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13.10.2022 Neubesetzung des Amtes der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Wildau für die Amtsperiode 2022 – 2027.
Entsprechend den Anforderungen des Schiedsstellengesetzes müssen die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und Wahlrecht besitzen. Weiterhin soll sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nicht älter als 70 Jahre sein und im Bereich der Schiedsstelle (Stadtgebiet Wildau) wohnen.
Die Schiedsperson soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein, den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Man sollte einen zur ordnungsgemäßen Ausübung des Amtes ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte notwendige Zeit verfügen.
Die Tätigkeit der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist ehrenamtlich.
Die Stadt Wildau bittet alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson haben sich bis zum:

18.10.2022

unter Angabe von
• Name, Vorname, Geburtsname
• Anschrift
• Geburtstag, Geburtsort
• Beruf
• Telefonnummer, E-Mail-Adresse

beim Bürgermeister der Stadt Wildau, Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau schriftlich oder per Fax unter der 03375 - 505471 zu bewerben.
Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson erfolgt jeweils für die Dauer von fünf Jahren und soll voraussichtlich in der Sitzung der Stadtverordneten der Stadt Wildau am 29.11.2022 durchgeführt werden. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen danach noch der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, der nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes auch die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für ihre Tätigkeiten im Rechtspflegebereich ausübt.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter http://www.schiedsamt.de abrufbar.