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Information zur Pflege der Grünflächen vor den Grundstücken

29.07.2022 Liebe Grundstückseigentümer:innen,

mit der seit 2021 gültigen Satzung der Stadt Wildau zur Straßenreinigung ist auch die Pflege der Grünstreifen/ Randstreifen vor Ihren Grundstücken den Gesetzmäßigkeiten angepasst worden. So erstreckt sich Ihre Reinigungspflicht für jene Abschnitte nunmehr nur noch auf das regelmäßige Beseitigen von Verunreinigungen und das Aufnehmen von Laub.

Eine gärtnerische Pflege, wie z.B. das Mähen, ist nicht mehr Bestandteil Ihrer Reinigungspflicht. Diese Maßnahmen werden im Rahmen eines Grünflächenpflegeplanes durch den Bauhof bzw. durch die Stadt beauftragte externe Dienstleister durchgeführt. Die Abstände der Durchgänge bemessen sich sowohl nach Wirtschaftlichkeit als auch nach ökologischen Aspekten zum Schutz der Artenvielfalt in der Stadt.

Ihre Fragen rund um die Anliegerpflichten beantwortet Ihnen die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Wildau gerne.