Schiedsstelle

"Schiedsfrauen" bzw. "Schiedsmänner" sind die mit der außergerichtlichen Schlichtung bestimmten Personen.
Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt. Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich bei der örtlich zuständigen Schiedsperson gestellt werden. Sie benötigen hierfür Vornamen, Namen und die genaue Anschrift der Gegenpartei. Ferner muss sich aus Ihrem Antrag der genaue Sachverhalt ergeben.

Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist:
  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, und spart dadurch Zeit und Nerven,
  • kostengünstig und
  • führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert".
Wir können schlichten, aber nicht richten. Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind sachlich zuständig:
  • für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Nachbarrecht) und
  • für bestimmte strafrechtliche Delikte (Strafsachen).
Das sind z.B.
  • die meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten wie z.B
    • wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück,
    • des Überwuchses nach § 910 BGB,
    • des Hinüberfalls nach § 911 BGB
    • sowie in allen Fällen des Streites über die Einhaltung eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes für Pflanzen.

Ohne bei der Schiedsstelle gewesen zu sein, egal mit welchem Schlichtungsergebnis, nehmen die Gerichte keinen Antrag zu o.g. Beispielen an.

Schiedstelle Wildau
Karl-Marx-Str. 36
15745 Wildau

Sprechzeiten
jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00-18.00 Uhr sowie nach schriftlichem Antrag
Ansprechpartner

Frau Pokorný

Adresse
Raum 124
Karl-Marx-Str. 36
15745 Wildau
Telefon
0176 47309541
E-Mail
[E-Mail anzeigen]
Stellvertretene Schiedsperson
Frau Köhler