Am 14.10.2014 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 02/34/14 Bestätigung des unparteiischen Mitgliedes und Vorsitzenden der Einigungsstelle und dessen Stellvertreters für die Amtszeit der Personalvertretung von 2014 bis 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorsitzende der Einigungsstelle und deren Stellvertreter bestätigt.
S 02/35/14 Bildung der Einigungsstelle für die Amtszeit der Personalvertretung von 2014 bis 2018
Die Bildung der Einigungsstelle für die Amtszeit der Personalvertretung von 2014 bis 2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
S 02/39/14 Änderung Erbbaurechtsvertrag Privatgymnasium
Das Erbbaurecht geht auf die „Private Schulgesellschaft in der Mark Brandenburg mbH“ über. Das Erbbaurecht wird um die Fläche des Flurstückes 972 Flur 11 erweitert.
S 02/41/14 Vorschlag zur Übernahme der Erhaltung und Pflege einer Grabstelle durch die Stadt Wildau - hier: Grabstelle Frau Schertling
Es wird zugestimmt, dass die Grabstelle von Frau Gisela Schertling als Ehrengrabstätte erhalten und die Pflege durch die Stadt Wildau übernommen wird.
I 02/43/14 Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2013
Die Informationsvorlage „Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2013“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, ist auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
Die Informationsvorlage enthält 7 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 253 € bis 24.600 € (Gesamt: 79.636,46 €). Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.
S 02/45/14 2. Änderung B-Plan „Gewerbepark Süd“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbepark Süd" in der Fassung vom 26. Februar 2014 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Bebauungsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbepark Süd" i. d. Fassung vom 29. Juli 2014 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 2) sowie der Begründung (siehe Anlage 3) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbepark Süd" ortsüblich bekannt zu machen.
S 02/47/14 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Areal am Stichkanal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für das Gebiet, das umgrenzt wird im Norden durch die Bebauung des Grundstücks Friedrich-Engels-Straße 71, im Osten durch die Straßenfläche der Friedrich-Engels-Straße, im Süden durch die Bebauung der Karl-Marx-Straße 65-68 sowie 71/72 und im Westen durch die Bahnlinie, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Areal am Stichkanal“ aufgestellt.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Wildau:
Flur 3: Flurstücke 501/3; 503/1; 504/1; 504/2; 505; 508 – 510; 1051 – 1056 und 1058
Flur 11: Flurstücke 105 (Stichkanal); 157; 744; 745 und eine Teilfläche aus 532
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
S 02/48/14 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Zentrum Oberes Wildau“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss -
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für das Gebiet, das umgrenzt wird im Norden durch die Straßenfläche der Freiheitstraße, im Osten durch die Bebauung der Straße der AWG 1-8 und Geschwister-Scholl-Straße 5-7, im Süden durch die Straßenfläche der Geschwister-Scholl-Straße und im Westen durch die Straßenfläche der Fichtestraße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Zentrum Oberes Wildau“ aufgestellt.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,87 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Wildau:
Flur 11: Flurstück 90/5 und jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 445 und 454.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
S 02/50/14 Beschluss über die Verleihung des Ehrentellers der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Ehrenteller der Stadt Wildau wird an Herrn Dr. Karl Richter verliehen.
S 02/51/14 Beschluss über die Verleihung des Ehrentellers der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Ehrenteller der Stadt Wildau wird an Frau Renate Georgi verliehen.
S 02/52/14 Überplanmäßige Ausgabe für die Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2014 - (HHST: 54101/52210400)
Der Überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von € 45.000 für verschiedene dringende Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang der Straßenunterhaltung in Wildau wird zugestimmt.
S 02/53/14 Abberufung und Neuberufung eines Mitgliedes für den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, Frau Jutta Soulis als Mitglied des gemeinsamen Aufsichtsrates abzuberufen und dafür Herrn Michael Kabiersch, Achenbach Krankenhaus, Köpenicker Straße 29, 15711 Königs Wusterhausen, als neues Mitglied des gemeinsamen Aufsichtsrates zu berufen.
S 02/57/14 Abberufung eines Stadtverordneten aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Herr Lars Ulbricht (SPD-Fraktion) wird mit Wirkung vom 10.10.2014 aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung abberufen.
Herr Ulbricht ist von Wildau nach Königs Wusterhausen verzogen und steht daher der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr zur Verfügung.
S 02/58/14 Abberufung eines Stadtverordneten aus dem Ausschuss für Bildung und Soziales
Herr Lars Ulbricht (SPD-Fraktion) wird mit Wirkung vom 10.10.2014 aus dem Ausschuss für Bildung und Soziales abberufen.
Herr Ulbricht ist von Wildau nach Königs Wusterhausen verzogen und steht daher der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr zur Verfügung.
S 02/59/14 Berufung einer Stadtverordneten in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird ab 14.10.2014 Mitglied im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung.
Der Stadtverordnete Herr Ulbricht ist von Wildau nach Königs Wusterhausen verzogen und steht daher der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr zur Verfügung. Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.
S 02/60/14 Berufung einer Stadtverordneten in den Ausschuss für Bildung und Soziales
Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird ab 14.10.2014 Mitglied im Ausschuss für Bildung und Soziales.
Der Stadtverordnete Herr Ulbricht ist von Wildau nach Königs Wusterhausen verzogen und steht daher der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr zur Verfügung. Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.
S 02/61/14 Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Frau Hannelore Klank-Neuendorf wird zum 14.10.2014 als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung abberufen.
Frau Hannelore Klank-Neuendorf wird ab 14.10.2014 Mitglied im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung.
S 02/62/14 Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Herr Helmut Neuendorf wird zum 14.10.2014 als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung berufen. Die Beschlussvorlage folgt einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Fraktion.
Nichtöffentlicher Teil:
S 02/49/14 Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Wildau
Für die Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Wildau für die nächste Amtsperiode wurde eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.