Erneute Entscheidung zum Beschluss vom 11.10.2016 zur Abstimmung in der Verbandsversammlung des MAWV
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der mehrheitlich von den Stadtverordneten auf der SVV vom 11. Oktober 2016 gefasste Beschluss bezüglich des Stimmverhaltens des städtischen Vertreters auf der letzten MAWV Verbandssitzung (13. Oktober 2016) wird
öffentlich aufrechterhalten.
Der Beschluss wird im Einklang mit §19 Abs.7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg.), ".....Vertretungskörperschaft eines kommunalen Verbandsmitgliedes.....den Vertretungspersonen Richtlinien und Weisungen erteilen“, getroffen und entspricht damit dem Gedanken des Mitwirkungs- und Gestaltungsrechts der Stadtverordneten.
Die Stadtverordneten stehen damit weiterhin zu ihrer getroffenen Aufforderung an den Bürgermeister den Vorlagen
- TOP 6 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung (DS/04/26/16)
- TOP 7 4. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung (DS/04/26/16)
in der Verbandsversammlung des Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) nicht zuzustimmen. Der Bürgermeister
hatte dementsprechend Sorge zu leisten, dass die 10 Wildauer Stimmen in der Verbandsversammlung des MAWV zu diesen beiden Tagesordnungspunkten mit
Nein abgegeben werden.
Die Abgeordneten in der SVV Wildau bekräftigen nochmals ihre mehrheitlich getroffene Entscheidung, dass ohne eine ausgiebige Information und Diskussion über die Auswirkungen von Gebührenerhöhungen/Satzungsänderungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wildau, diese abzulehnen sind.