STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 10.12.2019
Am 10.12.19 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:
            
I 03/77/19
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2017 auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 10 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 18,36 EUR bis 18.501,00 EUR (Gesamt: 74.505,58 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.
 
S 03/78/19
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 83.145,16 EUR und der überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von 45.474,75 EUR (Gesamt: 128.619,91 EUR) zugestimmt. Beide zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen und die Nichtinanspruchnahme von Rückstellungen für die Prüfung von Jahresabschlüssen im Haushaltsjahr 2017 notwendig.

S 03/79/19
Jahresabschluss 2017 der Stadt Wildau     
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 229.177,55 EUR aus. Die Finanzrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 4.101.285,76 EUR aus.

S 03/80/19
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017  
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 03/79/19 vorgelegt und beschlossen.

I 03/89/19
Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019
Der Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019 wurde durch die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen.

S 03/81/19
Verkauf des kommunalen Grundstücks Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das kommunale Grundstück Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58) wird an den Meistbietenden verkauft. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 237.732,00 € wird zugestimmt.

S 03/82/19 
5. Änderung B-Plan Röthegrund I – Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I" i.d.F. vom 01. Februar 2018 mit Schreiben vom 05. Februar 2018 beteiligten Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf in der Fassung vom 18. Oktober 2018 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die in der am 30. September 2019 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung der vg. Beteiligungsverfahren gemäß Anlagen 1a und 1b werden gebilligt.

S 03/91/19
Inanspruchnahme der BMU-Kommunalrichtlinie zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, Einstellung eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) und zur Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Stadt Wildau bekennt sich zu Ihrer Verantwortung im kommunalen Klimaschutz und nutzt die sich bietenden Chancen zur Haushaltskonsolidierung, Stadtentwicklung und lokalen Wertschöpfungssteigerung durch eine proaktive Bearbeitung dieser freiwilligen Aufgabe. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2021 ein integriertes Klimaschutzkonzept durch eine/n Klimaschutzmanager/in sowie externen Sachverstand erstellt werden. Im Konzept werden Status quo und Potenziale ermittelt, Ziele definiert und Maßnahmen zur Umsetzung erarbeitet. Das Konzept wird unter enger Beteiligung aller relevanten Akteure und der Öffentlichkeit konzipiert und umfasst alle klimaschutzrelevanten Handlungsfelder einschließlich der Klimaanpassung.
2. Parallel dazu führt die Stadtverwaltung bis zum Jahr 2023 ein kommunales Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 dauerhaft ein, um die Energieverbräuche der kommunalen Liegenschaften und Infrastruktur systematisch zu überwachen und zu vermindern.
3. Um den Mitteleinsatz zur Umsetzung der vorgenannten Ziele zu reduzieren, wird die Bürgermeisterin beauftragt, Fördermittel aus der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)" des Bundesumweltministeriums zu beantragen für:
• ein Erstvorhaben zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine/n Klimaschutzmanager/in (m/w/d) sowie die Umsetzung erster Maßnahmen (Förderschwerpunkt 2.7.1)
• den Aufbau eines Energiemanagementsystems zur systematischen und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung einschließlich einer Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (Förderschwerpunkt 2.2).
4. Zum gleichen Zweck wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Klimaschutzkonzepterstellung und das Klimaschutzmanagement (Förderschwerpunkt 2.7.1 der Kommunalrichtlinie) auch als interkommunales Vorhaben mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf bzw. Königs Wusterhausen und Schönefeld gemeinsamen durchgeführt werden kann.
5. Weiterhin wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des Förderschwerpunktes 2.7.1 auch mit eigenem Verwaltungspersonal gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie realisiert werden kann.
Für den Fall einer positiven Prüfung obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung, ob die Fördermaßnahme mit internem oder gefördertem Personal durchgeführt werden soll.

S 03/92/19
4. Neufassung der Zuständigkeitsordnung über die freiwilligen Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in der Fassung vom 13.08.2019 wird eingefügt:

§ 8 Regionalausschuss

Der Regionalausschuss berät über alle Angelegenheiten, die eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau erforderlich machen. Insbesondere berät er über

1. die räumliche Entwicklungsplanung und eine evtl. Freiraumsicherung zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau
2. die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung
3. die Zusammenarbeit auf den Gebieten Schulen, Kindertagesstätten, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport, wenn ein regionaler Bezug vorliegt
4. Umwelt- /Klimaschutz und regionale Energieversorgung
5. öffentlich-rechtliche Unternehmen mit regionaler Aufgabenstellung
6. Wirtschaftsförderung und Tourismusentwicklung bei regionalem Bezug
7. Verwaltungstätigkeiten und Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

Der Regionalausschuss vertritt in Abstimmung bzw. nach Beschlussfassung in den entsprechenden Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung (SVV), die Stadtverordneten auf parlamentarisch-interkommunaler Ebene im gemeinsamen Regionalausschuss mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf.

