Hauptausschuss 10.02.2015

H 04/86/15 Erschließung Klubhaus, Straßenbeleuchtung Zufahrt Klubhaus, Rettungsweg und Parkplatz hinter der Oberschule

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Herstellung der Straßenbeleuchtung an Firma Volkmar Bielig, Inh. Kathrin Nimsch, Kaulsdorfer Straße 10, 15838 Mellensee in Höhe von 44.903,33 € durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 04/87/15 Erschließung Klubhaus, Straßenbau Zufahrt Klubhaus und Parkplatz hinter der Oberschule - Vergabe der Bauleistungen Straßenbau

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Bauleistungen Straßenbau an das Bauunternehmen NSG mbH, Spreetaler Straße 4, 02979 Elsterheide OT Sabrodt in Höhe von 213.439,80 € durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 04/88/15 Erschließung Klubhaus, Abbrucharbeiten WWLP und Uferpromenade – Vergabe der Abbrucharbeiten

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Abbrucharbeiten für den Wasserwanderliegeplatz und der Uferpromenade an das Abbruchunternehmen SBR Sortier- und Baustoffrecycling Görlitz GmbH, Liebsteiner Straße 8, 02829 Schöpstal in Höhe von 38.837,65 € durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 04/89/15 Erschließung Klubhaus, Garten- und Landschaftsbau Klubhausgelände und Uferpromenade - Vergabe der Bauleistungen Freianlagen

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Bauleistungen Freianlagen an das Bauunternehmen Kesslau GmbH, Fürstenwalder Poststraße 110, 15234 Frankfurt / Oder in Höhe von 350.925,92 € für die durch die Stadt Wildau herzustellenden Flächen durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 04/90/15 Vergabe der Leistungen „Straßenreinigung 2015 in der Stadt Wildau“

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Straßenreinigungsleistungen für:
  • Los 1 Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen
  • Los 2 Reinigung der Plätze
  • Los 3 Reinigung der Bushaltestellen
  • Los 4 Reinigung der Gehwege und Mittelinseln
  • Los 5 Pflege des Straßenbegleitgrüns
mit einem Auftragswert von insgesamt € 46.280,44 
an die Firma RUWE GmbH durch den Bürgermeister zuzustimmen.
Hauptausschuss 24.02.2015

H 04/91/15 Vergabe Software HKR

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Auftragsvergabe zum Kauf einer neuen Software für das Haushalts- und Kassenprogramm (HKR) an die Firma KSL Kommunalservice GmbH, Olbernhauer Straße 5, 09125 Chemnitz.

Anhang zur HA-Sitzung vom 24.02.2015

Stadtverordnetenversammlung 24.02.2015

S 04/77/15 Bauprogramm zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung “Am Wildgarten”

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Dem Bauprogramm zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung „Am Wildgarten“ wird zugestimmt.

S 04/78/15 befristete Übertragung der Aufgabe der Durchführung der Niederschlagswasserbeseitigung an den MAWV

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Bis zum Beschluss über die Niederschlagswasserentsorgungssatzung sowie über die Niederschlagswasserabgabensatzung und der Neuvergabe der Vereinbarung zur Durchführung der Niederschlagswasserentsorgung die Aufgabe der Durchführung der Niederschlagswasserbeseitigung an den MAWV bis zum 30.06.2015 zu übertragen. Die Leistungserbringung und Vergütung in Höhe von 68.000 € wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Die Vergütung entspricht damit dem hälftigen Betrag der Vorjahre. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem MAWV abzuschließen.

S 04/79/15 Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Wildau für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2011 weist zum 31.12.2011 einen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 431.584,44 EUR aus. Die Finanzrechnung 2011 weist zum 31.12.2011 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 1.669.576,63 EUR aus.

S 04/80/15 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 04/79/15 vorgelegt und beschlossen.

S 04/82/15 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dorfaue“ – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Dorfaue“ wird in der Fassung vom 19.12.2014 gebilligt. Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2).
  2. Das Planverfahren wird im regulären Verfahren durchgeführt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) oder das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kommen nicht zur Anwendung, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  3. Die Vorentwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 am Verfahren zu beteiligen.

