Am 10.12.19 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
I 03/77/19
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2017 auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 10 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 18,36 EUR bis 18.501,00 EUR (Gesamt: 74.505,58 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.
S 03/78/19
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 83.145,16 EUR und der überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von 45.474,75 EUR (Gesamt: 128.619,91 EUR) zugestimmt. Beide zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen und die Nichtinanspruchnahme von Rückstellungen für die Prüfung von Jahresabschlüssen im Haushaltsjahr 2017 notwendig.
S 03/79/19
Jahresabschluss 2017 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 229.177,55 EUR aus. Die Finanzrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 4.101.285,76 EUR aus.
S 03/80/19
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 03/79/19 vorgelegt und beschlossen.
I 03/89/19
Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019
Der Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019 wurde durch die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen.
S 03/81/19
Verkauf des kommunalen Grundstücks Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das kommunale Grundstück Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58) wird an den Meistbietenden verkauft. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 237.732,00 € wird zugestimmt.
S 03/82/19
5. Änderung B-Plan Röthegrund I – Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I" i.d.F. vom 01. Februar 2018 mit Schreiben vom 05. Februar 2018 beteiligten Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf in der Fassung vom 18. Oktober 2018 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die in der am 30. September 2019 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung der vg. Beteiligungsverfahren gemäß Anlagen 1a und 1b werden gebilligt.
S 03/91/19
Inanspruchnahme der BMU-Kommunalrichtlinie zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, Einstellung eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) und zur Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Stadt Wildau bekennt sich zu Ihrer Verantwortung im kommunalen Klimaschutz und nutzt die sich bietenden Chancen zur Haushaltskonsolidierung, Stadtentwicklung und lokalen Wertschöpfungssteigerung durch eine proaktive Bearbeitung dieser freiwilligen Aufgabe. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2021 ein integriertes Klimaschutzkonzept durch eine/n Klimaschutzmanager/in sowie externen Sachverstand erstellt werden. Im Konzept werden Status quo und Potenziale ermittelt, Ziele definiert und Maßnahmen zur Umsetzung erarbeitet. Das Konzept wird unter enger Beteiligung aller relevanten Akteure und der Öffentlichkeit konzipiert und umfasst alle klimaschutzrelevanten Handlungsfelder einschließlich der Klimaanpassung.
2. Parallel dazu führt die Stadtverwaltung bis zum Jahr 2023 ein kommunales Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 dauerhaft ein, um die Energieverbräuche der kommunalen Liegenschaften und Infrastruktur systematisch zu überwachen und zu vermindern.
3. Um den Mitteleinsatz zur Umsetzung der vorgenannten Ziele zu reduzieren, wird die Bürgermeisterin beauftragt, Fördermittel aus der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)" des Bundesumweltministeriums zu beantragen für:
• ein Erstvorhaben zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine/n Klimaschutzmanager/in (m/w/d) sowie die Umsetzung erster Maßnahmen (Förderschwerpunkt 2.7.1)
• den Aufbau eines Energiemanagementsystems zur systematischen und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung einschließlich einer Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (Förderschwerpunkt 2.2).
4. Zum gleichen Zweck wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Klimaschutzkonzepterstellung und das Klimaschutzmanagement (Förderschwerpunkt 2.7.1 der Kommunalrichtlinie) auch als interkommunales Vorhaben mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf bzw. Königs Wusterhausen und Schönefeld gemeinsamen durchgeführt werden kann.
5. Weiterhin wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des Förderschwerpunktes 2.7.1 auch mit eigenem Verwaltungspersonal gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie realisiert werden kann.
Für den Fall einer positiven Prüfung obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung, ob die Fördermaßnahme mit internem oder gefördertem Personal durchgeführt werden soll.
S 03/92/19
4. Neufassung der Zuständigkeitsordnung über die freiwilligen Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in der Fassung vom 13.08.2019 wird eingefügt:
§ 8 Regionalausschuss
Der Regionalausschuss berät über alle Angelegenheiten, die eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau erforderlich machen. Insbesondere berät er über
1. die räumliche Entwicklungsplanung und eine evtl. Freiraumsicherung zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau
2. die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung
3. die Zusammenarbeit auf den Gebieten Schulen, Kindertagesstätten, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport, wenn ein regionaler Bezug vorliegt
4. Umwelt- /Klimaschutz und regionale Energieversorgung
5. öffentlich-rechtliche Unternehmen mit regionaler Aufgabenstellung
6. Wirtschaftsförderung und Tourismusentwicklung bei regionalem Bezug
7. Verwaltungstätigkeiten und Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Der Regionalausschuss vertritt in Abstimmung bzw. nach Beschlussfassung in den entsprechenden Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung (SVV), die Stadtverordneten auf parlamentarisch-interkommunaler Ebene im gemeinsamen Regionalausschuss mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf.
