Information zur Ergänzung der Liste der kritischen Infrastrukturbereiche
Liebe Eltern,mit der neuen Eindämmungsverordnung, die für die Kitas und Schulen ab dem 15.02.2021 gilt, wurde die Liste der kritischen Infrastrukturbereiche unter § 18 Absatz 5 Satz 2 Nr. 8 der Eindämmungsverordnung um die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem SGB V- Gesetzliche Krankenversicherung ergänzt.
D.h., dass Personensorgeberechtigte, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind, ggf. einen Anspruch auf Notbetreuung für ihr Kind/ihre Kinder haben, soweit auch alle weiteren Voraussetzungen nach § 18 Absatz 5 vorliegen.
Das Antragsformular wurde überarbeitet
Antragsformular Stadt Wildau 18_2_2021.pdf
und ist für Anträge ab dem 18.02.2021 zu verwenden. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an [E-Mail anzeigen].