S 04/83/15 Bebauungsplan „Wassersport Dahme“ – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Gemäß dem Beschluss Nr. G 29/459/13 der Gemeindevertretung vom 23. April 2013 wird das Bebauungsplanverfahren „Wassersport Dahme“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB fortgesetzt. 
  2. Das Verfahren des Bebauungsplans wird gemäß §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 01. August 2014 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplans „Wassersport Dahme“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) i. d. F. vom 11. Februar 2015 wird gebilligt.
  5. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 04/84/15 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) R II-04-01 "Röthegrund II - Gartenstadt Wildau" – Beschluss zur 4. Änderung des V+E – Plans

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der rechtskräftige VEP R II-04-01 “Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“ der Stadt Wildau wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung liegt im Wesentlichen südlich der Straße Rosenanger und umfasst die festgesetzten Baugebiete W-10 und W-11 sowie Teilflächen der angrenzenden Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung.
  2. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die Flurstücke 164, 177, 179 und 555 (teilw.) der Flur 5 in der Gemarkung Wildau mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,05 ha.
    Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
  3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt.
    Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  4. Der Beschluss zur 4. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 04/85/15 Aufhebung des Beschlusses H 25/303/06 vom 18.07.2006 – “Beschluss über die Zulassung großflächigen Einzelhandels in der Gemeinde Wildau – Selbstbindungsbeschluss”

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Beschluss über die Zulassung großflächigen Einzelhandels in der Gemeinde Wildau vom 18.07.2006 mit der Beschluss-Nummer H 25/303/06 wird aufgehoben.

S 04/93/15 Vertretung der Stadt Wildau im Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Wildau für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Wildau am 24.02.2015

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  • Die Stadtverordnetenversammlung Wildau beauftragt den Bürgermeister zu gewährleisten, dass zukünftig die Termine, die Einladung / die Tagesordnung und das Protokoll der Verbandssitzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) zeitnah den Stadtverordneten in Schriftform zur Kenntnis gegeben werden.
  • Der Stadtverordnetenversammlung ist hinsichtlich aller in der Verbandsversammlung zu fassenden Beschlüsse die Möglichkeit einzuräumen, gemäß dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg.), Richtlinien zu benennen bzw. ein Weisungsrecht wahrzunehmen.
Stadtverordnetenversammlung 31.03.2015

S 05/111/15 Sanierung Objekt Wildorado

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, der Sanierung des Daches der Sport- und Schwimmhalle und der Sanierung der Ost-Fassade der Schwimmhalle und dafür der Aufhebung der Haushaltssperre für das Konto 57302.096101/1820 (Sanierung Objekt Wildorado) in Höhe der dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 970 T€ zuzustimmen.
Hauptausschuss 14.04.2015

Öffentlicher Teil

H 05/95/15 Vergabe der Lieferung eines Feuerwehr-Einsatzleitwagens mit feuerwehrtechnischer Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Wildau

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines Feuerwehr-Einsatzleitwagens ELW 1 für die Freiwillige Feuerwehr Wildau an das Unternehmen Martin Schäfer Fahrzeugbau GmbH, Robert-Bosch-Ring 4, in 75038 Oberderdingen-Flehingen in Höhe von 99.356,96 € durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 05/115/15 Klubhaus an der Dahme: Vergabe der Bauleistungen Neubau einer Schwimmsteganlage

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Bauleistungen Neubau einer Schwimmsteganlage an die Wasser- und Kulturbau Leegebruch GmbH in Höhe von 373.082,85€ durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 05/116/15 Sanierung Wildorado (Dach Schwimm- und Sporthalle sowie Ostfassade der Schwimmhalle) – Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 – 9

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Planungsleistungen  (Leistungsphasen 5-9) zur Sanierung des Sportkomplexes Wildorado (Dach Sport- und Schwimmhalle sowie Ostfassade Schwimmhalle) an das Planungsbüro Bauconzept Planungsgesellschaft m.b.H. aus 09350 Lichtenstein/Sa. Bachgasse 2,  in Höhe von max. 125.855,80 € (netto) beschlossen.

Nichtöffentlicher Teil

H 05/94/15 Niederschlagung offener Gewerbesteuerforderung aus dem Jahr 2012

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Niederschlagung einer offenen Gewerbesteuerforderung in Höhe von 16.499,10 Euro zuzustimmen. Die Niederschlagung stellt eine verwaltungsinterne Maßnahme dar, auf die Wirksamkeit des Anspruches gegen den Schuldner hat sie keine Auswirkung.
Stadtverordnetenversammlung 28.04.2015

S 05/96/15 7. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (Erweiterung der Schule) Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans “Schwermaschinenbau-Gelände " in der Fassung vom 26. November 2014 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Bebauungsplan zur 7. Änderung des Bebauungsplans “Schwermaschinenbau-Gelände" i. d. Fassung vom 03. März 2015 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 2) sowie der Begründung (siehe Anlage 3) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans “ Schwermaschinenbau-Gelände " ortsüblich bekannt zu machen.

S 05/97/15 4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) R II-04-01 “Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“ - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplans (VEP) R II-04-01 “Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“ wird in der Fassung vom 17. März 2015 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2).
  2. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 am Verfahren zu beteiligen.

