widerruf der Baumfällungen entlang der Freiheitsstraße (Kitaneubau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1) Die Verwaltung wird gebeten die im Zuge der Bebauung „Kita Hasenwäldchen“ gewährte Fällgenehmigung vom 10.02.2020 bezüglich der unter Punkt 2) genannten Bäume zu widerrufen. Gegebenenfalls ist dies mit der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH als einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Der genehmigte Bescheid muss nach §49 VwVfG (Widerruf eines rechtmäßigen begünstigten Verwaltungsaktes) umgehend zurückgenommen werden.
2) Im weiteren Verlauf  wird die Stadt beauftragt,  die einzelnen Bäume (131, 141, 151, 161, 171, 181, 189, 199, 207, 217, 227, 235, 239, 281, 291, 295) der Baumreihe am Neubau „Kita Hasenwäldchen“ Flur 3 Flurstück 958 in der Freiheitsstraße / Planstraße, 15745 Wildau festzusetzen und gemäß der Baumschutzsatzung zu schützen. Falls dazu eine Änderung des Bebauungsplans „Kita Hasenwäldchen“ notwendig ist, soll diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 25 BauGB (textlich und im B-Plan) erfolgen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 17.06.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 14.05.2020
Am 14.05.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 07/141/20
Fortführung der Baumaßnahme Kita am Hasenwäldchen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Baumaßnahme der „Kita Am Hasenwäldchen“ wird durch die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Wildau.

Nichtöffentlicher Teil:
S 07/142/20
Abberufung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der WiWO
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, ein Aufsichtsratsmitglied der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH abzuberufen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 15.05.2020


Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 07.04.2020
Am 07.04.20 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 05/137/20
Hilfsfonds für Wildauer Kleinstunternehmer mit max. zwei Beschäftigte
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Stadt stellt ein Hilfsfonds für in Not geratene Wildauer Kleinstunternehmen und Soloselbstständige zur Verfügung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unbürokratische Vergaberegelung zu erarbeiten.

S 05/138/20
Kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah durchzuführen:
Die Stadt Wildau liefert mit Beendigung der Osterferien, ab Montag, dem 20 April 2020, kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien. Dies gilt für alle Kinder, die auch schon bisher Leistungen nach Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die Stadtverwaltung soll hierzu einen Caterer beauftragen und des Weiteren, aufgrund der derzeit gültigen Eindämmungsverordnung, einen Lieferdienst einrichten. Dieser Service richtet sich an die Kinder, die vorher schon eine kostenlose oder kostenreduzierte Mahlzeit in der/dem Grundschule/Hort oder in der Kita bekommen haben.
Die Lieferungen sollen so lange laufen, wie die starken Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus gelten. Bedürftige Familien können sich über das Rathaus Wildau anmelden.

S 05/134/20
Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2020 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2020 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 600 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 05/117/20
Änderung des Bebauungsplans „A10 - Center“
Abwägungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans "A10-Center“ i. d. F. vom 12. August 2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
2. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans "A10-Center“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrages und aus dem Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich (siehe Anlage 3), wird in der Fassung vom 21. Februar 2020 gebilligt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Anlagen 1 (Auswertung), 2 (Gutachterliche Stellungnahme Stadt + Handel vom 20.02.2020 und 3 (Bebauungsplan-Änderung-Entwurf) sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die zu Anlage 3 gehörenden Gutachten a) Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Wildau unter der besonderen Berücksichtigung der Entwicklung des Einkaufszentrums A10-Center, BBE Handelsberatung GmbH, Hamburg, 2015 und b) Verträglichkeitsanalyse für die Flexibilisierung der Sortimentsanteile Bekleidung sowie Schuhe / Lederwaren des A10-Centers in Wildau, Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB, Dortmund, 2019 sind unverändert und werden nicht erneut vorgelegt.

S 05/122/20
Planungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA zwischen der Stadt Wildau und dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg; Bauüberwachung und Bauoberleitung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die anliegende Planungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, abzuschließen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die o.g. Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu unterzeichnen.
       
S 05/125/20
Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ – Aufhebung Satzungsbeschluss vom 25.02.2020 - S 04/100/20
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Satzungsbeschluss vom 25.02.2020 – S 04/100/20 zum Bebauungsplan für das
Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“  wird aufgehoben.

S 05/126/20
Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ i. d. Fassung vom 02. März 2020, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 05/133/20
Verkauf des kommunalen Grundstückes Pirschgang 30 (Flur 3 Flurstück 139)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Das kommunale Grundstück Pirschgang 30 wird an den Meistbietenden verkauft.
2. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 260.000,00 € wird zugestimmt.

