Presseerklärung

Mir ist noch keine Anklageschrift zugestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin informierte meine Verteidigerin am
29. Dezember 2020 darüber, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und mir vorwirft, als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau sowie in zwei Fällen als Bürgermeisterin der Stadt Wildau bestechlich gewesen zu sein. Bevor mir die Anklageschrift nicht zugestellt worden ist, kann ich mich hierzu nicht im Einzelnen positionieren. Sagen kann ich aber, dass ich nicht bestechlich war und dies auch nicht bin. Das werde ich, sollte das Gericht die Anklage gegen mich zulassen, beweisen. Auch für mich gilt die Unschuldsvermutung. Auch ich habe das Recht, mich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen. Das Gericht entscheidet – und nicht die Staatsanwaltschaft. Diese hatte mir zwar angeboten, von einer Anklageerhebung abzusehen, wenn ich im Gegenzug den Erlass eines Strafbefehls akzeptiere. Das habe ich aber abgelehnt. Ich scheue eine öffentliche Hauptverhandlung nicht, denn ich bin unschuldig. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.


Wildau, den 6. Januar 2021     Angela Homuth