S 05/98/15 Bebauungsplan Nr. 01-03-02 “Wohnpark Röthegrund I“ Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan N2. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“  der Stadt Wildau wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt im Wesentlichen nördlich des REWE- und des DM-Marktes und umfasst die festgesetzten Baugebiete WA-16, WA-17, WA-18 und WA-21 sowie Teilflächen der angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen.
  2. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Flurstücke 617, 638, 641 (tlw.), 836, 837 und 838  der Flur 3 in der Gemarkung Wildau mit einer Fläche von insgesamt ca. 2,74 ha.
    Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
  3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt.
    Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  4. Der Beschluss zur 5. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 05/99/15 5. Änderung des Bebauungsplans „Dorfaue Wildau - Hoherlehme“ (Bebauung Dorfaue 5 und 6) Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans “ Dorfaue Wildau-Hoherlehme " in der Fassung vom 24. November 2014 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Die 5. Änderung des Bebauungsplans “ Dorfaue Wildau-Hoherlehme“ i. d. Fassung vom 04.03.2015 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (siehe Anlage 2) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans “ Dorfaue Wildau-Hoherlehme " ortsüblich bekannt zu machen.

S 05/101/15 Bebauungsplan „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Röntgenstraße/Schertlingstraße“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet. 
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
    Flur 4:  64/2 und 573 (teilweise)
    Flur 10:           137 und 407 (teilweise)
    Flur 11:           357-359, 362-366, 368-373, 347-381, 382/2, 385, 386, 413, 771, 773-776, 939, 943, 415, 416 sowie 410 und 411 (teilweise), 772 (teilweise), 921 (teilweise)
    Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
    im Norden:      durch die Röntgenstraße und weiter durch den Siedlungsbereich zwischen der Freiheitstraße und der Schillerallee
    im Osten:        durch den Siedlungsbereich an der Schillerallee und durch die Grabowskistraße
    im Süden:       durch den Siedlungsbereich an der Grabowskistraße und durch die Bergstraße
    im Westen:     durch die Schertlingstraße und weiter durch den Siedlungsbereich der Dorfaue
  4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (siehe Anlage 1)  i.d.F. vom 04.03.2015, wird gebilligt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
  7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 05/102/15 1. Änderung der Archivsatzung für die Stadt Wildau durch Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 1. Änderung der Archivsatzung für die Stadt Wildau beschlossen.

S 05/103/15 Nachtragssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2015 mit Nachtragshaushaltsplan

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Nachtragssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachtrag 2015 auf der Grundlage des Nachtragshaushaltsplanes 2015 auszuführen. Der Nachtragshaushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist ein Defizit in Höhe von 100 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 05/105/15 Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Käthe-Kollwitz-Straße Südseite“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Quartier Käthe-Kollwitz-Straße Südseite “ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
    - im Norden durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Käthe-Kollwitz-Straße  3-7
    - im Osten durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Jahnstraße 33, 35 und 37
    - im Süden durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Röntgenstraße 1, 3, 5,  7, 9  und 11 und weiter die Flächen des Otto-Franke-Stadions
    - im Westen durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Fichtestraße 84, 86 und 88
  4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (siehe Anlage 1)  i.d.F. vom 27.03.2015, wird gebilligt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
  7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 05/106/15 Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Wagnerstraße Südseite “ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Quartier Wagnerstraße Südseite “ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
    - im Norden durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Wagnerstraße 15-18   sowie 18a und 18b
    - im Osten durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Fichtestraße 85, 87 und 89
    - im Süden durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Röntgenstraße 13, 15, 17 und 19
    - im Westen durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Schillerallee 19
  4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (siehe Anlage 1)  i.d.F. vom 27.03.2015, wird gebilligt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
  7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 05/107/15 Erteilung einer Belastungsvollmacht

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In Ergänzung des Beschlusses S 03/70/14 Verkauf Grundstück - Gemarkung Wildau Flur 4 Flurstück 47/2 vom 09.12.2014 stimmt die Stadtverordnetenversammlung nachträglich der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von 110.500 € zu.

S 05/108/15 Antrag auf Erstellung einer mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf abgestimmten KITA-Bedarfs- und Versorgungsplanung für die Region ZEWS

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Bürgermeister der Stadt Wildau wird im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit gebeten, auf eine mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf abgestimmte KITA-Bedarfs- und Versorgungsplanung für die Region ZEWS hinzuwirken. Ferner soll geprüft werden, welche rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Verwaltung sowie Vergabe der KITA-Plätze für die einzelnen Einrichtungen in Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und Wildau geschaffen werden müssen und welche Effekte dadurch erzielt werden können. An den Planungen sind nach Möglichkeit auch die verantwortlichen Gremien sonstiger Träger von KITA-Einrichtungen in den jeweiligen Gemeinden/der Stadt zu beteiligen.

S 05/109/15 Beschluss über die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass Herrn Prof. Dr. László Ungvári das Ehrenbürgerrecht der Stadt Wildau verliehen wird.

