Am 29.09.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
I 09/161/20
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2018 auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 3 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 1.506,22 EUR bis 8.983,45 EUR (Gesamt: 13.754,97 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,06 %.
S 09/162/20
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 59.098,66 EUR und den überplanmäßigen Ausgaben (ÜPL) in Höhe von 117.068,58 EUR (Gesamt: 176.167,24 EUR) zugestimmt. Alle zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von sonstigen Rückstellungen und Aufwendungen für die Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte im Haushaltsjahr 2018 notwendig.
S 09/163/20
Jahresabschluss 2018 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2018 weist zum 31.12.2018 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.473.652,12 EUR aus. Die Finanzrechnung 2018 weist zum 31.12.2018 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.166.811,81 EUR aus.
S 09/164/20
Entlastung des Bürgermeisters, Dr. Uwe Malich, für das Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 09/163/20 vorgelegt und beschlossen.
S 09/166/20
Zustimmung zur Preisanpassung im Rahmen des Liefervertrages zur Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der folgenden Preisanpassung für die Kitaverpflegung im Rahmen des Liefervertrages zur Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau vom 01.01.2021 – 28.02.2022 zustimmt:
Frühstück: von 0,70 €/Portion um 0,07 €/Portion auf 0,77 €/Portion
Zwischenmahlzeit: von 0,40 €/Portion um 0,04 €/Portion auf 0,44 €/Portion
Mittagessen inkl. Dessert: von 2,78 €/Portion um 0,28 €/Portion auf 3,06 €/Portion
Vesper: von 0,70 €/Portion um 0,07 €/Portion auf 0,77 €/Portion
Abendbrot: von 0,60 €/Portion um 0,06 €/Portion auf 0,66 €/Portion
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag mit der WSG abzuschließen.
S 09/167/20
Zustimmung zur Preisanpassung im Rahmen des Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der folgenden Preisanpassung für die Lieferung und Ausgabe im Rahmen des Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau vom 01.01.2021 – 28.02.2022 zustimmt:
Grundschule: von 3,40 €/Portion um 0,34 €/Portion auf 3,74 €/Portion
Ludwig Witthöft Oberschule: von 3,45 €/Portion um 0,35 €/Portion auf 3,80 €/Portion
und das der Zuschuss der Stadt für die Monate Januar und Februar 2021 für die Versorgung mit Mittagessen wie folgt erhöht wird:
Grundschule: von 0,32 €/Portion um 0,34 €/Portion auf 0,66 €/Portion
Oberschule: von 0,33 €/Portion um 0,35 €/Portion auf 0,68 €/Portion
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag mit der WSG abzuschließen.
S 09/168/20
Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung –Straßenreinigungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung
-Straßenreinigungssatzung-.
S 09/169/20
Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigungsgebühren zur Straßenreinigungssatzung – Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigungs-gebühren zur Straßenreinigungssatzung – Straßenreinigungsgebührensatzung. Die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst wird zur Kenntnis genommen.
S 09/171/20
Städtebaulicher Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag für das
Gebiet der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des Städtebaulichen Vertrages (Teil A), Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrages (Teile B und C) gem. der Anlage 1 mit der Pöttinger Wildau GmbH & Co.Dev. 1 KG als „Vorhabenträger“ zur Umsetzung der sich aus der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ ergebenen Erschließungsmaßnahmen zu.
Hierzu gehören auch:
die Umsetzung der Maßnahmen nach Naturschutz- und Waldrecht,
die Verpflichtung, sich an den Kosten für die Schaffung oder Erweiterung sozialer Infrastruktur zu beteiligen und
die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen .
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage des § 11 BauGB den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksüber-tragungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen und notariell beurkunden zu lassen.
S 09/172/20
B-Plan Wohnpark Röthegrund I – 5. Änderung – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ in der Fassung vom 11. Dezember 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 1) sowie der Begründung mit den Anhängen A – F (siehe Anlage 2), wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 09/173/20
Satzung über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau –
Stellplatzsatzung – 2. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 2. Änderung der Satzung über die notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung - wird in der Fassung vom 05.08.2020 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzsatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 09/174/20
Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau –
Stellplatzablösesatzung – 1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 1. Änderung der Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung - wird in der Fassung vom 05.08.2020 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzablösesatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 09/175/20
Sofortprogramm zur Radverkehrsförderung in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Radverkehr in der Stadt Wildau soll systematisch und nachhaltig gefördert werden, mit dem Ziel, die Nutzung des Fahrrads im Alltags- und Freizeitverkehr zu erhöhen und die Sicherheit der Radfahrenden zu steigern. In einem ersten Schritt werden folgende Sofortmaßnahmen beschlossen.