S 03/93/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/40/19 über die Feststellung der Sitzverteilung der ständigen
Fachausschüsse und des Beschlusses S 01A/42/19 zur Besetzung der ständigen Fachausschüsse
vom 13.08.2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Regionalausschuss hat 4 Sitze.
Er wird besetzt durch:

Name:    Fraktion   Vertreter


Dr. Manfred Sternagel SPD-Fraktion   Susanne Ziervogel


Katrin Rudolph  Fraktion DIE LINKE  alle Fraktionsmitglieder


Felix Schäfer   CDU/FDP-Fraktion  Mark Scheiner


Frank Vulpius   Fraktion BfW/Grüne  alle Fraktionsmitglieder


S 03/94/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/41/19 vom 13.08.2019 über die Verteilung und Benennung
der Ausschussvorsitze
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Vorsitzes des Regionalausschusses hat die Fraktion DIE LINKE oder die Fraktion BfW/Grüne.

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BfW/Grüne haben sich bei der Benennung des Ausschussvorsitzes geeinigt.1)

Die Fraktion DIE LINKE benennt Frau Rudolph als Ausschussvorsitzende des Regionalausschusses.

S 03/96/19
Radverkehrsförderung, hier: Planung eines Radschnellweges Berlin – BER – Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau wird beauftragt, mit dem Landkreis Dahme-Spreewald Verhandlungen über den Bau eines Radschnellweges Berlin-BER-Königs Wusterhausen zu führen. Die Trasse des Radschnellweges würde über das Wildauer Territorium führen, der Radschnellweg ist aber von überörtlicher Bedeutung und soll deswegen ganz mit Mitteln übergeordneter Gebietskörperschaften gebaut werden.


Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 11.12.2019



Angela Homuth
Bürgermeisterin
Hauptausschuss 26.11.19
Am 26.11.19 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

H 03/86/19
Vergabe technische Betriebsführung der Regenentwässerungsanlagen der Stadt Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der technischen Betriebsführung in Höhe von 186.211,20€ an die Fa. Mayer Kanal- und Rohrreinigung aus Rüdersdorf durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.

H 03/87/19
Vergabe Los 301 Dachdeckerarbeiten 2. BA Dachgeschossausbau Ludwig-Witthöft-Oberschule                   Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe von Dachdeckerarbeiten für den 2. BA Dachgeschossausbau
Ludwig-Witthöft-Oberschule an die Firma Erhard Fricke & Sohn Dachbau GmbH aus
14959 Trebbin über einen Auftragswert von 38.855,88 € durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
   
H 03/90/19
Vergabe der Lieferung eines Müllsammelfahrzeuges mit Müllpressaufsatz
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung eines Müllsammelfahrzeuges mit Müllpressaufsatz für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 81.5515,00 € an das Unternehmen IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.


Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 11.12.2019




Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 01.10.19
Am 01.10.19 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil:
S 01/34/19
Rats- und Bürgerinformationssystem, zukünftige Digitalisierung der Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Einführung des bereits im vergangenen Jahr beschlossenen und im Haushalt 2019 der Stadt finanziell abgesicherten Rats- und Bürgerinformationssystem ist umgehend durch die Verwaltung umzusetzen. Hierzu ist der Einsatz eines Digitalmanagers innerhalb der Verwaltung zu prüfen, um die erforderlichen Handlungsschritte zügig zu entwerfen und zu überwachen.
Besondere Aufmerksamkeit bedarf bei dieser Einführung eine Optimierung/Relaunch der städtischen Webseitenangebote nach den Richtlinien der User-Experience. Hierbei muss sichergestellt werden, dass lediglich 3 Ebenen bis zum Ziel anzusteuern sind (3 Klicks-Regel). Die Digitalangebote der Stadtverwaltung Wildau sind vorrangig auf das Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger auszurichten.
Informationen müssen gebündelt, geordnet und zugeordnet dargestellt werden. Daten  und Formulare die zur Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung dienen, sind auf ihre Nutzbarkeit hinsichtlich E-Government weiterzuentwickeln. Ebenso ist die Übermittlung der Daten zu weiteren Behörden zu prüfen, so dass die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens für den Bürger auf ein Minimum beschränkt wird.
Eine fortlaufende Aktualisierung der Satzungen mit entsprechend neu gefassten Beschlüssen, ist sicherzustellen. Im Zuge der Installierung des Ratsinformationssystems wird die Verwaltung aufgefordert, die Hauptsatzung bzw. Entschädigungssatzung entsprechend der beschlossenen Veränderungen bis zum 01.Januar 2020 einzuarbeiten.
      
S 02/75/19
Berufung eines weiteren Mitgliedes in den Seniorenbeirat
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Reiner Höhne aus Wildau wird als weiteres Mitglied in den Seniorenbeirat der Stadt Wildau für die Wahlperiode 2014 – 2019 berufen.

S 02/72/19
Anzahl der Stadtverordnetenversammlungen im Jahr
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Im Jahr finden 5 Stadtverordnetenversammlungen statt.

