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CORONA Pandemie - Melderechtliche Angelegenheiten

1. Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Sollte Ihr Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt dem folgenden Link:
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

Wenn Ihr Personaldokument in der nächsten Zeit abläuft, können Sie dieses sobald wir wieder für Sie geöffnet haben, im Einwohnermeldeamt der Stadt Wildau beantragen.

Auf die Erhebung von Verwarngeld wird in diesen Zusammenhang verzichtet.

Sollten Sie in begründeten Fällen dringend ein Dokument benötigen, können Sie dieses mit Terminvereinbarung, möglich per Telefon 033 75/50 54 59 /-60 oder
per Mail [E-Mail anzeigen] / [E-Mail anzeigen] im Einwohnermeldeamt beantragen.


2. An und Abmeldungen

Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage und der damit verbundenen Beschränkungen im öffentlichen Leben ist es im Rahmen der Ermessensausübung der Einwohnermeldeämter zulässig, für einen Zeitraum von zunächst 6 Wochen nach Ein- bzw. Auszug keine Bußgelder nach § 54 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 7 BMG wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung zu verhängen.