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Information zur Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2019

16.12.2019 Auf der letzten Stadtverordentenversammlung am 10.12.2019 wurde über den geplanten Grundstücksverkauf nördlich des Amtsgerichtes an der Friedrich-Engels-Straße 56/57 intensiv diskutiert.
Die Anzahl der Teilnehmer zeigte ein hohes Interesse der Wildauerinnen und Wildauer an dem Thema. Das Interesse haben die Bürgermeisterin und die Stadtverordneten positiv zur Kenntnis genommen. Da sich die Stadt derzeit in Vorbereitungen zum Grundstückverkauf befindet, konnten auf der letzten Sitzung noch keine umfassenden Informationen zur Grundstücksnutzung oder zum Kaufpreis gemacht werden. Das war für einige Einwohnerinnen und Einwohner eine unbefriedigende Situation, da sie sich weitere Informationen gewünscht hatten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sowie zum Schutz beteiligter Dritter können wir als Stadt zum gegeben Zeitpunkt keine weiteren Informationen öffentlich bekanntgeben. Das betrifft ebenso arbeitsrechtliche Aussagen zum Geschäftsführer der WiWO. Wir bitten dafür um Verständnis, da der Schutz der Beteiligten in diesem Fall Vorrang hat.
Selbstverständlich wurden die Stadtverordneten im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung umfassend informiert.

Im Vorfeld wurden einige Informationen an die Öffentlichkeit getragen, die zur Einordnung des Sachverhalts nur bedingt beigetragen haben. Die Stadt Wildau ist Gesellschafterin der WiWO. Die WiWO wurde mittels eines Beschlusses des Gesellschafters damit beauftragt, den Grundstücksverkauf zu veranlassen. Veräußerungsversuche zum Grundstück seitens der WiWO hatten bislang keinen Erfolg, auch weil das Grundstück aus seiner industriellen Vergangenheit stark altlastenbehaftet und mit einem abrissreifen Hallentrakt bebaut ist. Straßenseitig befinden sich noch Fundamente eines bereits abgerissenen Gebäudes im Erdboden. Das Gebäude überhaupt einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, ist aus den genannten Gründen mit hohen Aufwendungen verbunden. Sollte die Stadt das Grundstück selbst nutzen wollen, so müssen diese Aufwendungen von der Stadt getragen werden.

Unsere Stadt Wildau verfolgt gemeinsam mit den Stadtverordneten das Ziel, dass die zur Verfügung stehenden Grundstücke unserer Stadt sinnvoll und nach den Bedarfen der Stadt genutzt werden können. Angesichts der aktuellen angespannten Wohnungslage sollen leere Grundstücke für den Wohnungsneubau verwendet werden, um den Wildauerinnen und Wildauern attraktive und günstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist es uns als Stadt wichtig, darauf zu achten, dass die Gebäude in das stadtplanerische Konzept Wildaus passen und sich ins Gesamtbild einfügen. Eine unkontrollierte Bebauung zu Lasten der Einwohnerinnen und Einwohner oder eine Bebauung, die nicht für das städtische Gesamtbild geeignet ist, ist nicht im Sinne unserer Stadt. Wir prüfen daher sehr genau, welche Bedingungen wir an den geplanten Grundstücksverkauf und einer etwaigen Bebauung verbindlich festlegen können.

Die Stadt Wildau hat einen Investor für das genannte Grundstück gefunden. Neben der Zahlung eines angemessenen Kaufpreises ist der Investor bereit, die Kosten für den Abriss des Hallentraktes sowie die Kosten der Dekontamination des Bodens zu übernehmen. Als Stadt hätten wir damit die Möglichkeit, das Grundstück wieder für eine Nutzung zur Verfügung zu stellen und zugleich für den Wohnungsbau zu erschließen. Der Verkehrswert für den Kauf wird aktuell durch ein von der Stadt beauftragtes Gutachten ermittelt.

Im aktuellen Prozess gab es Unstimmigkeiten zwischen der Stadt und der WiWO bezüglich der Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses sowie zur Angemessenheit des Kaufpreises. Das von der Stadt beauftragte Gutachten wird in dem Punkt für mehr Klarheit sorgen.

Die Stadt Wildau ist Gesellschafterin der WiWO. Als Bürgermeisterin ist es meine Aufgabe sicherzustellen, dass die Interessen Wildaus durch die WiWO berücksichtigt und umgesetzt werden. Die WiWO hat die Aufgabe, die Vorhaben im Sinne der Stadt gemäß den stadtplanerischen Konzepten und baurechtlichen Vorschriften umzusetzen. Dabei sind die Beschlüsse der Stadtverordneten maßgebend. Es ist aktuell nicht auszuschließen, dass der Investor aufgrund der Debatte von seinem Vorhaben Abstand nimmt. Angesichts der Möglichkeiten, das Grundstück zu dekontaminieren und überhaupt wieder einer Nutzung zur Verfügung zu stellen sowie mehr Wohnraum zu schaffen, wäre dieser Schritt sehr zu bedauern und nicht im Sinne unserer Stadt.

Angela Homuth
Bürgermeisterin