S 02/35/19
Anpassung Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 159/3 der Flur 9
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1.) Der im Jahr 1995 mit UR S 531/95 geschlossene Erbbaurechtsvertrag wird wie folgt geändert:
a) Laufzeit: 50 Jahre mit der einmaligen Option auf weitere 15 Jahre.
b) Der Erbbauzins beträgt 1.728 € im Jahr.
c) Der Erbbauzins soll wertgesichert sein. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex. Eine Anpassung erfolgt alle 10 Jahre.
d) Bei der Entschädigung bei Zeitablauf oder Heimfall sind gewährte Zuschüsse der Stadt für Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
2.) Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Vertragsänderung herbeizuführen und zu unterzeichnen.
                                                                    
S 02/36/19
Einbringung des Wasserwanderliegeplatzes in die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH 
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Eigentum an dem Flurstück 1196 der Flur 11 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 3 der Flur 12 wird auf die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage übertragen. Ebenso dazu gehört die Steganlage.
Der öffentliche Wanderweg ist dauerhaft für die Stadt zu sichern.“
                                                          
S 02/60/19
Weiterführung diverser Grünpflegearbeiten –Überplanmäßige Ausgabe (ÜPL)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung (ÜPL) in Höhe von 46.728,81 € für Öffentliches Grün, Unterhaltung der Grünanlagen/ Straßenbegleitgrün im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.

S 02/61/19
Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe zur Tilgung des Kredites Südanbindung ehemaliges
SMB-Gelände              
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) für Auszahlungen zur Tilgung des Kredites Südanbindung ehemaliges SMB-Gelände in Höhe von 28.369,52 € auf dem Konto 61201/ 79273010 im Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.

S 02/57/19
Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss                                    
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über den Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ wird in der Fassung vom 12.08.2019 gebilligt.
Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung, der Begründung mit einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie einem schalltechnischen Bericht (siehe Anlage 1).
2. Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 02/58/19
Änderung Bebauungsplan „A 10 Center“ – Vorentwurf - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Vorentwurf über die Änderung des Bebauungsplans „A10 - Center“ wird in der Fassung vom 12. August 2019 gebilligt. Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus den geänderten textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrages und aus dem Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich.
2. Das Änderungsverfahren wird im regulären Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.
3. Die Vorentwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
         
S 02/59/19
1. Änderungssatzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wildau“ (Erschließungsbeitragssatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wildau (Erschließungsbeitragssatzung)“.
 
S 02/49/19
3. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau     
Die Stadtverordnetenversammlung hat die beiliegende 3. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau beschlossen.
            
S 02/50/19
Benennung der Trägervertreter in den Kindertagesstätten-Ausschüssen der in Trägerschaft der Stadt Wildau befindlichen Kindertagesstätten    
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Als Trägervertreter in den Kindertagesstätten-Ausschüssen der in Trägerschaft der Gemeinde Wildau befindlichen Kindertagesstätten werden benannt:
Kindertagesstätten-Ausschuss Kita Am Markt:
Abteilungsleiterin Hauptverwaltung: Frau Simone Hein
Kita-Leiterin: Frau Mandy Schäfer
stellv. Kita-Leiterin: Frau Angela Schufft
Kindertagesstätten-Ausschuss Kita Zwergenland:
Abteilungsleiterin Hauptverwaltung: Frau Simone Hein
Kita-Leiterin: Frau Nicole Frisch
Mitarbeiterin Kita-Angelegenheiten: Frau Isabelle Lüth
Kindertagesstätten-Ausschuss Kita Wirbelwind:
Abteilungsleiterin Hauptverwaltung: Frau Simone Hein
Kita-Leiterin: Frau Susanna Grabiger
Mitarbeiterin Kita-Angelegenheiten: Frau Karina Poscharnig
Sofern die Leitungsfunktionen in den Kindertagesstätten bzw. Stellen in der Verwaltung im Laufe der Wahlperiode 2019-2024 neu besetzt werden, übernehmen die dann zuständigen Mitarbeiter/innen die Aufgaben in den jeweiligen Kitaausschüssen.

S 02/51/19
Schließzeiten der Kindertagesstätten der Stadt Wildau zum Jahreswechsel 2019 und 2020     
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zum Jahreswechsel 2019 bleiben alle drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau vom 24.12. – 31.12.2019 geschlossen.
Zum Jahreswechsel 2020 bleiben alle drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau am 24.12.2020 und vom 28.12. – 31.12.2020 geschlossen.
Die Einrichtungen sind ab 04.01.2021 wieder geöffnet.
           
