wildau.de »Startseite »Aktuelles »Meldungsübersicht »Hinweise zur Straßenreinigung und Laubentsorgung

Hinweise zur Straßenreinigung und Laubentsorgung

Die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Wildau möchte  die Anlieger der Straßen in denen eine Straßenreinigung  im Auftrag der Stadt durchführt wird daran erinnern, dass keine Ablagerung von deren Grundstücken und der angrenzenden Gehwege in den Bereich der Fahrbahn zu erfolgen hat. Die Fahrzeuge der Straßenreinigung werden durch die zusätzliche Aufnahme der abgelagerten Stoffe überfüllt und die Saugeinrichtungen verstopfen, so dass eine fristgerechte und qualitativ gute Straßenreinigung nicht gewährleistet ist.

Weiterhin möchte die Verwaltung auf die Handhabung der Laubentsorgung hinweisen. Eine Entsorgung des Laubes der Straßenbäume ist seitens der Stadt Wildau nur für den Herbst vorgesehen. Derzeitige Laubemissionen sind durch die Grundstückseigentümer bzw. -nutzer selbst zu entsorgen.

Wenn Sie selbst nicht kompostieren können - der SBAZV unterstützt Sie und holt Grünschnitt und Laub in einem 14-tägigen Turnus im Stadtgebiet ab.  Die dafür nötigen Laubsäcke sind für eine kleine Gebühr von 1,65 Euro/ Stück bei „Post-Lotto-Schreibwaren“, Fichtestr. 113 in Wildau erhältlich.

Ihre persönlichen Entsorgungstermine finden Sie unter folgendem Link:
https://www.sbazv.de/entsorgungstermine/klein.php

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!



Linden Volkshaus2.jpg

(Foto: Stadt Wildau)