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23.06.2018 Liebe Eltern,
zunächst vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Hinweise.
Grundsätzlich handhaben wir natürlich die Versorgung in den städtischen Kita-Einrichtungen und in Grundschule und Hort verschieden. Wir danken für den Hinweis.
Es ist richtig, für die Grundschule besteht Schulpflicht. Anders ist es bei den Kita-Einrichtungen. Hier müssen Sie, wie bereits gestern mitgeteilt, für sich und Ihr Kind entscheiden, ob Sie Ihr Kind bis zur Klärung des Sachverhaltes in unseren Kita-Einrichtungen betreuen lassen wollen.
Wir möchten nochmals darauf aufmerksam machen, dass unserer Kenntnis nach aus gesundheits- und lebensmittelhygienischer Sicht keine Notwendigkeit besteht, die Einrichtungen weiterhin geschlossen zu halten. Wir hoffen natürlich sehr, dass  der überwiegende Teil der Eltern dies eher begrüßt als ablehnt.

Verpflegung Grundschule/Hort:
Hier ist eine Selbstverpflegung möglich! Als Eltern sind Sie in diesem Fall selbst Vertragspartner der WSG und können entscheiden, ob Sie für Ihr Kind, wie bisher üblich, das Mittagsessen bei der WSG bestellen wollen oder nicht.
Falls Sie sich für die Selbstverpflegung entscheiden, beachten Sie bitte, dass in der Grundschule keine Möglichkeit besteht, mitgebrachtes Essen zu erwärmen. Hier sind alternativ gut gefüllte Brotdosen nötig.

Verpflegung Kita-Einrichtungen:
In unseren Kita-Einrichtungen werden im Auftrag der Stadt Frühstück, Mittag und Vesper von der WSG geliefert.
Im Gegensatz zur Grundschule ist eine Selbstverpflegung allein schon aus organisatorischen Gründen bei der Vielzahl der Kinder (ca. 650) und dem Alter der Kinder nicht möglich. Hintergrund: Alle Kinder kommen zu unterschiedlichen Zeiten zur Kita. Hier die Übersicht zu behalten, wem welche Brotdose gehört, ist nicht möglich. Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass wir u.a. auch Kinder in den Einrichtungen haben, die unter Lebensmittelallergien leiden. Die Gefahr, dass hier falsche Lebensmittel gereicht oder von den Kindern untereinander getauscht werden, ist einfach zu groß.
Insgesamt können wir daher nicht die Verantwortung für das gesamte mitgebrachte Essen übernehmen und sicherstellen, dass jedes Kind dann auch sein Essen bekommt. Wir bitten bei allem Verständnis um Nachsicht!
Darüber hinaus bestehen weitere Gründe, warum eine Selbstverpflegung in den Kita-Einrichtungen nicht möglich ist. U.a. darf die Kühlkette der Lebensmittel (generell) nicht unterbrochen werden. Wir haben nicht die Möglichkeit, mitgebrachtes Essen in solcher Vielzahl kühl zu lagern. Dazu fehlen einfach die Lagermöglichkeiten. Zudem könnten wir auch mitgebrachtes Mittagsessen in dieser Größenordnung nicht erwärmen.

Lassen Sie uns bitte gemeinsam die Ergebnisse der einbezogenen Behörden, u.a. die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Dahme-Spreewald, abwarten. Gegenwärtig können wir Ihnen leider auch nicht mehr sagen.