I 02/53/19
Vorstellung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft 
Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Überblick über die pädagogische Arbeit in den drei kommunalen Kindertagesstätten, eine Übersicht über die Platzkapazitäten, die aktuelle Versorgungssituation mit Kitaplätzen in der Stadt Wildau und die Personalsituation in den Einrichtungen gegeben.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
        
S 02/54/19
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020 
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2020 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein:
08. März 2020,  03. Mai 2020,  04. Oktober  2020,  29. November 2020, 13. Dezember 2020.
                                                                                                      
S 02/55/19
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass eines regionalen Ereignisses dürfen die Verkaufsstellen des A10 Center Wildau am 01.November 2020 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein. 

S 02/66/19
Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges mit privater Nutzung für die Bürgermeisterin der Stadt Wildau          
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Für die Dauer ihrer Amtszeit wird der Bürgermeisterin, Frau Angela Homuth, ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt.
2. Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau, Frau Angela Homuth, ist berechtigt, das Dienstfahrzeug der Bürgermeisterin auch für Privatfahrten zu nutzen.
3. Die Entscheidung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1%-Pauschal-Regelung obliegt der Bürgermeisterin Frau Angela Homuth.
4. Der allgemeine Stellvertreter der Bürgermeisterin, Herr Marc Anders, wird ermächtigt und beauftragt, mit der Bürgermeisterin eine Dienstwagennutzungsvereinbarung abzuschließen.
   
S 02/71/19
Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften    
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Kirsten Stegemann wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften berufen.

S 02/73/19
Überplanmäßigen Ausgabe für die Vergabe von Planungsleistungen zur  Erweiterung der Grundschule in Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von 158.000 € auf dem Konto 21102.78510000 für das Bauvorhaben Erweiterung Grundschule Wildau im Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen.
           
S 02/74/19
Ernennung der Wehrführung der Feuerwehr Wildau für 6 Jahre
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zum Stadtwehrführer der Feuerwehr Wildau wird Herr René Sperling ernannt.
Zum 1. stellvertretenden Stadtwehrführer wird Herr Ricky Päper ernannt.
Zum 2. stellvertretenden Stadtwehrführer wird Herr Frederick März ernannt.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.10.2019




Angela Homuth
Bürgermeisterin
HAUPTAUSSCHUSS 17.09.19
Am 17.09.19 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

H 02/46/19
Vergabe von Planungsleistungen zur Generalentwässerungsplanung für den Gewerbepark Hoherlehme (Wasserrechtliche Erlaubnisse und Überflutungskonzept)
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Planungsleistungen zur Generalentwässerungsplanung für den Gewerbepark Hoherlehme (Wasserrechtliche Erlaubnisse und Überflutungskonzept) an die BEV Ingenieure aus Königs Wusterhausen in Höhe von 70.046,97€ durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.

H 02/63/19
Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung 11/2019 bis 11/2020
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung 11/2019 bis 11/2020 in der Stadt Wildau an folgende Firmen durch die Bürgermeisterin zuzustimmen:
Los 1 Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen
an die Firma Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH Co. KG, Berlin;
Los 2 befestigte Straßen sowie auf befestigten Straßenabschnitten, deren Fahrbahn durch Borde begrenzt sind – Anliegerstraßen
und
Los 3 Plätze und Parkplätze
und
Los 4 Ampelübergänge, Verkehrsmittelinseln, Bushaltestellen und Treppenanlagen
an die Firma FAM Hausmeister Dienste GmbH, Falkensee.
 
H 02/65/19
Vergabe der Lieferung eines kommunalen Geräteträgers ‘Multicar‘
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung eines kommunalen Geräteträgers ‘Multicar‘ für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 75.242,51 € an das Unternehmen Braun & Noack Kommunaltechnik GmbH durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.

H 02/68/19
Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer –  Nicht-Inanspruchnahme der Fördermittel – Verzicht auf den Rechtsweg gegen den Widerruf durch die ILB
Der Hauptausschuss hat beschlossen, in Folge der Ablehnung der BV S 25/428/19 am 26.02.2019 und dem Beschluss der BV S 26/447/19 am 30.04.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung, dem Anhörungsverfahren der ILB und ihrem Schreiben dazu vom 21.08.2019, keinen Widerspruch gegen den Widerruf der ILB einzulegen und den Fördermittelbescheid der ILB vom 08.05.2018 ohne Inanspruchnahme an die ILB zurückzureichen.
                                        
H 02/69/19
Dahmebrücke – Vergabe von Planungsleistungen                                    
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Planungsleistungen Lph 5 bis 8 für das Leistungsbild Objektplanung, Lph 5 für das Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung, die Honoraranpassung der bereits in 2017 beauftragten Leistungen sowie besondere und zusätzliche Leistungen i.H.v. insgesamt 76.786,92€ an das Ing.-Büro LAP durch die Stadt Königs Wusterhausen zuzustimmen.

H 02/70/19
Vergabe der Planungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe von Generalplanerleistungen Stufe I (Leistungsphasen 2 bis 4 und optional LP 5 – 9) zur Erweiterung der Grundschule Wildau an die S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Potsdam mit einem vorläufigen Auftragswert von 1.055 TEUR brutto durch die Bürgermeisterin zuzustimmen unter der Maßgabe, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau in ihrer Sitzung am 01.10.2019 einer entsprechenden dafür erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2019 zustimmt.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.10.2019




Angela Homuth
Bürgermeisterin
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 18.06.2019

S 01/01/19 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.
2. Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung ist gültig.