S 03/93/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/40/19 über die Feststellung der Sitzverteilung der ständigen
Fachausschüsse und des Beschlusses S 01A/42/19 zur Besetzung der ständigen Fachausschüsse
vom 13.08.2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Regionalausschuss hat 4 Sitze.
Er wird besetzt durch:
Name: Fraktion Vertreter
Dr. Manfred Sternagel SPD-Fraktion Susanne Ziervogel
Katrin Rudolph Fraktion DIE LINKE alle Fraktionsmitglieder
Felix Schäfer CDU/FDP-Fraktion Mark Scheiner
Frank Vulpius Fraktion BfW/Grüne alle Fraktionsmitglieder
S 03/94/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/41/19 vom 13.08.2019 über die Verteilung und Benennung
der Ausschussvorsitze
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Vorsitzes des Regionalausschusses hat die Fraktion DIE LINKE oder die Fraktion BfW/Grüne.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BfW/Grüne haben sich bei der Benennung des Ausschussvorsitzes geeinigt.1)
Die Fraktion DIE LINKE benennt Frau Rudolph als Ausschussvorsitzende des Regionalausschusses.
S 03/96/19
Radverkehrsförderung, hier: Planung eines Radschnellweges Berlin – BER – Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau wird beauftragt, mit dem Landkreis Dahme-Spreewald Verhandlungen über den Bau eines Radschnellweges Berlin-BER-Königs Wusterhausen zu führen. Die Trasse des Radschnellweges würde über das Wildauer Territorium führen, der Radschnellweg ist aber von überörtlicher Bedeutung und soll deswegen ganz mit Mitteln übergeordneter Gebietskörperschaften gebaut werden.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 11.12.2019
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Öffentlicher Teil:
I 03/77/19
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2017 auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 10 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 18,36 EUR bis 18.501,00 EUR (Gesamt: 74.505,58 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.
S 03/78/19
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 83.145,16 EUR und der überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von 45.474,75 EUR (Gesamt: 128.619,91 EUR) zugestimmt. Beide zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen und die Nichtinanspruchnahme von Rückstellungen für die Prüfung von Jahresabschlüssen im Haushaltsjahr 2017 notwendig.
S 03/79/19
Jahresabschluss 2017 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 229.177,55 EUR aus. Die Finanzrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 4.101.285,76 EUR aus.
S 03/80/19
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 03/79/19 vorgelegt und beschlossen.
I 03/89/19
Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019
Der Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019 wurde durch die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen.
S 03/81/19
Verkauf des kommunalen Grundstücks Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das kommunale Grundstück Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58) wird an den Meistbietenden verkauft. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 237.732,00 € wird zugestimmt.
S 03/82/19
5. Änderung B-Plan Röthegrund I – Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I" i.d.F. vom 01. Februar 2018 mit Schreiben vom 05. Februar 2018 beteiligten Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf in der Fassung vom 18. Oktober 2018 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die in der am 30. September 2019 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung der vg. Beteiligungsverfahren gemäß Anlagen 1a und 1b werden gebilligt.
S 03/91/19
Inanspruchnahme der BMU-Kommunalrichtlinie zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, Einstellung eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) und zur Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Stadt Wildau bekennt sich zu Ihrer Verantwortung im kommunalen Klimaschutz und nutzt die sich bietenden Chancen zur Haushaltskonsolidierung, Stadtentwicklung und lokalen Wertschöpfungssteigerung durch eine proaktive Bearbeitung dieser freiwilligen Aufgabe. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2021 ein integriertes Klimaschutzkonzept durch eine/n Klimaschutzmanager/in sowie externen Sachverstand erstellt werden. Im Konzept werden Status quo und Potenziale ermittelt, Ziele definiert und Maßnahmen zur Umsetzung erarbeitet. Das Konzept wird unter enger Beteiligung aller relevanten Akteure und der Öffentlichkeit konzipiert und umfasst alle klimaschutzrelevanten Handlungsfelder einschließlich der Klimaanpassung.
