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Löschwasserbrunnen neben der Feuerwache fertig gestellt

09.09.2016 In den vergangenen Jahren wurde es durch die verstärkte Bebauung im Gewerbepark erforderlich, an den Gefährdungspunkten im Einsatzfall ausreichende Löschwassermengen zur Verfügung stellen zu können.

Am 8. September 2016 wurde der neue Löschwasserbrunnen im Beisein von Bürgermeister Dr. Uwe Malich „eingeweiht“.

Die vorhandenen Löschwasserressourcen eines Löschwasserteichs und die Entnahme aus dem Trinkwassernetz des MAWV erfüllten nicht mehr den geforderten Ansprüchen der Löschwasserentnahme.
Neuer Löschwasserbrunnen Foto Manfred Tadra (7).jpg
Fotos: Manfred Tadra

Die Stadt Wildau hat in der Vorsorge zur Sicherstellung ausreichender Löschwassermengen in den Jahren 2014 und 2015 zwei Löschwasserbrunnen im Gewerbepark herstellen lassen. Der Gewerbepark ist somit ausreichend mit Löschwasserentnahmestellen versorgt.

Da die Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz in einigen Stadtgebieten zu Druckabfall und Engpässen im Trinkwasserleitungsnetz führen, hat die Stadt Wildau an „Trinkwassernetzschwachpunkten“ geplant, weitere Löschwasserbrunnen herzustellen, um die ausreichende Versorgung mit Löschwasser sicherzustellen.

Zweckbestimmung
In diesem Jahr wurde der Löschwasserbrunnen neben der Feuerwache hergestellt. Er soll im Ernstfall die Löschwasserversorgung in dem Gebiet des SMB-Wissenschafts- und Technologieparks, des Zentrums für Luft- und Raumfahrt (ZLR) und des Gesundheitszentrums sicherstellen. Darüber hinaus werden aus dem Löschwasserbrunnen zukünftig die Löschfahrzeuge nach Einsätzen betankt und Wasser für Löschübungen entnommen.

Mitwirkung von Fachbehörden
Die Untere Wasserbehörde (UWB) hatte als zuständige Genehmigungsbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Löschwasserbrunnen erteilt. Da der Standort des Löschwasserbrunnens am Rande des ehemaligen Industriegebietes „SMB“ liegt, bestand ein Anfangsverdacht, dass durch Bodenkontaminationen das Grundwasser stark beeinflusst ist. Hier hat die UWB, in Abstimmung mit der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (UAWB), besondere Vorkehrungen für die Beprobung und Entsorgung des Brunnens getroffen. Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat für die Einleitung des für den Probelauf anfallenden Wassers ebenfalls Auflagen in Form zusätzlicher Analysen erteilt. Die von den Fachbehörden erteilten Auflagen wurden eingehalten und die geforderten Analysen durchgeführt. Die in den Analysen festgestellten Parameter entsprechen den erwarteten Werten und die Verwendung des geförderten Wassers ist für die Löschwassernutzung unbedenklich.

Herstellung des Brunnens
Die Herstellung des Brunnens wurde beschränkt ausgeschrieben. Das ortsansässige Brunnenbauunternehmen Martin Knapp hat den Zuschlag erhalten.

Der Brunnen erreichte im Dauerbetrieb über drei Stunden die geforderte die Mindestleistung von 48 m³ Löschwasser pro Stunde und erfüllt damit die Auflagen der Feuerwehr.

Herstellkosten
Die Kosten für den Brunnen belaufen sich auf    13.250 €
Für zusätzliche Aufwendung der Beprobung und Entsorgung   3.550 €
Herstellkosten (Gesamt)     16.800 €

Frank Mischnick, Bauverwaltung/Facility Management