S 24/418/18
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“
Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Geltungsbereich für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 "Wohnpark Röthegrund I" wird dahingehend geändert, dass dieser nur noch die festgesetzten Baugebiete WA-16, WA-17 und WA-21 sowie Teilflächen der angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen umfasst.
2. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst somit die Flurstücke 615 (tlw.), 617*, 637* (tlw.), 638, 639*, 641 (tlw.), 836 und 838 der Flur 3 der Gemarkung Wildau mit einer Fläche von insgesamt ca. 2 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
* Die Flurstücke 617, 637 und 639 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau sind im Laufe des Änderungsverfahrens neu geordnet worden. Die Flurstücke 617 und 639 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau sind im September 2015 zum neuen Flurstück 1171 vereint worden. Das Flurstück 637 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau ist im Oktober 2017 im neuen Flurstück 1187 aufgegangen.
3. Der Entwurf wird in der Fassung vom 18. Oktober 2018 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3).
4. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
5. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.