Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden im ersten Halbjahr dieses Jahres bundesweit Schöffen gewählt. In der Stadt Wildau werden 4 Frauen und Männer gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen am Amtsgericht Königs Wusterhausen und am Landgericht Cottbus teilnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau muss über die Benennung der Bewerberinnen und Bewerber in Form einer Vorschlagsliste beschließen. Diese Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Kandidaten, also acht insgesamt, enthalten.
Der Beschluss dazu erfolgt auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2023. Die Kandidaten werden dazu eingeladen, um sich vorzustellen.
Diese Liste wird dem Amtsgericht übergeben. Aus den Vorschlägen aller Gemeinden und Städte wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts in der zweiten Jahreshälfte 2023 Haupt- und Hilfsschöffen.
Die formalen Voraussetzungen für das Schöffenamt im Überblick:
• Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
• mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre alt aber nicht älter als 69 Jahre,
• zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste wohnhaft in Wildau,
• gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
• kein Vermögensverfall,
Die Bewerber/-innen sollten verfügen über:
• Soziale Kompetenz aus beruflichem Hintergrund und/oder gesellschaftlichen Engagement
• Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis
• Verantwortungsbewusstsein
• Kommunikations- und Dialogfähigkeit
• Unparteilichkeit, Selbstständig, geistige Beweglichkeit
• Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen
• Gesundheitliche Eignung für den anstrengenden Sitzungsdienst
Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sind ausgeschlossen.
Ihre Aufgabe:
Aufgabe der ehrenamtlichen Richter ist es, Beweise zu würdigen. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit basierend auf den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abzuleiten, ob sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht.
Schöffen müssen ihre Rollen im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben und bereit sein, sich weiterzubilden.
Berufsrichter und Schöffen sind gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit – der Richterin/des Richters und der zwei beteiligten Schöffen – im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung des Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.
Kontakt für Bewerbungen:
Stadtverwaltung Wildau
Hauptverwaltung
Karl-Marx-Straße 36
15745 Wildau
Tel. 03375/50 54 34
Das Bewerbungsformular steht zum Download auf der Homepage der Stadt Wildau unter www.wildau.de bereit sowie unter dem Link: https://www.schoeffenwahl.de.
Bewerbungsfrist: 29.03.2023
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau muss über die Benennung der Bewerberinnen und Bewerber in Form einer Vorschlagsliste beschließen. Diese Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Kandidaten, also acht insgesamt, enthalten.
Der Beschluss dazu erfolgt auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2023. Die Kandidaten werden dazu eingeladen, um sich vorzustellen.
Diese Liste wird dem Amtsgericht übergeben. Aus den Vorschlägen aller Gemeinden und Städte wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts in der zweiten Jahreshälfte 2023 Haupt- und Hilfsschöffen.
Die formalen Voraussetzungen für das Schöffenamt im Überblick:
• Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
• mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre alt aber nicht älter als 69 Jahre,
• zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste wohnhaft in Wildau,
• gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
• kein Vermögensverfall,
Die Bewerber/-innen sollten verfügen über:
• Soziale Kompetenz aus beruflichem Hintergrund und/oder gesellschaftlichen Engagement
• Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis
• Verantwortungsbewusstsein
• Kommunikations- und Dialogfähigkeit
• Unparteilichkeit, Selbstständig, geistige Beweglichkeit
• Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen
• Gesundheitliche Eignung für den anstrengenden Sitzungsdienst
Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sind ausgeschlossen.
Ihre Aufgabe:
Aufgabe der ehrenamtlichen Richter ist es, Beweise zu würdigen. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit basierend auf den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abzuleiten, ob sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht.
Schöffen müssen ihre Rollen im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben und bereit sein, sich weiterzubilden.
Berufsrichter und Schöffen sind gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit – der Richterin/des Richters und der zwei beteiligten Schöffen – im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung des Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.
Kontakt für Bewerbungen:
Stadtverwaltung Wildau
Hauptverwaltung
Karl-Marx-Straße 36
15745 Wildau
Tel. 03375/50 54 34
Das Bewerbungsformular steht zum Download auf der Homepage der Stadt Wildau unter www.wildau.de bereit sowie unter dem Link: https://www.schoeffenwahl.de.
Bewerbungsfrist: 29.03.2023