S 05/110/15 Erlass der Niederschlagswasserentsorgungssatzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Gemäß dem Brandenburgischen Wassergesetz haben die Gemeinden die Pflicht zur Entsorgung des auf ihrem Gebiet  anfallenden Abwassers, zu dem auch das Niederschlagswasser zählt.  Diese Pflichtaufgabe hat bisher der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) im Auftrag seiner Mitgliedsgemeinden wahrgenommen. Diese Verfahrensweise wurde jedoch von der Kommunalaufsicht beanstandet, da die Satzungshoheit ausschließlich den Gemeinden obliegt, welche jedoch Dritte als Erfüllungsgehilfe zur Durchführung der Niederschlagswasserbeseitigung beauftragen können. Da mit der 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 23.10.2014 der MAWV nur noch für die Schmutzwasserentsorgung zuständig ist, ist die Stadt Wildau in der Pflicht, rückwirkend zum 01.01.2015 eine entsprechende Niederschlagswasserentsorgungssatzung zu erlassen.

S 05/112/15 Einbringungsvertrag: Einbringung des Grundstückes Klubhaus an der Dahme (Flur 11, Flurstück 110/1 tlw., Flurstück 900 tlw.) in die WiWO

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Einbringungsvertrag für das Grundstück Klubhaus an der Dahme in die Wildauer  Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) beschlossen. Das Eigentum wird auf die WiWO im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage übertragen.

S 05/113/15 Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrag über die an das Klubhaus an der Dahme angrenzenden kommunalen Flächen einschließlich Wasserwanderliegeplatz mit der WiWO

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrag mit der Wildauer  Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) über die an das Klubhaus an der Dahme angrenzenden kommunalen Flächen einschließlich Wasserwanderliegeplatz beschlossen. Die WiWO ist damit berechtigt, diese Flächen zu nutzen und hat sich im Gegenzug verpflichtet, diese Flächen auch zu bewirtschaften.

S 05/114/15 Gesellschafterbeschluss für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Gesellschafterbeschluss für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) beschlossen. Der Gesellschafterbeschluss dient dazu, das Gesamtkonzept des Wasserwanderliegeplatzes und des Klubhauses im Zusammenhang darzustellen. Er umfasst insbesondere den Einbringungsvertrag sowie den Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrag.
Hauptausschuss 16.06.2015

H 06/117/15 Bergstraße 2. bis 4.BA: Vergabe der Bauleistungen Straßen- und Kanalbau

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Bauleistungen Straßen- und Kanalbau für den 2. bis 4. BA der Bergstraße in Höhe von 1.620.672,53€ an die Bietergemeinschaft, bestehend aus der TRP Bau GmbH aus Teltow und der Eurovia Verkehrsbau Union GmbH aus Berlin, durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 06/118/15 Bergstraße 2. bis 4.BA: Vergabe der Planungsleistungen Lph 5 bis 9, einschließlich Bauüberwachung

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Planungsleistungen Lph 5 bis 9 bzgl. Bergstraße 2. bis 4.BA (Straßen- und Kanalbau) in Höhe von 105.329,83€ an die Planungs-ARGE, bestehend aus den BEV-Ingenieuren und der Brechtefeld & Nafe GmbH aus Königs Wusterhausen, durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 06/123/15 Vergabe Betreibung des Seniorentreffs in der Stadt Wildau

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Auftragsvergabe zur Betreibung des Seniorentreffs der Stadt Wildau an den Arbeiter Wohlfahrt Kreisverband Dahme-Spreewald e.V., Rosa-Luxemburg-Straße 18, 15711 Königs Wusterhausen mit einem monatlichen Zuschuss i.H. von 1.583,33 €/ (jährlich 18.999,96 €).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen.

H 06/129/15 Bergstraße 2. bis 4.BA: Vergabe der Bauleistungen Straßenbeleuchtung

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Bauleistungen Straßenbeleuchtung für den 2. bis 4. BA der Bergstraße in Höhe von 132.966,20€ an die Meyenburger Elektrobau GmbH aus Meyenburg durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 06/132/15 Ausschreibung Stromlieferung durch den Landkreis LDS

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die Stadt Wildau an der Ausschreibung “Stromlieferung für den Zeitraum 2016-2017“ des Landkreises Dahme-Spreewald teilnimmt.
Stadtverordnetenversammlung 30.06.2015

S 06/119/15 befristete Übertragung der Aufgabe der Durchführung der Niederschlagswasserbeseitigung an den MAWV bis zum 31.12.2015

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, bis zum Beschluss über die Niederschlagswasserabgabensatzung und der Neuvergabe der Betriebsführung der Regenwasseranlagen die Übertragung der Aufgabe der Durchführung der Niederschlagswasserbeseitigung an den MAWV bis zum 31.12.2015. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsdauer der bestehenden Vereinbarung mit dem MAWV um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31.12.2015 zu verlängern.