S 05/135/20
Übertragung von Zuständigkeiten des Hauptausschusses auf die Bürgermeisterin
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Hauptausschuss überträgt seine Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen über 25.000,00 € an die Bürgermeisterin. Dieser Beschluss gilt vorerst bis zum 30.06.2020.

S 05/139/20
Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Vorbehaltlich des Beschlusses eines entsprechenden Gesetzes (Arbeitstitel: Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz) durch das Land Brandenburg überträgt die Stadtverordnetenversammlung ihre Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss der Stadt Wildau bis zum 30.06.2020.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Hauptausschuss 31.03.2020
Am 31.03.20 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 05/131/20 Vergabe Konferenzanlage Plenarsaal
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung einer Konferenzanlage für den Plenarsaal in Höhe von 33.761,64 € an das Unternehmen Technikfritzen Wittke & Blei GBR durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 25.02.2020
Am 25.02.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 04/97/20
Weiterführung diverser Grünpflegearbeiten – Überplanmäßige Ausgabe (ÜPL)
Einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 25.000,00 € zur Weiterführung von Grünflächenarbeiten wurde zugestimmt.

S 04/98/20
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der Stadt Wildau zur Übertragung von Aufgaben der Sanierung, der Instandsetzung / Instandhaltung und der Unterhaltung der Geh- und Radwegbrücke in Niederlehme
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, den Entwurf für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der Stadt Wildau mit Stand vom 19.12.2019 zur Übertragung von Aufgaben der Sanierung, der Instandsetzung / Instandhaltung und der Unterhaltung der Geh- und Radwegbrücke in Niederlehme.

S 04/99/20
Bebauungsplan “Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ in der Fassung vom 12. August 2019 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

S 04/100/20
Bebauungsplan “Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ i. d. Fassung vom 18. Dezember 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 04/101/20
Zustimmung zur Aufnahme der Stadt Golßen in den Onleihe-Verbund des Landkreises Dahme-Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufnahme der Stadt Golßen in den Onleihe-Verbund des Landkreises Dahme-Spreewald zu.
 
S 04/102/20
Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die als Anlage beigefügte Aufwandsentschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wildau beschlossen. Die Aufwandsentschädigung ist spätestens in fünf Jahren zu überprüfen.

S 04/103/20
Satzung über die Aushändigung von Begrüßungsmappen für Neugeborene in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung über die Aushändigung von Begrüßungsmappen für Neugeborene in der Stadt Wildau beschlossen.

S 04/106/20
Initiierung eines Familienbeirats der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Initiierung eines Familienbeirats beschlossen. Hierfür sollen die Hauptsatzung der Stadt Wildau und die Einwohnerbeteiligungssatzung entsprechend wie folgt geändert werden:

1. In der Hauptsatzung wird §3 Absatz 3 um einen neuen Punkt c) ergänzt, der da lautet: „ein Familienbeirat zur Wahrnehmung der Interessen von Familien der Stadt Wildau benannt werden.“ Die aktuellen Punkte c) und d) werden zu den Punkten d) und e).

2. In die Einwohnerbeteiligungssatzung wird ein neuer §9 Familienbeirat eingeführt. Dieser lautet wie folgt:
(1) In der Stadt Wildau wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Unterstützung von familienfachlichen Themen ein Familienbeirat eingerichtet. Er besteht grundsätzlich aus 9 Bürgern der Stadt Wildau, die die kommunalspezifischen Interessen im Rahmen von Absatz 1 Satz 1 aktiv vertreten. Die Mitglieder werden von der Stadtverordnetenverssammlung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Der Beirat wählt aus seiner Mitte zwei Sprecher. Beide Sprecher, gemeinsam oder einzeln, vertreten den Beirat gegenüber den Organen der Stadt. Der Beirat führt die Bezeichnung „Familienbeirat der Stadt Wildau“.
(2) Der Familienbeirat wird ehrenamtlich tätig. Er nimmt die Interessen der in der Gemeinde lebenden Familien wahr. Der Beirat arbeitet selbständig und teilt sich seine Aufgabengebiete selber zu.
(3) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die in Absatz 2 genannten Bürger der Stadt Wildau haben, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme kann in schriftlicher Form oder in der jeweiligen Sitzung zu den betreffenden Tagesordnungspunkten in mündlicher Form durch die Sprecher des Beirates erfolgen. Zur Wahrnehmung von Rechtsangelegenheiten im Einzelfall ist der Familienbeirat nicht befugt.
(4) Der Familienbeirat erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht. Dieser ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Familienbeirat berichtet mindestens einmal jährlich über seine Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung. Der Familienbeirat wird von der Stadt Wildau in seiner Arbeit unterstützt. Die bei der Arbeit entstehenden Sachkosten werden von der Stadt Wildau bis zu einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro jährlich übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Allgemeine Verwaltung. Darüber hinaus können, sofern
die Mittel bereitstehen, weitere Kosten erstattet werden. Die laufenden notwendigen Geschäfte des Familienbeirats werden über die g geführt.
(5) Für Verfahren in den Beiräten gelten die Vorschriften über das Verfahren in den Ausschüssen entsprechend (§§ 42 und 44 der BbgKVerf vom 18.12.2007).
(6) Der Familienbeirat unterliegt der Amtsverschwiegenheit lt. § 21 der BbgKVerf vom 18.12.07.