1. Bei allen Straßenbaumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Sanierungen) sind von der Stadtverwaltung grundsätzlich immer gesonderte und für die jeweilige Situation angemessene Radverkehrsanlagen (Radschutzstreifen, Radfahrsteifen, Radwege, Fahrradschnellwege, Fahrradstraßen, Fahrradzonen) nach aktuell geltenden technischen Regelwerken (hier insbesondere unter Berücksichtigung der ERA -Empfehlungen für Radverkehrsanalgen- der FGSV) einzuplanen. Zweirichtungsradwege und gemeinsame Geh- und Radwege sind innerörtlich im Neubau grundsätzlich nicht mehr oder nur in gut begründeten Einzelfällen zu planen.
2. Die Fachausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau und Planung und für Umwelt und kommunale Ordnung sind regelmäßig über geplante Straßen- und Wegebaumaßnahmen und die dabei vorgesehenen Radwegeführungen zu informieren und zu beteiligen.
3. Die Einwerbung von Bundes- und Landesfördermitteln für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist bei allen (Straßen-)Baumaßnahmen durch die Stadtverwaltung zu prüfen.
4. Die Stadt Wildau nimmt erstmalig im Jahr 2021 an der Aktion „Stadtradeln“ des Klimabündnis‘ (https://www.stadtradeln.de/darum-geht-es) teil. Eine Teilnahme in den Folgejahren wird gesondert beschlossen.
5. Die Stadtverwaltung gründet eine AG Radverkehr, die mindestens vierteljährlich tagt. Neben Verwaltungsmitarbeitern sollen darin VertreterInnen von Fraktionen, Verbänden, der Einwohnerschaft, wichtigen Stakeholdern (Wohnungswirtschaft, Technische Hochschule, Schulen, Kitas, Gewerbeverein u.a.) sowie nach Möglichkeit der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises vertreten sein. Ziel ist der fachliche, operative Austausch zu konkreten Radverkehrsplanungen sowie die Konzeption von Maßnahmen und Kampagnen zur Radverkehrsförderung und Steigerung der Radverkehrssicherheit.
6. Bis Ende des Jahres 2021 ist ein Radverkehrskonzept durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Dieses beinhaltet mindestens
a. die Erfassung des Ist-Zustandes (Quantität, Qualität, Gefahrenstellen) des Radwegenetzes, der wesentlichen öffentlichen Radabstellanlagen sowie der Fahrradwegweisung,
b. die Festlegung von Fahrradhaupt- und Nebenrouten mit Berücksichtigung von Schulwegen und überörtlichen Verbindungen,
c. Qualitätskriterien für den Bau und die Sanierung von Radwegen sowie für Radabstellanlagen,
d. einen Bau- und Sanierungsfahrplan (mit Kostenschätzungen und Priorisierungen) für die Fahrradinfrastruktur (Radwege, Abstellanlagen, Fahrradwegweisung für den Alltagsverkehr) für die Zeit bis zum Jahr 2030.
e. Maßnahmenvorschläge für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes ist die Einwerbung von Fördermitteln durch die Stadtverwaltung zu prüfen. Eine Abstimmung bzw. enge Kooperation mit der „Stiftungsprofessur Radverkehr“ der Technischen Hochschule Wildau ist anzustreben.
S 09/176/20
Grundsatzbeschluss Betreibung Otto-Franke-Stadion sowie Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die SG Phönix Wildau 95 e.V. das Otto-Franke-Stadion (einschließlich des Kunstrasenplatzes und des Trainingsplatzes neben dem Wildorado) im Auftrag der Stadt Wildau bewirtschaftet. Der Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten wird um 25.000 € auf 75.000 € jährlich erhöht. Im Weiteren ist die Verwaltung beauftragt worden, für den nächsten Sitzungszyklus einen überarbeiteten Pachtvertrag zur Beschlussfassung vorlegen.
S 09/178/20
Neubesetzung in den Ausschüssen
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Neubesetzung in den Ausschüssen beschlossen:
Ausschuss für Bau und Planung
Für Frau Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Knut Eckert von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Bildung und Soziales
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Ziervogel von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Knut Eckert von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Regionalausschuss Wildau
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion), als Vertretung für Herrn Dr. Manfred Sternagel, wird mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Ziervogel von der SPD-Fraktion benannt.
S 09/181/20
Projektvertrag zum Bau der Kita am Hasenwäldchen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Bürgermeisterin beauftragt, den vorgelegten Projektvertrag mit der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) abzuschließen.
S 09/190/20
Reduzierung der Pachtzahlung für das Haushaltsjahr 2020 - Objekt „Wildorado“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Reduzierung/ den Nachlass der Pacht für die Wildauer Sportbetriebsgesellschaft mbH für die kommunale Liegenschaft „Wildorado“ für die Monate März bis Dezember 2020 in Höhe von maximal 300.000 € beschlossen.