S 06/120/15 Bebauungsplan „Anglerverein am Dahmeufer“ - Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Anglerverein am Dahmeufer“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet. 
  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 3 das Flurstück 1155, das Vereins-gelände des „Anglervereins Wildau 1916 e.V.“, eine Teilfläche des Flurstücks 1156 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 479. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
  • im Norden:   durch eine geschützte Biotopfläche
  • im Osten:    durch die Wasserstraße der „Dahme“
  • im Süden und im Westen: durch die Gärten des Kleingartenvereins „Anglerverein Wildau 1916 e.V.“ 
  1. Das Planverfahren wird im regulären Verfahren durchgeführt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) oder das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kommen nicht zur Anwendung, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung i.d.F. vom 04.05.2015 und der Begründung i.d. Fassung vom 02.06.2015, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
  4. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 06/121/15 Verlängerung d. Realisierungsfristen im Grundstücksübernahme- u. Vermarktungsvertrag Gewerbepark u.i.d. Ergänzungsvereinbarung zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme L. 1000"

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Realisierungsfristen im Grundstücksübernahme- und Vermarktungsvertrag und in der Ergänzungsvereinbarung zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Gewerbepark Wildau-Hoherlehme L. 1000“ bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

S 06/122/15 Berufung der Wahlleiterin der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Für die Landratswahlen am 11.10.2015 wird als Wahlleiterin der Stadt Wildau Frau Simone Hein berufen.

S 06/124/15 Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zeit vom 01.07.2015 - 28.08.2015 tritt die Stadtverordnetenversammlung in eine Sommerpause.
Mit der Entscheidung in dringenden Fällen wird der Hauptausschuss beauftragt.
Die nächste Stadtverordnetenversammlung findet am 13.10.2015 im Plenarsaal des Volkshauses Wildau statt.

S 06/125/15 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Der § 2 Absatz 4
Die Abbildung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Über jede andere Verwendung entscheidet auf Antrag der Hauptausschuss.

wird ersetzt durch

Die Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau ist in der „Satzung zur Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau“ geregelt.

S 06/126/15 Satzung über die Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die „Satzung zur Führung und Nutzung des Wappens und der Flagge der Stadt Wildau“ beschlossen.

S 06/127/15 Vorhaben und Erschließungsplan (VEP) L 1000 „Gewerbepark Wildau – Hoherlehme“ – Beschluss zur 7. Änderung des V+E-Plans

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der rechtskräftige VEP L.1000 “Gewerbepark Wildau-Hoherlehme“ der Stadt Wildau wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung beinhaltet im Wesentlichen das Grundstück des vorhandenen ALDI-Marktes im Gewerbepark 4 sowie die angrenzende Verkehrsfläche.
  2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 80 und das angrenzende Teilstück des Flurstücks 77 der öffentlichen Verkehrsflächen der Erschließungsstraße Gewerbepark in der Flur 6 der Gemarkung Wildau mit einer Fläche von 7.350 qm. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
  3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt.
  4. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  5. Der Beschluss zur 7. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen. 

S 06/128/15 Zustimmung zur Gründung einer Sozial GmbH Wildau (SGW)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau hat der Gründung der Sozial GmbH Wildau als 100%ige Tochter der Seniorenheim Wildau GmbH zugestimmt.
Der Gesellschaftervertreter der Stadt Wildau in der Seniorenheim Wildau GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Gründung einer Sozial GmbH Wildau zuzustimmen und die Umsetzung aller weiteren dazu notwendigen Schritte aktiv zu unterstützen.

S 06/130/15 Namensgebung für die Privatstraße im SMB Wissenschafts- und Technologiepark zwischen der Mensa der Technischen Hochschule Wildau und der Halle VII

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Privatstraße im SMB Wissenschafts- und Technologiepark, die zwischen der Mensa der Technischen Hochschule Wildau und den Hallen VII bis IX verläuft, mit dem Straßennamen: “ An der Mensa“  zu benennen.

S 06/133/15 1. Änderung Textbebauungsplan “Neubauernstraße“ – Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der festgesetzte  Textbebauungsplan „Neubauernstraße“ wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 25/1, 25/2, 25/3 und 130 der Flur 7 in der Gemarkung Wildau.
  2. Der Entwurf der Änderung des Textbebauungsplans „Neubauernstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 12. Juni 2015 wird gebilligt.
  3. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden, wird das vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  5. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 06/134/15 Bebauungsplan “Wohnen in der Neubauernstraße“ – Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen in der Neubauernstraße “ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 25/1, 25/2, 25/3, 130 und 28 tlw. der Flur 7 der Gemarkung Wildau und wird wie folgt umgrenzt:
  • im Norden durch eine Waldfläche und weiter die (gemischte) Bebauung an der Dorfaue,
  • im Osten durch die bebauten Bereiche der Westseite der Goethebahn,
  • im Süden durch die Siedlungsbereiche an der Neubauernstraße und
  • im Westen durch die Neubauernstraße und weiter die Wohn- und gewerbliche Bebauung an der Neubauernstraße.
4. Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung i.d.F. vom 12.06.2015 wird gebilligt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
7. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

S 06/135/15 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Herr Stefan Maschmann wird als sachkundiger Einwohner aus dem Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen.
  2. Herr Detlef Reinke wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss berufen.