S 01/02/19 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.
2. Die Wahl der Bürgermeisterin in der Stadt Wildau ist gültig.

S 01/03/19 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Hauptausschuss besteht neben dem hauptamtlichen Bürgermeister aus sechs Stadtverordneten.

S 01/04/19 Feststellung der Sitzverteilung des Hauptausschusses

Die Stadtverordnetenversammlung stellte fest:
Die Sitzverteilung des Hauptausschusses ist wie folgt:
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE: 1 Sitz, CDU/FDP-Fraktion:1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze.

S 01/05/19 Beschlussfassung über den Vorsitz des Hauptausschusses

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Hauptausschuss.

S 01/06/19 Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren Vertreter

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Neben dem Bürgermeister als geborenem Mitglied des Hauptausschusses, der in seiner Abwesenheit durch den allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters vertreten wird, bestellt die Stadtverordnetenversammlung die nachstehend genannten Mitglieder und deren Vertreter des Hauptausschusses:

S 01/31/19 Einstellung des bisherigen temporären Ausschusses „Infrastruktur“ und des Ausschusses „Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichmaßnahmen und zukünftiger Ausgleichmaßnahmen in den Dahme Wiesen“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die bisherigen temporären Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Wildau zu den
Themenbereichen „Infrastruktur“ bzw. „Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichmaßnahmen
und zukünftiger Ausgleichmaßnahmen in den Dahme Wiesen“ sind entsprechend der
Brandenburger Kommunalverfassung einzustellen.
Weitere eventuell notwendige Änderungen in der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung
und der Geschäftsordnung der SVV sind zu veranlassen.

S 01/33/19 Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wildau §8 Absatz 3, gemäß §43 Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKverf)

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
§8 (Absatz 3) Die Stadtverordnetenversammlung Wildau bildet zur Vorbereitung ihrer
Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung folgende ständige Ausschüsse:
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften  9 Mitglieder
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft   9 Mitglieder
Ausschuss für Bau und Planung     9 Mitglieder
Ausschuss für Bildung und Soziales     9 Mitglieder
Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung   9 Mitglieder
Die Zuständigkeitsordnung der Fachausschüsse (Absatz 5) ist anzupassen.
Weitere notwendige Änderungen in der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der
Geschäftsordnung der SVV sind zu veranlassen.

S 01/07/19 Feststellung der Sitzverteilung der ständigen Fachausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung stellte nachstehende Verteilung der Sitze der ständigen Fachausschüsse fest:
1.Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Liegenschaften
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion:1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
2. Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss
SPD-Fraktion:2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion: 1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
3. Ausschuss für Bildung und Soziales
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion: 1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
4. Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion:1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze

S 01/08/19 Verteilung und Benennung der Ausschussvorsitze

Die Stadtverordnetenversammlung stellte nachstehende Verteilung der Ausschussvorsitze und Vorsitze der Fachausschüsse fest:
A. Verteilung der Ausschussvorsitze
Zugriffsrecht 1: SPD
Zugriffsrecht 2: DIE LINKE (DIE LINKE“ und BfW/Grüne haben sich geeinigt.)
Zugriffsrecht 3: BfW/Grüne. (DIE LINKE“ und BfW/Grüne haben sich geeinigt.)
Zugriffsrecht 4: CDU/FDP
B. Benennung der Ausschussvorsitze
1. Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Liegenschaften- Vorsitzender: Hr. Ronny Richter (SPD)
2. Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss: Vorsitzender: Hr. Thomas Wilde (DIE LINKE)
3. Ausschuss für Bildung und Soziales - Vorsitzender: Hr. Frank Nerlich (BfW/Grüne)
4. Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung - Vorsitzende: Fr. Susanne Scheiner (CDU/FDP)

S 01/09/19 Beschluss zur Besetzung der ständigen Fachausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Besetzung der nachstehenden Fachausschüsse:

S 01/10/19 Festlegung der Anzahl der sachkundigen Einwohner / innen für die ständigen Fachausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Anzahl der zu berufenden sachkundigen Einwohner/innen für die ständigen Fachausschüsse.

1. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften     7
2. Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss     7
3. Ausschuss für Bildung und Soziales        7
4. Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung    7

S 01/11/19 Berufung sachkundiger Einwohner/innen in die ständigen Fachausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Berufung von sachkundigen Einwohnern/innen in die ständigen Fachausschüsse.

