S 06/134/15 Bebauungsplan “Wohnen in der Neubauernstraße“ – Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen in der Neubauernstraße “ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 25/1, 25/2, 25/3, 130 und 28 tlw. der Flur 7 der Gemarkung Wildau und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch eine Waldfläche und weiter die (gemischte) Bebauung an der Dorfaue,
- im Osten durch die bebauten Bereiche der Westseite der Goethebahn,
- im Süden durch die Siedlungsbereiche an der Neubauernstraße und
- im Westen durch die Neubauernstraße und weiter die Wohn- und gewerbliche Bebauung an der Neubauernstraße.
4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung i.d.F. vom 12.06.2015 wird gebilligt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.