S 06/136/15 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Herr Alexander Loeben wird als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung mit sofortiger Wirkung abberufen.
  2. Herr Wolfgang Altenburg wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung berufen.

S 06/143/15 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 504 der Flur 11

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus dem oben benannten Flurstück in der Straße des Friedens wird eine unvermessene Teilfläche von ca. 435 m² an die Firma Senator GmbH, Hoyerswerdaer Straße 20 in 01099 Dresden zum Preis von 58,00€/m² verkauft.
Hauptausschuss 07.07.2015

H 07/137/15 Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015 - Vergabe Fassadenarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Fassadenarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle im Wildorado an die Fa. HAGA Metallbau GmbH 09244 Lichtenau, Gottfried Schenker Str. 24  in Höhe von 134.885,00 €  (netto) beschlossen.

H 07/138/15 Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015 - Vergabe Rohbauarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Rohbauarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle im Wildorado an die Fa. Dahmeland Bau GmbH 15711 Königs Wusterhausen, Seestrasse 40 A  in Höhe von 122.473,38 €  (netto) beschlossen.

H 07/139/15 Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015 - Vergabe Malerarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Rohbauarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle im Wildorado an die Fa. Dahmeland Bau GmbH 15711 Königs Wusterhausen, Seestrasse 40 A in Höhe von 122.473,38 € (netto) beschlossen.

H 07/140/15 Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015 - Vergabe Elektroarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Elektroarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle im Wildorado an die Fa. ISS Te Ge Ma GmbH 03222 Lübbenau, Kraftwerkstrasse 11 in Höhe von 46.223,68 € (netto) beschlossen.

H 07/141/15 Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015 - Vergabe Lüftungsarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Lüftungsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle im Wildorado an die Fa. GA-tec Gebäude- und Anlagentechnik GmbH 12099 Berlin, Lorenzweg 5 in Höhe von 23.210,88 € (netto) beschlossen.

H 07/142/15 Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015 - Vergabe Heizung-/Sanitärarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Sanitärarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle im Wildorado an die Fa. Bernd Schultke Heizung Gas Sanitär 15848 Tauche, Siedlung 38 OT Ranzig in Höhe von 32.586,33 € (netto) beschlossen.
Hauptausschuss 28.07.2015

H 07/144/15 Vergabe Bauleistungen Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015/2016 Gerüstbauarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Gerüstbauarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle (Altbau) im Wildorado an die Fa. Bindig GmbH & Co. KG Carolastraße 27in 08056 Zwickau in Höhe von 119.278,03 € (netto) beschlossen.

H 07/145/15 Vergabe Bauleistungen Sanierung Sportkomplex Wildorado 2015/2016 Dachdeckerarbeiten

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für die Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle (Altbau) im Wildorado an die Fa. Holl Flachdachbau GmbH & Co. KG Schloßstraße 18 in 07958 Hohenleuben in Höhe von 416.092,06 € (netto) beschlossen.

H 07/146/15 Vergabe Bauauftrag Garagenhöfe Jahnstraße - mittlerer Teilbereich

Der Hauptausschuss hat die Vergabe der Bauleistungen für den Wege-, Tief- und Entwässerungsbau des mittleren Teilbereichs der Garagenhöfe Jahnstraße an die Fa. Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs Wusterhausen GmbH & Co KG aus Wildau beschlossen.
Hauptausschuss 29.09.2015

H 07/162/15 Beschluss zur Aufnahme eines Kredites

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 3.000.000 EUR. Mit der Haushaltssatzung 2014 wurde die Stadt Wildau zur Kreditaufnahme in Höhe von 3.000.000 EUR für diverse Investitionsmaßnahmen ermächtigt. Die Investitionsmaßnahmen wurden 2014/2015 realisiert und bisher aus liquiden Mitteln vorfinanziert.

H 07/164/15 Bauvorhaben Hochsitz 14 – Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“

Der Hauptausschuss hat beschlossen, den Antrag nach § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) auf Abweichung von den textlichen Festsetzungen des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Festsetzung Nr. 3), hier Überschreitung der Gebäudegrundfläche und der zulässigen Vollgeschosse, sowie hinsichtlich der höchstzulässigen Anzahl der Wohnungen (Festsetzung Nr. 6) für das bestehende Wohngebäude zu befürworten.
Die Bauverwaltung / Facility Management wird beauftragt, das Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, hier Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB, gegenüber der Baugenehmigungsbehörde zu erteilen.