S 01/22/19 Besetzung zur Teilnahme am gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Vertretung der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Wildau im gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf durch:

SPD-Fraktion:   wird nachgereicht
Fraktion DIE LINKE.:  wird nachgereicht
BfW/Grüne-Fraktion:  Herr Vulpius
CDU/FDP-Fraktion:  Herr Schäfer

S 01/23/19 Abberufung und Berufung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Mitglieder des bestehenden Aufsichtsrates mit Ablauf des 30.06.2019 abzuberufen und zum 01.07.2019

-Manfred Sternagel (SPD-Fraktion)
-Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion)
-Heinz Hillebrand (DIE LINKE.)
-Kevin Weidler (BfW/Grüne)
-Mark Scheiner (CDU/FDP)

als Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.

S 01/24/19 Abberufung und Berufung der Mitglieder für den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Mitglieder des bestehenden Aufsichtsrates mit Ablauf des 30.06.2019 abzuberufen und zum 01.07.2019

-Dr. Kabiersch (SPD-Fraktion)
-Susann Schulz (SPD-Fraktion)
-Regina Bartsch (DIE LINKE.)
-Frank Nerlich (BfW/Grüne)
-Winfried Schenk (CDU/FDP)

als Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.

S 01/25/19 Abberufung und Berufung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Wildauer Sportbetriebsgesellschaft mbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Mitglieder des bestehenden Aufsichtsrates mit Ablauf des 30.06.2019 abzuberufen und zum 01.07.2019

-Ronny Richter (SPD-Fraktion)
-Manfred Stöpper (SPD-Fraktion)
-Thomas Wilde (DIE LINKE.)
-Frank Vulpius (BfW/Grüne)
-Felix Schäfer (CDU/FDP)

als Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.

S 01/26/19 Bildung eines Seniorenbeirates und Berufung der Mitglieder

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Bildung eines Seniorenbeirates für die Wahlperiode 2019-2024 und die Berufung der nachfolgenden Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder: Ingrid Mertner, Sieglinde Stellmacher, Bärbel Richter, Astrid Bernhardt, Brigitte Rink, Brigitta Hensel, Manfred Lang, Karin Schimmrigk und Norbert Schmidt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates wählen sich einen Vorstand selbst.

I 01/32/19 Standortempfehlung des Schulersatzgebäudes für das Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule und des Hortes Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Informationsvorlage zur Kenntnis genommen.

S 01/28/19 Zustandsbericht und Konzeption der Spielplätze in Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bauverwaltung nimmt den Zustand der bestehenden Spielplätze einmal jährlich auf und berichtet der Stadtverordnetenversammlung direkt. Darüber hinaus wird das Konzept für die Erhaltung und den Neubau von Spielplätzen ebenfalls jährlich aktualisiert und der Stadtverordnetenversammlung präsentiert.
HAUPTAUSSCHUSS 12.02.19

H 25/436/19 Lieferung und Anmietung von Raumzellen für 50 Kitaplätze am Standort Kita Zwergenland Der Hauptausschuss hat beschlossen:

1. Der Vergabe zur Lieferung und Anmietung von Raumzellen über eine Mietdauer von 24 Monaten für 50 Kitaplätze am Standort Kita Zwergenland in Wildau an die Firma ELA Container GmbH über einen Auftragswert von brutto 233.040,- € durch den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters wird zugestimmt.

2. Der Hauptausschuss fordert den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters auf, die benötigten Mittel im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen und empfiehlt gleichzeitig der Stadtverordnetenversammlung, die kommunalrechtlichen haushälterischen Voraussetzungen abschließend durch separaten Beschluss (überplanmäßige Ausgabe) bzw. durch Beschluss der Haushaltssatzung 2019 zu gewährleisten.
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 26.02.2019

S 25/430/19 Stundung einer offenen Erschließungsbeitragsforderung für zwei Grundstücke im SMB-Wissenschafts- und Technologiepark

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Stundung in Höhe von insgesamt 135.272,08 € in 14 Raten im Zeitraum Juli 2019 bis August 2020 beschlossen.

S 25/431/19 Stundung einer offenen Erschließungsbeitragsforderung für zwei Grundstücke im SMB-Wissenschafts- und Technologiepark

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Stundung in Höhe von 63.650,59 € in 24 Raten im Zeitraum März 2019 bis Februar 2021 beschlossen.

S 25/432/19 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2019 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2019 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 2.800 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 25/433/19 Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Länder-Programm „Aktives Stadtzentrum Oberes Wildau“

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Länder-Programm „Aktives Stadtzentrum Oberes Wildau” beschlossen. Die Abgrenzung des Gebietes gem. Anlage 1 hat sich  einerseits an städtebaulichen Gegebenheiten und andererseits an wichtigen sozialen Einrichtungen und Versorgungspunkten orientiert. Hinsichtlich der in der Gebietskulisse gesondert hervorgehobenen topographischen Flächen des Teltow-Plateau (Westhang), als auch der sich in diesem Gebiet befindlichen Flächennaturdenkmäler (FNP) bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihr Ziel hier zukünftig einen städtischen Grünzug („Volkspark Wildau“) mit Naherholungscharakter zu entwickeln.

