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Lärmaktionsplanung

Der Lärmaktionsplan wurde am 27.09.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
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Die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen, die Empfehlungen darstellen, bilden die Arbeitsgrundlage der Verwaltung für zukünftige Straßenplanungen und finden Beachtung in der Bauleitplanung.

Der Lärmaktionsplan ist spätestens in fünf Jahren zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Lärmschutzbeauftragte der Stadt Wildau ist Frau Kerstin Paul.

Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe III - Juni 2019

Lärmaktionsplan Stufe III der Stadt Wildau
Für die Stadt Wildau wurde der Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie (Euro-päisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002) fortgeschrieben.
Die aktuell geltende Stufe III der Lärmaktionsplanung für die Stadt Wildau erfolgt für den Straßen-, Schienen- und Luftverkehrslärm. Gewerbelärm ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nicht relevant.
Die Lärmkartierung des Straßenverkehrs für die Stadt Wildau erfolgte durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU). Kartierungspflichtig sind im Rahmen der Stufe III der Lärm-aktionsplanung Bundesautobahnen sowie Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr bzw. 8.000 Kfz am Tag.
Die Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Eine Lärmkartierung zum Flughafen Berlin-Brandenburg wurde durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg (MLUL) für den Flugver-kehr 2023 erstellt.
Die Lärmaktionsplanung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 mit der Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) um einen sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005, 29.Juni 2005).
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes i.d.F. vom 06. März 2019 wurde durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 07. März bis einschließlich 08. April 2019 vorgestellt.
Dieser Entwurf wird auch im Internet unter www.wildau.de veröffentlicht.
Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind eine Bürger-Stellungnahme und drei Stellung-nahmen der Träger öffentlicher Belange (Landesbetrieb Straßenwesen, Eisenbahn-Bundesamt und Landkreis Dahme-Spreewald) eingegangen.

Aus den Stellungnahmen haben sich hauptsächlich redaktionelle Änderungen ergeben.
Die Änderungen bzw. Ergänzungen aus der Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes sind auf der Seite 39 im Punkt Lärmsanierung an bestehenden Bundesschienenwegen gelb markiert.

Lesefassung, Stand 14.06.2019
Ansprechpartner

Frau Michelle Langer

Organisation
Stadtverwaltung Wildau
Adresse
Raum 107
Karl-Marx-Straße 36

15745 Wildau
Telefon
+49 (3375 ) 5054-22
E-Mail
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