H 07/168/15 Bergstraße 2. bis 4.BA: Vorgezogener Baubeginn Bergstraße 3.BA

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Bergstraße, bestehend aus der TRP Bau GmbH aus Teltow und der Eurovia Verkehrsbau Union GmbH aus Berlin, zuzustimmen, den 3.Bauabschnitt der Bergstraße unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung des 2.Bauabschnitts, voraussichtlich Ende Oktober 2015 / Anfang November 2015, zu beginnen.
Hauptausschuss 13.10.2015

H 07/165/15 Vergabe der Leistungen „Winterdienst und Straßenreinigung 2015 bis 2016 in der Stadt Wildau“

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Leistungen „Winterdienst und Straßenreinigung 2015 bis 2016 in der Stadt Wildau“ mit einem Auftragswert von insgesamt 92.524,45 Euro an folgende Firmen durch den Bürgermeister wird zugestimmt:
  • Los 1 - Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen - Auftragswert 38.380,71 Euro
  • Los 2 - Anliegerstraßen - Auftragswert 24.441,51 Euro
  • Los 3 - Plätze und Parkplätze - Auftragswert 9.708,26 Euro
  • Los 5 - Geh- und Radwege, Treppenanlagen, Mittelinseln und Ampelübergänge - Auftragswert 11.172,87 Euro
an die Firma FAM Hausmeister Dienste GmbH, Falkensee;
  • Los 4 - Bushaltestellen - Auftragswert 5.384,80 Euro
an die Firma RUWE GmbH, Berlin;
  • Los 6 - Pflege des Straßenbegleitgrüns - Auftragswert 3.436,30 Euro
an die Firma stadtreiniger.com Service und Winterdienst GmbH, Zeuthen.
Stadtverordnetenversammlung 13.10.2015

S 07/147/15 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von an Sonntagen im Jahre 2016

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2016 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein:
  • 06. März 2016,
  • 02. Oktober 2016,
  • 30. Oktober 2016,
  • 06. November 2016,
  • 11. Dezember 2016,
  • 18. Dezember 2016

S 07/148/15 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dorfaue“ - Abwägungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. 1. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans “Gewerbepark Dorfaue" in der Fassung vom 19.12.2014 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergeb¬nisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Dorfaue“ wird in der Fassung vom 19.08.2015 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3).
  3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 07/149/15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“ – Abwägungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf der 4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) R II-04-01 “Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“ i. d. F. vom 17.03.2015 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Rosenbogen" (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Röthegrund II - Gartenstadt Wildau“), bestehend aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Anlage 2), der Begründung (Anlage 3) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4), wird in der Fassung vom 19.08.2015 gebilligt.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Anlagen 1 (Auswertung), 2 (vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf), 3 (Begründung) und 4 (Vorhaben- und Erschließungsplan) sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

S 07/150/15 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I"- Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 "Wohnpark Röthegrund I" wird in der Fassung vom 19. August 2015 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2).
  2. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
  3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 07/151/15 Bebauungsplan „Schwermaschinenbau-Gelände“ – Beschluss zur 8. Änderung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Schwermaschinenbau-Gelände“ der Stadt Wildau wird geändert. Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung umfasst das nördliche Flurstück des ehemaligen Gärtnereigeländes, das Flurstück 745 in der Flur 10 der Gemarkung Wildau. Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich und hat eine Größe von insgesamt 0,42 ha.
  2. Ziel der 8. Änderung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Studentenwohnheims und für eine universitäre Nutzung.
  3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Änderungsverfahrens beauftragt.
  4. Der Beschluss zur 8. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 07/152/15 Bebauungsplan „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ – Abwägungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Röntgenstraße / Schertlingstraße" in der Fassung vom 04. März 2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen.
  2. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt und sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
  3. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen.
  4. Die Planung ist zu überarbeiten und erneut öffentlich auszulegen.
Das Abwägungsprotokoll, Anlage 1, ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

S 07/153/15 Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Wildau für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.
Die Ergebnisrechnung 2012 weist zum 31.12.2012 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.572.967,69 EUR aus. Die Finanzrechnung 2012 weist zum 31.12.2012 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 1.393.486,84 EUR aus.

S 07/154/15 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 07/153/15 vorgelegt und beschlossen.

S 07/167/15 Weitere Besetzungen im Seniorenbeirat

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Berufung der folgenden Bürgerinnen als weitere Mitglieder in den Seniorenbeirat der Stadt Wildau für die Wahlperiode 2014 – 2019:
Frau Bärbel Richter, Eichenring 8 , 15745 Wildau und Frau Ingrid Mertner, Eichenring 37, 15745 Wildau.

S 07/157/15 Verkauf von Flächen in der Richard-Sorge-Straße an die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Flurstücke 107 mit 907 m² und 142 mit 756 m² der Flur 12 sowie eine Teilfläche von 57 m² des Flurstückes 84 der Flur 12 werden an die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) verkauft.

S 07/158/15 Städtebauliches Einvernehmen mit den Bauvorhaben der WiWO – Fichtestraße 113 und Hückelhovener Ring 2-14 (nördlicher Kopfbau)

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die von der WiWO als Ergänzungsbauten der vorhandenen Baustruktur im Gebiet Hückelhovener Ring an den Standorten Fichtestraße 113 und Hückelhovener Ring 2-14 (nördlicher Kopfbau) vorgesehenen Geschosswohnungsbauten befürwortet werden und dass die Verwaltung beauftragt wird, in den entsprechenden Baugenehmigungsverfahren dazu das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

S 07/166/15 3. Änderung der Hauptsatzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
3. Änderung der Hauptsatzung

I 07/160/15 Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2014

Die Informationsvorlage „Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2014“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, ist auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 10 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 17,20 EUR bis 24.527,01 EUR (Gesamt: 59.295,20 EUR) und eine bereits genehmigte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 45.000 EUR. Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.

S 07/161/15 Wechsel des Vertragspartners im Erbbaurechtsvertrag Wernecke KG/ Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechtes der Wernecke KG an die Wernecke Facility GmbH & Co.KG wird erteilt.

S 07/168/15 Vorsitz des Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschusses

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Thomas Wilde (Fraktion DIE LiNKE.) wird Vorsitzender des Planungs-,
Wirtschafts- und Bauausschusses.

S 07/170/15 Neubesetzung in den Ausschüssen

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Neubesetzung in den Ausschüssen beschlossen:
Hauptausschuss
Herr Thomas Wilde - Mitglied  
Herr Andreas Kroll - Vertreter
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Herr Andreas Kroll
Planungs-,Wirtschafts-und Bauausschuss
Herr Thomas Wilde - Vorsitz
Frau Katrin Rudolph
Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Herr Andreas Kroll für Herrn Thomas Wilde
Ausschuss für Bildung und Soziales
Herr Klaus Griehl - sachkundiger Einwohner

S 07/169/15 Konzept der Stadt Wildau zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Konzept der Stadt Wildau zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Wahl des 1. Stellvertreters der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau

Wahlergebnis:
Herr Gert Müller wurde als 1. Stellvertreter der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau gewählt.
Hauptausschuss 24.11.2015

H 08/172/15 Grundhafte und energetische Sanierung der Sporthalle Wildorado im Rahmen des Bundesprogramms “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des BMUB

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass unter der Maßgabe einer erfolgreichen Bewerbung um Aufnahme in das vom BMUB Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Oktober 2015 aufgelegte Förderprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ die umfassende Sanierung und der Umbau der Sporthalle im Wildorado entsprechend dem insgesamt zur Förderung eingereichten Projektumfang in Höhe von rund  € 3,4 Mio. brutto (€ 2.86 Mio. netto) befürwortet werden.

H 08/171/15 Vergabe der technischen Betriebsführung der Niederschlagswasseranlagen

Der Hauptausschuss hat beschlossen der Vergabe der technischen Betriebsführung in Höhe von 177.506,30€ an die Fa. Mayer Kanal- und Rohrreinigung aus Rüdersdorf durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 08/179/15 Übernahme einer Bürgschaften für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH im Rahmen der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft im Wohnverbund zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Der Hauptausschuss hat beschlossen
  1. Die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000 €.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diese Bürgschaft die notwendige Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen.
  3. Der Bürgermeister und der stellvertretende Bürgermeister werden beauftragt, nach Vorliegen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung die entsprechende Bürgschaftserklärung zu unterschreiben.
Die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt im Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 2.000.000 € für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft im Wohnverbund zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aufzunehmen.
Stadtverordnetenversammlung 08.12.2015

S 08/173/15 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung) gemäß Anlage beschlossen.

S 08/174/15 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2016 Haushaltsplan

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2016 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2016 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 90 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 08/175/15 Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau beschlossen.

S 08/176/15 Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Vergabe einer Konzession zur Essenversorgung der Kinder in den in Trägerschaft der Stadt Wildau befindlichen Kindertagesstätten, der Grund- und der Oberschule

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Vergabe einer Konzession zur Essenversorgung der Kinder in den in Trägerschaft der Stadt Wildau befindlichen Kindertagesstätten, der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule beschlossen.

S 08/177/15 BP „Anglerverein am Dahmeufer“ => Abwägungs-, Billigungs- Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
  1. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Anglerverein am Dahmeufer“ in der Fassung vom 04.05 / 02.06.2015 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Anglerverein am Dahmeufer“ wird in der Fassung vom 15.10.2015 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3).
  3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.