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Informationen zu den Elternbeiträgen und den monatlichen Zuschüssen zur Mittagsversorgung

Elternbeiträge
Von Anfragen auf Rückerstattungen von Elternbeiträgen, für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten (Kita und Hort), bitten wir abzusehen.

Da es keine gesetzliche Grundlage im Kitagesetz des Landes Brandenburg und der darauf aufbauenden Elternbeitragssatzung der Stadt Wildau gibt, die eine Beitragsrückerstattung ermöglicht, können wir Ihnen keine Beiträge zurückerstatten.

Sobald sich Änderungen der Rechtssituation ergeben, werden wir Sie informieren. Die Elternbeiträge müssen damit weitergezahlt werden.

Zuschüsse zur Mittagsversorgung
Eine ähnliche Rechtssituation liegt bei den Zuschüssen zur Mittagsversorgung vor.

Die Stadt Wildau hat sich ohne rechtliche Verpflichtung dazu entschieden, einen vollen Monatsbeitrag zu erlassen, wenn die Personensorgeberechtigten nachweisen, dass ihr Kind einen gesamten Monat nicht in der Kita anwesend war und damit auch nicht versorgt wurde.
In der Regel erfolgt keine Rückerstattung, sondern es wird ein Folgemonat kein Beitrag erhoben. Die entsprechende Verfahrensweise wird in dem jeweiligen Bescheid geregelt.
Entsprechende Anträge stellen Sie bitte ab Dienstag, dem 19.01.2021 an folgende Mail-Adresse [E-Mail anzeigen].

In allen anderen Fällen sind auch die monatlichen Zuschüsse zur Mittagsversorgung weiter zu zahlen.

Weitere ausführlichere Informationen für beide Zahlungsarten hängen in den allen drei Kitas aus.