Die aktuellen §9 ff der Einwohnerbeteiligungssatzung werden zu den §10 ff.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechende Änderung der Hauptsatzung und der Einwohnerbeteiligungssatzung vorzubereiten.

S 04/107/20
Benennung eines Baumschutzbeauftragten
Herr Henning Widelak wird zum Baumschutzbeauftragten ernannt.

S 04/109/20
Namensgebung für eine neue Straße im B-Plangebiet „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ in Wildau
Die neue Straße im B-Plangebiet „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ wird „Dietrich-Bonhoeffer-Straße“ benannt.

S 04/110/20
Einberufung einer Einwohnerversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, sich auf den §3 Absatz 3 der Einwohnerbeteiligungsatzung der Stadt Wildau in der aktuell gültigen Fassung vom 21.10.2008 beziehend:
1. Die Bürgermeisterin wird entsprechend §3 (4) Einwohnerbeteiligungssatzung beauftragt, schnellstmöglich eine Einwohnerversammlung durchzuführen, auf der die Einwohner*innen Wildaus detailliert zu den Bebauungsplänen am Dahme-Nordufer informiert werden.
2. Diese Informationen sollen möglichst durch den Investor, die Bauwert AG direkt erfolgen, weshalb dieser zur Versammlung einzuladen ist.
3. Die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung werden entspr. §3 (7) Einwohnerbeteiligungssatzung auf der der Versammlung folgenden ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt, weshalb
4. das B-Plan-Verfahren bis zur Auswertung der Ergebnisse der Einwohnerversammlung ausgesetzt wird.
S 04/112/20
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken der Gesellschaft bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.  Der Gesellschafter übernimmt keine Verluste.
Darüber hinaus werden Hinweise der Kommunalaufsicht eingearbeitet.

S 04/113/20
Nichtverkauf des Grundstücks Friedrich-Engels-Str. 56, 57
Das Grundstück wird nicht an den österreichischen Investor verkauft.

S 04/115/20
Wertgutachten des Areals „Dahme Nordufer“
Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrswertgutachten über das Areal Dahme-Nordufer in Auftrag zu geben, um den tatsächlichen Zeitwert zu ermitteln.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 26.02.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 19.02.2020
Am 19.02.20 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgender Beschluss gefasst:

Öffentlicher Teil:

S 03A/136/20
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass sich die Stadtverwaltung sowie die WiWo und ihre Rechtsvertreter zeitnah zusammensetzen und den Bauherren für die Baumaßnahmen „Kita Hasenwäldchen“ festlegen. Die Prämisse für die Erteilung der Bauherreneigenschaft soll bei der WiWo liegen. In diesem einen  Fall soll der Bauherr wie ein öffentlicher Auftragsgeber agieren.
An den Verhandlungen nimmt je 1Vertreter der Fraktionen der SVV teil. Es wird vereinbart, dass über Teilergebnisse nicht vorab in der Öffentlichkeit berichtet wird. Auf der SVV am 25.02.2020 soll ein Zwischenbericht erteilt werden und eventuell auf einer Sonder-SVV ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden. Dabei soll der beabsichtigte Bauherr die genaue Durchführung des Bauvorhabens darlegen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin
Hauptausschuss 11.02.2020
Am 11.02.2020 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:

H 04/114/20
Vergabe “Lieferung, Installation und Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Wildau ab dem Geschäftsjahr 2020“
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Software Rats- und Bürgerinformationssystem an die Firma LCS Computer Service GmbH, 04936 Schlieben, in Höhe von 29.113,73 € durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 26.02.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin