Hauptausschuss 09.02.2016

H 09/184/16 Übernahme einer Bürgschaft für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH im Rahmen der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft im Wohnverbund zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Der Hauptausschuss hat beschlossen
  1. Die Erhöhung der Übernahme einer Ausfallbürgschaft um 200.000 € auf 2.200.000 €.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diese Bürgschaft die notwendige Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen.
  3. Der Bürgermeister und der stellvertretende Bürgermeister werden beauftragt, nach Vorliegen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung die entsprechende Bürgschaftserklärung zu unterschreiben.
Die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt ein Darlehen in Höhe von 2.200.000 € für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft im Wohnverbund zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aufzunehmen.

Anlagen

Stadtverordnetenversammlung 23.02.2016

S 09/180/16 B-Plan "Gewerbegebiet Dorfaue" – Städtebaulicher Vertrag mit der Agrar-, Handels- und Verwertungsgesellschaft mbH (AHV) zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrags gemäß Anlage 1 zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Vorhabenträger, der AHV Agrar-, Handels- und Verwertungsgesellschaft mbH (AHV), abzuschließen.

S 09/181/16 B-Plan "Gewerbegebiet Dorfaue" – Städtebaulicher Vertrag mit Herrn S. Behnke zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrags gemäß Anlage 1 zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Vorhabenträger, Herrn Siegfried Behnke, abzuschließen.

S 09/182/16 B-Plan "Gewerbegebiet Dorfaue" – Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Dorfaue" in der Fassung vom 19. August 2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dorfaue" i. d. Fassung vom 05. Januar 2016 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 2) sowie der Begründung (siehe Anlage 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3.  Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Dorfaue" ortsüblich bekannt zu machen.

S 09/185/16 Grundhafter Ausbau Westkorso – Prüfung und Akquirierung von Fördermöglichkeiten

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass der Bürgermeister beauftragt wird, die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung  eines grundhaften Ausbaus des Westkorso zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Akquirierung und Beantragung von Fördermitteln einzuleiten.
Hauptausschuss 19.04.16

H 10/198/16 Vergabe der Bauleistungen Becken Puschkinallee und Regenwasserkanal Am Wildgarten

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Bauleistungen Becken Puschkinallee und Regenwasserkanal Am Wildgarten in Höhe von 218.816,81€ an die RAKW GmbH & Co. KG aus Wildau durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 10/199/16 Beteiligung der Stadt Wildau am Offenen Ausschreibungsverfahren des Landkreises Dahme-Spreewald zur Belieferung mit Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 01.01.2019

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Stadt Wildau nimmt das Angebot des Landkreises Dahme-Spreewald verbindlich an, sich am Offenen Verfahren zur Ausschreibung der Erdgaslieferung für die kommunalen Liegenschaften für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 01.01.2019 (06:00 Uhr) zu beteiligen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Landkreis Dahme-Spreewald die entsprechende Vollmacht zu erteilen und den bestehenden Gasliefervertrag fristgerecht zum 31.12.2016 zu kündigen.
Stadtverordnetenversammlung 03.05.2016

S 10/200/16 Verkauf Grundstück Jahnstraße 2 (Fl 11 Flurstück 494)

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Grundstück Jahnstraße 2 (Fl 11 Flurstück 494) wird im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus an die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH verkauft.

S 10/186/16 Bildung eines freiwilligen, zeitweiligen Ausschusses „Infrastruktur“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  • Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung wird über die ständigen Ausschüsse hinaus der zeitweilige Ausschuss „Infrastruktur“ gebildet.
  • Dem Ausschuss gehören 7 Stadtverordnete als Mitglieder an.
  • Ausschussvorsitzender ist Herr Thomas Wilde.

S 10/187/16 Feststellung der Sitzverteilung im Fachausschuss Infrastruktur

Die Stadtverordnetenversammlung stellt nachstehende Verteilung der Sitze im Fachausschuss Infrastruktur fest:
  • SPD-Fraktion: 2 Sitze
  • Fraktion DIE LINKE.: 3 Sitze
  • CDU/FDP-Fraktion: 2 Sitze

S 10/188/16 Neufassung der Zuständigkeitsordnung über die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau

Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau wurde beschlossen.

S 10/189/16 BP „Wassersport Dahme“ - Abwägungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Wassersport Dahme“ in der Fassung vom 11.02.2015 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wassersport Dahme“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) wird in der Fassung vom 29.02.2016 gebilligt.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Anlagen 1 (Auswertung), 2 (Bebauungsplan-Entwurf) und 3 (Begründung) sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

S 10/190/16 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ - Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet. 
  1. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 732, Flur 10 der Stadt Wildau in einer Größe von 4.993 m2.
  3. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung i. d. F. vom 29. Februar 2016 wird gebilligt (siehe Anlage 1).
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  6. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 10/191/16 BP „Anglerverein am Dahmeufer“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss –

Beschluss über die Auswertung und die Behandlung der Hinweise und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  zum Entwurf des Bebauungsplans „Anglerverein am Dahmeufer“ in der Fassung vom 15. Oktober 2015 und Satzungsbeschluss.
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Anglerverein am Dahmeufer“ in der Fassung vom 15. Oktober 2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Bebauungsplan „Anglerverein am Dahmeufer“ i. d. Fassung vom 26. Februar 2016 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (Anlage 2) sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Anglerverein am Dahmeufer“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 10/192/16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“ (ALDI-Fläche) – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss-

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“, bestehend aus dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2) in der Fassung vom 26. Februar 2016, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und der Verträglichkeitsanalyse (Anlage 4, Stand Februar 2016) werden gebilligt.
  2. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 am Verfahren zu beteiligen.
Die Anlagen 1 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf), 2 (Begründung), 3 (Vorhaben- und Erschließungsplan) und die Verträglichkeitsanalyse sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

S 10/194/16 BP „Wohnen in der Neubauernstraße“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss über die Auswertung und die Behandlung der Hinweise und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Neubauernstraße“ in der Fassung vom 12. Juni 2015 und Satzungsbeschluss.
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen in der Neubauernstraße“ in der Fassung vom 12. Juni 2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Bebauungsplan „Wohnen in der Neubauernstraße“ i. d. Fassung vom 25. Februar 2016 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Wohnen in der Neubauernstraße“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 10/193/16 1. Änderung Textbebauungsplan „Neubauernstraße“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss –

Beschluss über die Auswertung und die Behandlung der Hinweise und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  zum Entwurf der 1. Änderung des Textbebauungsplans „Neubauernstraße“ in der Fassung vom 12. Juni 2015 und Satzungsbeschluss.
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf der  1. Änderung des Textbebauungsplans „Neubauernstraße“ in der Fassung vom 12. Juni 2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Die 1. Änderung des Textbebauungsplans „Neubauernstraße“ i. d. Fassung vom 25. Februar 2016 bestehend aus dem Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereiches und der Begründung (Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Textbebauungsplans „Neubauernstraße“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 10/195/16 Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss BP „Zentrum Oberes Wildau“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Beschluss S 02/48/14 vom 14.10.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans "Zentrum Oberes Wildau" wird wie folgt ergänzt:
    Für das Plangebiet verfolgt die Stadt Wildau folgende Planungsziele:
    Art der baulichen Nutzung: Wohnen; kleinteiliges wohn- bzw. mischgebietsverträgliches Gewerbe und nicht großflächiger Einzelhandel; Ausschluss von Vergnügungsstätten; Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) oder als Mischgebiet (MI).
    Maß der baulichen Nutzung: GRZ 0,4 bei WA-Festsetzung bzw. 0,6 bei MI-Festsetzung; fünf Vollgeschosse als Mindestmaß.
    Stellplätze und Freiflächen: Nachweis der Stellplätze in einer Tiefgarage; Schaffung eines öffentlichen Raumes zum Aufenthalt und Schaffung von Grünverbindungen sowie von Wegeverbindungen zwischen der Straße der AWG, der Fichtestraße und ggf. der Geschwister-Scholl-Straße.
  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,88 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Wildau: Flur 11: Flurstück 90/5 und jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 445 und 454. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.

S 10/201/16 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Zentrum Oberes Wildau“, Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zentrum Oberes Wildau“  wird gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine Satzung über ein besonders Vorkaufsrecht erlassen - Anlage 1.
  2. Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht  ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 10/196/16 Bauprogramm zum grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme

Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorliegende Entwurfsplanung mit Stand vom März / April 2016 als Bauprogramm für den abschließenden grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme beschlossen.

S 10/197/16 Änderung des Bauprogramms zum Ausbau der Bergstraße bzgl. der Bauabschnitte 3 und 4

Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorliegende Entwurfsplanung mit Stand vom März 2016 als Änderung des Bauprogramms für den grundhaften Ausbau der Bergstraße bzgl. der Bauabschnitte 3 und 4 beschlossen.
Hauptausschuss 14.06.16

H 11/214/16 Auftragserteilung zur denkmalschutzgerechten Erkundung und Beurteilung der Ufermauern im Mündungsbereich zur Dahme im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Auftrag  zur denkmalschutzgerechten Erkundung und Beurteilung der Ufermauern im Mündungsbereich zur Dahme im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer wird an das Planungsbüro TERRA  URBANA GmbH, Büro Nächst Neuendorfer Landstraße 6a in 15806 Zossen, i.H.v. 34.956,25 € (brutto) erteilt.
Stadtverordnetenversammlung 28.06.16

S 11/202/16 Jahresabschluss 2013 der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
Die Ergebnisrechnung 2013 weist zum 31.12.2013 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.542.416,41 EUR aus. Die Finanzrechnung 2013 weist zum 31.12.2013 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2.925.200,03 EUR aus.

S 11/203/16 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 11/202/16 vorgelegt und beschlossen.

I 11/204/16 Kalkulation der kostendeckenden Gebühren der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Informationsvorlage zur Kenntnis genommen.

Die Kalkulation ist die Grundlage für die Festlegung der Elternbeiträge nach § 17 KitaG, es werden die kostendeckenden Gebühren der Betreuungsplätze in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau nach den betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten ermittelt.

I 11/205/16 Vorschlag zur Staffelung der Mindest- und Höchstgebühren (Elternbeiträge) für die Betreuung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Informationsvorlage zur Kenntnis genommen:

Der Vorschlag zur Staffelung der Mindest- und Höchstgebühren wird vor Beschluss der Änderung der Satzung zur Benutzung von Kindertagesstätten, zur Betreuung in Kindertagespflege, zur Erhebung und zur Höhe der Betreuungsgebühren der Stadt Wildau vom 11.05.2010 in den Ausschüssen und der SVV der Stadt Wildau vorgestellt und beraten.

S 11/211/16 Veränderung der Öffnungszeit in der Zeit vom 27. - 30.12.2016 in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zeit vom 27.-30.12.2016 bleiben die Kindertagesstätten „Am Markt“ und „Zwergenland“ geschlossen. Während dieser Zeit ist die Kindertagesstätte „Wirbelwind“ von 06:00 Uhr – 19:30 Uhr geöffnet und übernimmt auch die notwendige Betreuung der angemeldeten Kinder aus den Kindertagesstätten „Am Markt“ und „Zwergenland“.

S 11/206/16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“) Abwägungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Rosenbogen" (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) R II-04-01 “Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“) i. d. F. vom 19.08.2015 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Rosenbogen" (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“), bestehend aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Anlage 2), der Begründung (Anlage 3) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4), wird in der Fassung vom 09.05.2016 gebilligt.
  3. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Rosenbogen“ wird um die Flurstücke 127, 158 bis 162, 163 (teilw.), 176, 181, 549, 551 bis 554, 555 (teilw.), 557, 558, 559 der Flur 4 in der Gemarkung Wildau erweitert und hat somit eine Fläche von insgesamt ca. 1,80 ha.
  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Anlagen 1 (Auswertung), 2 (Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan), 3 (Begründung) und 4 (Vorhaben- und Erschließungsplan) sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

S 11/207/16 Bebauungsplan „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (siehe Anlage 1)  i.d.F. vom 03. Mai 2016, wird gebilligt.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 11/208/16 Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite“ Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Bebauungsplan-Entwurf  für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite“  i. d. Fassung vom 03. Mai 2016, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (siehe Anlage 1), wird gebilligt.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 11/210/16 10. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (BMX-Fahrradstrecke am Jugendclub) Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet. 
  2. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 471, Flur 10 der Stadt Wildau, in einer Größe von ca. 2.488m².
  4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung i. d. F. vom 13. Mai 2016 wird gebilligt (siehe Anlage 1).
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

I 11/212/16 Städtebauliche Standortuntersuchung Sporthalle

Die Stadtverordnetenversammlung hat die ‘Städtebauliche Standortuntersuchung Sporthalle‘, worin überprüft wurde, welche Standorte dafür überhaupt in Frage kommen könnten, zur Kenntnis genommen.

S 11/213/16 Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zeit vom 29.06.2016 - 02.09.2016 tritt die Stadtverordnetenversammlung in eine Sommerpause. Mit der Entscheidung in dringenden Fällen wird der Hauptausschuss beauftragt.
Die nächste Stadtverordnetenversammlung findet am 11.10.2016 im Plenarsaal des Volkshauses Wildau statt.
Hauptausschuss 02.08.2016

H 12/216/16 Pachtvertrag Kunstrasenspielfeld SG Phönix Wildau 95 e.V.

Der Hauptausschuss hat den Bürgermeister beauftragt, den Pachtvertrag für das Kunstrasenspielfeld mit SG Phönix Wildau 95 e.V. abzuschließen.

H 12/217/16 Zuschuss der Stadt Wildau an SG Phönix Wildau 95 e.V. für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes

Der Hauptausschuss hat beschlossen, den Fördermittelantrag des Vereins SG Phönix Wildau 95 e.V. zum Neubau eines Kunstrasenspielfeldes zu befürworten und zu unterstützen. Der dafür erforderliche Eigenanteil des Vereins SG Phönix Wildau 95 e.V. wird durch die Stadt Wildau im Haushaltsjahr 2017 mit der Summe von maximal 187.500 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden bereits im Haushaltsjahr 2016 Mittel für die notwendige Objektplanung im Rahmen des Fördermittelantrages bis max. 25.000 € bewilligt.

H 12/218/16 Erteilung einer Dienstbarkeit für das Flurstück 507 der Flur 11 zur Ermöglichung der Zufahrt zur Tiefgarage und der Erfüllung brandschutztechnischer Erfordernisse

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der RL Wildauer Entwicklungsgesellschaft mbH für das städtische Flurstück 507 in der Flur 11 zur Ermöglichung der Zufahrt zur Tiefgarage und der Erfüllung brandschutztechnischer Erfordernisse (Nutzung als Feuerwehraufstell- und Wendefläche) eine entsprechende Grunddienstbarkeit zu erteilen.
Gemeinsame Beratung 08.09.2016
Am 08.09.2016 hat eine gemeinsame Beratung der Stadtverordnetenversammlung von Wildau und Königs Wusterhausen zur Thematik: "Entwicklung des Funkerbergs" in Königs Wusterhausen im Kultursaal des Funkerbergs stattgefunden.
Hauptausschuss 27.09.2016

H 12/226/16 Privatnutzung des Dienstfahrzeuges des Bürgermeisters durch Herrn Dr. Uwe Malich

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
  1. Der Bürgermeister der Stadt Wildau, Herr Dr. Uwe Malich, ist berechtigt, das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters auch für Privatfahrten zu nutzen.
  2. Die Entscheidung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1%-Pauschal-Regelung obliegt rückwirkend zum 01.01.2016 dem Bürgermeister.
Stadtverordnetenversammlung 11.10.2016

S 12/219/16 Jahresabschluss 2014 der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.

S 12/220/16 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.

S 12/221/16 Sanierung Objekt Wildorado

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Erhöhung der Aufhebung der Haushaltssperre für das Konto 57302.096101/1820 (Sanierung Objekt Wildorado) um 130 T€ von 970 T€ auf insgesamt 1.100 T€ im Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

S 12/225/16 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seniorenheim Wildau GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Bürgermeister bzw. der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Seniorenheim Wildau GmbH den Änderungen der §§ 3, 4 und 13 des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

S 12/227/16 1. Änderung des Vertrages über die Vergabe einer Konzession zur Essenversorgung der Kinder in den in Trägerschaft der Stadt Wildau befindlichen Kindertagesstätten, der Grundschule und der Oberschule

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 1. Änderung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Vergabe einer Konzession zur Essenversorgung der Kinder in den in Trägerschaft der Stadt Wildau befindlichen Kindertagesstätten, der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule beschlossen.

S 12/228/16 Verkauf des kommunalen Grundstücks Westkorso 36

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass das Grundstück an den Meistbietenden verkauft werden soll.

S 12/230/16 8. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ wird in der Fassung vom 23. August 2016 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung und der Begründung.
  2. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 12/232/16 10. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (BMX- Fahrradstrecke am Jugendclub) - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss über die Auswertung und die Behandlung der Hinweise und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände" in der Fassung vom 13. Mai 2016 und Satzungsbeschluss.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände " in der Fassung vom 13. Mai 2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Bebauungsplan zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände" i. d. Fassung vom 23. August 2016 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplans „ Schwermaschinenbau-Gelände " ortsüblich bekannt zu machen.

S 12/233/16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ 4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau” – Abwägungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Rosenbogen" (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) R II-04-01 “Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“) i. d. F. vom 09.05.2016 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Die von der Änderung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit werden in einem eingeschränkten Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.

S 12/234/16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau – Hoherlehme“

Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung des Vorhabens „Ersatzneubau des ALDI-Marktes, Gewerbepark 4“ mit Regelungen zum Umbau von Bereichen im öffentlichen Straßenland: Herstellung einer 2. Zufahrt und einer Gehwegüberfahrt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrags mit dem Vorhabenträger, der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co.KG, zur Umsetzung der sich aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergebenden Erschließungsmaßnahmen mit den Regelungen zum Umbau von Bereichen im öffentlichen Straßenland (Herstellung einer 2. Zufahrt und einer Gehwegüberfahrt) zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der vg. Erschließungsmaßnahmen mit dem Vorhabenträger, der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co.KG, abzuschließen.

S 12/235/16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau – Hoherlehme“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss über die Auswertung und die Behandlung der Hinweise und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“ in der Fassung vom 26. Februar 2016 und Satzungsbeschluss.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“ in der Fassung vom 26. Februar 2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplans 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“, bestehend aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Begründung in der Fassung vom 19.08.2016 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7. Änderung des VEP L.1000 „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“ ortsüblich bekannt zu machen.

Initiativantrag

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert den Vorlagen
  • TOP 6 – 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung (DS/04/26/16)
und
  • TOP 7 – 4. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung (DS/04/26/16)
in der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) am 13. Oktober 2016 nicht zuzustimmen. Er hat Sorge zu leisten, dass die 10 Wildauer Stimmen in der Verbandsversammlung des MAWV zu diesen beiden Tagesordnungspunkten mit Nein abgegeben werden.
Die Fraktionen in der SVV Wildau lehnen ohne ausgiebige Information und Diskussion über die Auswirkungen der geplanten Gebührenerhöhung auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wildau die vorgesehenen Steigerungen ab.
Stadtverordnetenversammlung 13.12.2016

S 13/242/16 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 mit HaushaltsplanS 13/242/16 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2017 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2017 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 650 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 13/229/16 Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 USTG

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Stadt Wildau gegenüber dem Finanzamt Königs Wusterhausen erklärt, von der Option gemäß § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch zu machen und die Vorschrift des neuen § 2b UStG erst ab 01.01.2021 anzuwenden.

S 13/247/16 Überplanmäßige Ausgabe: Geh- und Radwegbrücke Niederlehme

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Eilentscheidung des Bürgermeisters und der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2016 für eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 70.000 € auf dem Konto 54101/52210500 (Unterhaltung Brücke KWh) bestätigt. Auf Grund eines Schadens im Tragwerk wurde die Fußgänger- und Radwegbrücke zwischen Wildau und Niederlehme Anfang Oktober 2016 für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Brücke musste entsprechend schnellstmöglich demontiert werden. Für die Beauftragung der Demontage der Brücke und weiteren notwendigen Vor- und Nacharbeiten mussten kurzfristig Haushaltsmittel in Höhe von ca. 70.000 € bereitgestellt werden.

S 13/231/16 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ Abwägungsbeschluss

Die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 "Wohnpark Röthegrund I" in der Fassung vom 19. August 2015 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

S 13/236/16 Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

  1. Der festgesetzte  Textbebauungsplan „Waldsiedlung Südost“ wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück 1169 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau.
  2. Der Entwurf der Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 21. Oktober 2016 wird gebilligt (Anlage 1).
  3. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  5. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 13/237/16 Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite“ Abwägungsbeschluss

Die zum Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet  „Quartier Wagnerstraße Südseite in der Fassung vom 03. Mai 2016 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

S 13/238/16 Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite“ Satzungsbeschluss

  1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite" i. d. Fassung vom 17. Oktober 2016 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite"  ortsüblich bekannt zu machen.

S 13/239/16 Änderung des Bauprogramms zum grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme

Das am 03.05.2016 (S 10/196/16) beschlossene Bauprogramm zum grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme wird aufgehoben.
Stattdessen wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der erfolgten Diskussionen in den Fachausschüssen die Variante 0 mit der Deckelung der Haushaltsmittel in Höhe von € 112.500 als Bauprogramm für den grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme als Grundlage für die wiederholte Ausschreibung der Bauleistungen beschlossen.

S 13/240/16 Überarbeitung Einzelhandelskonzept der Stadt Wildau

Das überarbeitete Einzelhandelskonzept zur Qualifizierung der Einzelhandelsstruktur der Stadt Wildau unter der besonderen Berücksichtigung der Entwicklung des Einkaufszentrums A10-Center in der Fassung vom Oktober 2015 wurde beschlossen.

S 13/241/16 Bauprogramm zum grundhaften Ausbau der Breiten Straße

Die vorliegende Planung zum grundhaften Ausbau der Breiten Straße mit Stand vom 25.10.2016 wird als Bauprogramm beschlossen.

Bestandteile des Bauprogramms sind:
  • Erläuterungsbericht
  • Lageplan mit Regelquerschnitt

S 13/244/16 Verkauf des Flurstückes 162 sowie von zwei Teilflächen des Flurstückes 555 der Flur 4 an die Bauwert Wildau Rosenanger GmbH

Das oben benannte Flurstück 162 mit einer Fläche von 2.040 m² sowie die beiden unvermessenen Teilflächen des Flurstückes 555 mit einer Fläche von ca. 600 m² werden zu einem Preis von 240.000 € an die Bauwert Wildau Rosenanger GmbH mit Sitz in Bad Kötzting verkauft.

S 13/246/16 Bebauungsplan „Schwermaschinenbau-Gelände“ Beschluss zur 11. Änderung (ZFZ - Zentrum für Zukunftstechnologien)

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan "Schwermaschinenbau-Gelände" der Stadt Wildau wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der 11. Änderung umfasst die Flurstücke 172/7, 173/1, 173/2, 668, 686, 735, 737, 888, 890 und 892 der Flur 11 der Gemarkung Wildau. Der räumliche Geltungsbereich der 11. Änderung ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich und hat eine Größe von insgesamt 2,3 ha.
  2. Ziel der 11. Änderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer neuen, mit der Umgebung und der städtebaulichen Zielsetzung verträglichen Nutzung zu schaffen.
  3. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren als Plan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
  4. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt.
  5. Der Beschluss zur 11. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 13/243/16 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Infrastrukturausschuss

Herr Hanzig (Fraktion DIE LiNKE.), Herr Homuth (SPD-Fraktion) und Herr Soost (CDU/FDP-Fraktion) werden mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohner in den Infrastrukturausschuss berufen.

S 13/245/16 Satzung zur Benutzung von Kindertagesstätten, zur Betreuung in Kindertagespflege, zur Erhebung und zur Festsetzung der Elternbeiträge der Stadt Wildau

Die Satzung zur Benutzung von Kindertagesstätten, zur Betreuung in Kindertagespflege, zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Stadt Wildau (Kita-Satzung) wird beschlossen.

S 13/224/16 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahre 2017

Mit der vorliegenden ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen werden im Jahr 2017 folgende verkaufsoffene Sonntage für die Stadt Wildau festgesetzt:
  • 05. März 2017
  • 01. Oktober 2017
  • 29. Oktober 2017
  • 05. November 2017
  • 10. Dezember 2017
  • 17. Dezember 2017

Erneute Entscheidung zum Beschluss vom 11.10.2016 zur Abstimmung in der Verbandsversammlung des MAWV

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der mehrheitlich von den Stadtverordneten auf der SVV vom 11. Oktober 2016 gefasste Beschluss bezüglich des Stimmverhaltens des städtischen Vertreters auf der letzten MAWV Verbandssitzung (13. Oktober 2016) wird öffentlich aufrechterhalten.
Der Beschluss wird im Einklang mit §19 Abs.7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg.), ".....Vertretungskörperschaft eines kommunalen Verbandsmitgliedes.....den Vertretungspersonen Richtlinien und Weisungen erteilen“, getroffen und entspricht damit dem Gedanken des Mitwirkungs- und Gestaltungsrechts der Stadtverordneten.
Die Stadtverordneten stehen damit weiterhin zu ihrer getroffenen Aufforderung an den Bürgermeister den Vorlagen
  • TOP 6 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung (DS/04/26/16)
  • TOP 7 4. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung (DS/04/26/16)
in der Verbandsversammlung des Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) nicht zuzustimmen. Der Bürgermeister hatte dementsprechend Sorge zu leisten, dass die 10 Wildauer Stimmen in der Verbandsversammlung des MAWV zu diesen beiden Tagesordnungspunkten mit Nein abgegeben werden.
Die Abgeordneten in der SVV Wildau bekräftigen nochmals ihre mehrheitlich getroffene Entscheidung, dass ohne eine ausgiebige Information und Diskussion über die Auswirkungen von Gebührenerhöhungen/Satzungsänderungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wildau, diese abzulehnen sind.

Positionierung der Stadtverordnetenversammlung zur Kreisgebietsreform

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Wildau lehnt eine Kreisgebietsreform, so wie in der vom Landtag Brandenburg vorgelegten Fassung vom 13. Juli 2016 (Drucksache 6/4528-B – Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019) bezüglich des Zusammenschlusses des Landkreises Dahme-Spreewald mit dem Landkreis Teltow-Fläming ab.
  2. Der Hauptverwaltungsbeamte (BM bzw. seine bestellten Vertreter in den Gremien) wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung und dem Landtag sowie in den Vereinigungen, Verbänden und sonstigen Institutionen in denen er qua Amtes die Stadt Wildau vertritt, für den Erhalt der Eigenständigkeit des Landkreises Dahme-Spreewald einzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau stellt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wildau anheim, mit ihrer Unterschrift die derzeitig stattfindende Volksinitiative zu unterstützen.