S 25/434/19 Genehmigung Grundschuldbestellung für die Seniorenheim Wildau GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Grundschuldbestellung in Höhe von 1.500,000,00 € im Erbbaugrundbuch von Wildau Blatt 2219 (UR-Nr. 282/20218) zu genehmigen.

S 25/437/19 Sanierungskonzept Hasenwäldchen

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, auf der Grundlage des Ergebnisberichts der GKU GmbH zur Detailuntersuchung des südlichen Hasenwäldchens vom 25.01.2019 die vollständige Entsorgung der dort vorhandenen Altablagerungen.
HAUPTAUSSCHUSS 09.04.2019

H 26/453/19 Rücknahme des Beschlusses H 12/218/16 Dienstbarkeit für RL Wildauer Entwicklungsgesellschaft mbH

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Beschluss H 12/218/16 vom 02.08.2016 „Erteilung einer Dienstbarkeit für das Flurstück 507 der Flur 11 zur Ermöglichung der Zufahrt zur Tiefgarage und der Erfüllung brandschutztechnischer Erfordernisse“ wird zurückgenommen.

H 26/457/19 Beteiligung der Stadt Wildau am Offenen Ausschreibungsverfahren des Landkreises Dahme-Spreewald zur Belieferung mit Strom für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Stadt Wildau nimmt das Angebot des Landkreises Dahme-Spreewald verbindlich an, sich am Offenen Verfahren zur Ausschreibung der Stromlieferung für die kommunalen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 zu beteiligen. Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, dem Landkreis Dahme-Spreewald die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

H 26/458/19 Beschluss zur Umschuldung eines Kredites

Der Hauptausschuss hat die Umschuldung des bisher in Anspruch genommenen Investitionskredites der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) aus dem Jahr 2009 beschlossen. Die damalige Gemeindevertretung hat mit Beschluss G 03/52/09 zur 1. Nachtragssatzung ein Darlehen über 512.300,00 EUR bei der ILB zur Finanzierung des Eigenanteils an der Südanbindung ehemaliges SMB-Gelände gewährt. Die Zinsbindung endet am 30.04.2019. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Restkredit 284.300,00 EUR. Die Umschuldung erfolgt dann zeitnah.

H 26/459/19 Vergabe Bauleistungen –Erweiterung Grundschule und Hort Wildau Aufbau eines Schulersatzgebäudes als Übergangslösung

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Bauleistungen für die Arbeiten am Aufbau eines Schulersatzgebäudes als Übergangslösung für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes in Wildau an die  Fa. Landschafts- und Straßenbau Jung GmbH, Am Südbahnhof 6, 15907 Lübben in Höhe von 734.874,39 € durch den Bürgermeister wird zugestimmt.
HAUPTAUSSCHUSS 30.04.2019

H 26/456/19 Vergabe der Sanierungsleistungen im südlichen Hasenwäldchen

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Sanierungsleistungen im südlichen Hasenwäldchen in Höhe von 396.567,31€ an die DARE Baudienstleistungen GmbH aus Berlin durch den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters zuzustimmen.

Anlagen

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 30.04.2019

S 26/443/19 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 136.145,00 EUR auf dem Produktkonto 57302.52110000 und eine außerplanmäßige Ausgabe (APL) in Höhe von 53.433,45 EUR auf dem Produktkonto 57302.54410800 im Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

I 26/444/19 Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016

Die Informationsvorlage „Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2016 auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 5 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 1.264,54 EUR bis 10.396,17 EUR (Gesamt: 25.402,63 EUR). Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,1 %.

S 26/445/19 Jahresabschluss 2016 der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2016 weist zum 31.12.2016 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.182.005,90 EUR aus. Die Finanzrechnung 2016 weist zum 31.12.2016 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.664.702,57 EUR aus.

S 26/446/19 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 26/445/19 vorgelegt und beschlossen.

S 26/440/19 Satzung über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung – 2. Änderung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 2. Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Wildau über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung – wird in der Fassung vom 14.05.2018 gebilligt.
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzsatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

S 26/441/19 Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung – 1. Änderung -

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 1. Änderung der Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung - wird in der Fassung vom 14.05.2018 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzablösesatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

S 26/442/19 Namensgebung für eine neue Straße im Gewerbepark Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen: Nach Mehrheitsentscheid der Stadtverordneten soll die Straße den Namen: „Straße am Autohandel“ erhalten.
Der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, die dafür notwendigen formalen Schritte einzuleiten.

S 26/447/19 Bestätigung des städtebaulichen Grundkonzeptes für das „Areal am Stichkanal“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen,
das jetzt vorgelegte städtebauliche Grundkonzept als Grundlage für die Weiterentwicklung der Flächen des Areals nördlich und südlich des Stichkanals zwischen der Bahnlinie und der Landesstraße L 401 und beauftragt die Verwaltung, dies in die Umsetzung zu bringen. 
die Bebauung südlich und nördlich des Stichkanals, westlich der L 401, mit einem Parkhaus sowie Wohn- und Geschäftsbauten durch die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH planen zu lassen. Hierbei ist auch die Sanierung des westlichen Teils des Stichkanals vorzubereiten.

