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Informationen zur Beitragserhebung

Die Stadt Wildau erhebt für die Kinder, die keinen Anspruch auf eine Notfallbetreuung in einer Kindertagesstätte der Stadt Wildau haben, ab April bis auf weiteres keine Elternbeiträge und keine Zuschüsse zur Mittagsversorgung.
Für die vor diesem Zeitraum liegenden Erhebungszeiträume sind die monatlichen Elternbeiträge und auch der monatliche Zuschuss zur Mittagsversorgung zu zahlen. Bei der Stadtkasse für den Monat April und Folgemonate eingezahlte Elternbeiträge und Zuschüsse zur Mittagsversorgung werden, soweit noch offene Forderungen aus Vormonaten bestehen, mit diesen verrechnet. Bestehen keine offenen Forderungen erfolgt eine Rückzahlung.
Personensorgeberechtigte, deren Kinder einen Kitaplatz in der Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können, erhalten im Monat Mai einen gesonderten Bescheid für den Elternbeitrag und den Zuschuss zur Mittagsversorgung für die in Anspruch genommenen Betreuungstage im April 2020. Genauso wird in den Folgemonaten weiter verfahren, soweit keine anderweitigen Entscheidungen durch die Stadt getroffen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Elternbriefe.

Elternbrief April 2020.pdf
Elternbrief Mai 2020.pdf