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Information zur Ergänzung der Liste der kritischen Infrastrukturbereiche

Liebe Eltern,

mit der neuen Eindämmungsverordnung, die für die Kitas und Schulen ab dem 15.02.2021 gilt, wurde die Liste der kritischen Infrastrukturbereiche unter § 18 Absatz 5 Satz 2 Nr. 8 der Eindämmungsverordnung um die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem SGB V- Gesetzliche Krankenversicherung ergänzt.

D.h., dass Personensorgeberechtigte, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind, ggf. einen Anspruch auf Notbetreuung für ihr Kind/ihre Kinder haben, soweit auch alle weiteren Voraussetzungen nach § 18 Absatz 5 vorliegen.

Das Antragsformular wurde überarbeitet

Antragsformular Stadt Wildau 18_2_2021.pdf

und ist für Anträge ab dem 18.02.2021 zu verwenden. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an [E-Mail anzeigen].