2. Parallel dazu führt die Stadtverwaltung bis zum Jahr 2023 ein kommunales Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 dauerhaft ein, um die Energieverbräuche der kommunalen Liegenschaften und Infrastruktur systematisch zu überwachen und zu vermindern.
3. Um den Mitteleinsatz zur Umsetzung der vorgenannten Ziele zu reduzieren, wird die Bürgermeisterin beauftragt, Fördermittel aus der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)" des Bundesumweltministeriums zu beantragen für:
• ein Erstvorhaben zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine/n Klimaschutzmanager/in (m/w/d) sowie die Umsetzung erster Maßnahmen (Förderschwerpunkt 2.7.1)
• den Aufbau eines Energiemanagementsystems zur systematischen und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung einschließlich einer Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (Förderschwerpunkt 2.2).
4. Zum gleichen Zweck wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Klimaschutzkonzepterstellung und das Klimaschutzmanagement (Förderschwerpunkt 2.7.1 der Kommunalrichtlinie) auch als interkommunales Vorhaben mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf bzw. Königs Wusterhausen und Schönefeld gemeinsamen durchgeführt werden kann.
5. Weiterhin wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des Förderschwerpunktes 2.7.1 auch mit eigenem Verwaltungspersonal gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie realisiert werden kann.
Für den Fall einer positiven Prüfung obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung, ob die Fördermaßnahme mit internem oder gefördertem Personal durchgeführt werden soll.
S 03/92/19
4. Neufassung der Zuständigkeitsordnung über die freiwilligen Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in der Fassung vom 13.08.2019 wird eingefügt:
§ 8 Regionalausschuss
Der Regionalausschuss berät über alle Angelegenheiten, die eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau erforderlich machen. Insbesondere berät er über
1. die räumliche Entwicklungsplanung und eine evtl. Freiraumsicherung zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau
2. die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung
3. die Zusammenarbeit auf den Gebieten Schulen, Kindertagesstätten, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport, wenn ein regionaler Bezug vorliegt
4. Umwelt- /Klimaschutz und regionale Energieversorgung
5. öffentlich-rechtliche Unternehmen mit regionaler Aufgabenstellung
6. Wirtschaftsförderung und Tourismusentwicklung bei regionalem Bezug
7. Verwaltungstätigkeiten und Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Der Regionalausschuss vertritt in Abstimmung bzw. nach Beschlussfassung in den entsprechenden Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung (SVV), die Stadtverordneten auf parlamentarisch-interkommunaler Ebene im gemeinsamen Regionalausschuss mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf.
S 03/93/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/40/19 über die Feststellung der Sitzverteilung der ständigen
Fachausschüsse und des Beschlusses S 01A/42/19 zur Besetzung der ständigen Fachausschüsse
vom 13.08.2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Regionalausschuss hat 4 Sitze.
Er wird besetzt durch:
Name: Fraktion Vertreter
Dr. Manfred Sternagel SPD-Fraktion Susanne Ziervogel
Katrin Rudolph Fraktion DIE LINKE alle Fraktionsmitglieder
Felix Schäfer CDU/FDP-Fraktion Mark Scheiner
Frank Vulpius Fraktion BfW/Grüne alle Fraktionsmitglieder
S 03/94/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/41/19 vom 13.08.2019 über die Verteilung und Benennung
der Ausschussvorsitze
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Vorsitzes des Regionalausschusses hat die Fraktion DIE LINKE oder die Fraktion BfW/Grüne.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BfW/Grüne haben sich bei der Benennung des Ausschussvorsitzes geeinigt.1)
Die Fraktion DIE LINKE benennt Frau Rudolph als Ausschussvorsitzende des Regionalausschusses.
S 03/96/19
Radverkehrsförderung, hier: Planung eines Radschnellweges Berlin – BER – Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau wird beauftragt, mit dem Landkreis Dahme-Spreewald Verhandlungen über den Bau eines Radschnellweges Berlin-BER-Königs Wusterhausen zu führen. Die Trasse des Radschnellweges würde über das Wildauer Territorium führen, der Radschnellweg ist aber von überörtlicher Bedeutung und soll deswegen ganz mit Mitteln übergeordneter Gebietskörperschaften gebaut werden.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 11.12.2019
Angela Homuth
Bürgermeisterin