S 26/448/19 L 401 0. BA - Kostenteilungsvereinbarung Stadt Wildau und Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS)

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die anliegende Kostenteilungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, abzuschließen. Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, die o.g. Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu unterzeichnen.

S 26/449/19 Bebauungsplan „A 10 Center“ - Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan „A10-Center“ i. d. F. vom 18. März 2008, in Kraft getreten am 27. März 2008, soll hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen in der Festsetzung der Verkaufsflächen-Obergrenzen für einzelne Sortimente - unter Beibehaltung der bestehenden Gesamtverkaufsfläche - geändert und in der Festsetzung der  Zulässigkeit von Anlagen ergänzt werden um Anlagen für gesundheitliche Zwecke.
2. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans "A10-Center" mit folgenden Flurstücken: 9/3, 9/4 (tlw.), 10/2 (tlw.), 11, 12/2, 12/7, 18, 20/1 (tlw.), 70, 85, 87, 89, 91 (tlw.) und 121 der Flur 7 der Gemarkung Wildau. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich. Das Plangebiet hat eine Größe von 33,34 ha.
3. Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
4. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 26/450/19 Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Dahmeufer - Nord“ der Stadt Wildau - Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Für das Gebiet, welches im Westen durch die Friedrich-Engels-Straße und weiter den gemischten Siedlungsbereich westlich der Friedrich-Engels-Straße, im Norden durch die Siedlungsflächen der Gemeinde Zeuthen, im Osten durch den Wasserlauf der Dahme und im Süden durch mehrgeschossigen Wohnungsbau der Schwartzkopffsiedlung südlich der Freiheitstraße und östlich der Friedrich-Engels-Straße begrenzt wird, stellt die Stadt Wildau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan auf.
Der Bebauungsplan wird unter dem Arbeitstitel „Dahmeufer - Nord“ geführt.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Gebiets, wofür der Bebauungsplan aufgestellt wird, umfasst eine Fläche von ca. 12 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Flur 3 in der Gemarkung Wildau:
Flurstücke 1094, 1095, 1096, 1097, 1098, 1099, 1121, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107, 1108, 1109, 1110, 1111, 1112, 1113, 1117, 1118, 1119, 1120, 1114, 1115, 1013, 1014, 1175, 1174, 942, 481, 492/1, 492/3, 492/4, 490, 1038, 1039, 488, 489, 1156 tlw., 477/1, 477/4, 479 tlw. (Dahme) 478, 476/2, 493/1 (Freiheitstraße), 1125 tlw. (Friedrich-Engels-Straße)
Der Geltungsbereich des Planungsgebiets ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 26/451/19 Bebauungsplan „Goethebahn“ - Städtebaulicher Vertrag

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrags (Anlage 1) mit dem Erschließungsträger, Herrn Lars Scherret, mit folgendem Regelungsinhalt zu:
a) Versetzen des Absperrbügels in der Straße Goethebahn und
b) die Herstellung der Fläche für eine Wendeanlage in provisorischer Ausführung auf den privaten Grundstücksflächen des Erschließungsträgers einschließlich der Anbindung an das vorhandene öffentliche Straßennetz der Goethebahn.
Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der vg. Erschließungsmaßnahmen mit dem Erschließungsträger, Herrn Lars Scherret, abzuschließen.

S 26/452/19 Bebauungsplan „Goethebahn“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Goethebahn" in der Fassung vom 16. Juli 2018 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
2. Der Bebauungsplan „Goethebahn" i. d. Fassung vom 08. Februar 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen und der Begründung  i.d.F. vom 08. Februar 2019 mit dem Bericht über die schalltechnische Untersuchung vom 10.06.2018  (gem. Anlage 2) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Goethebahn" ortsüblich bekannt zu machen.

I 26/454/19 Beweidung mit Wasserbüffeln 2019

Die Informationsvorlage „Beweidung mit Wasserbüffeln 2019“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

S 26/455/19 Forderungsverzicht offener Gewerbesteuerforderungen

Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Forderungsverzicht von offenen Gewerbesteuerforderungen in Höhe von 34.806,35 Euro für das Jahr 2018 zugestimmt.

S 26/460/19 Bäume der Erinnerung – Gestaltung der Fläche vor dem Gesundheitszentrum Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Fläche vor dem Gesundheitszentrum Wildau neu zu gestalten, durch Bäume der Erinnerung.
Hauptausschuss 31.03.2020
Am 31.03.20 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:

Öffentlicher Teil:

H 05/131/20 Vergabe Konferenzanlage Plenarsaal
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung einer Konferenzanlage für den Plenarsaal in Höhe von 33.761,64 € an das Unternehmen Technikfritzen Wittke & Blei GBR durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020

Angela Homuth
Bürgermeisterin