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01.10.2019 Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gibt die Stadt Wildau bekannt, dass das Laub der Straßenbäume in der Zeit von Oktober bis November wieder durch den Bauhof der Stadt Wildau eingesammelt wird. Dazu ist es wichtig, dass dieses Laub auf Haufen nahe dem Straßenrand gekehrt wird, um jegliche Verkehrsgefährdung ausschließen zu können.
Je nach Intensität und Wetterlage des Laubfalls wird der Bauhof in regelmäßigen Abständen durch die Straßen fahren, in denen Straßenbäume vorhanden sind, um dort die Laubhaufen einzusammeln.

Die Entsorgung des Laubes von den Bäumen der Privatgrundstücke muss allerdings – gemäß der geltenden Satzung - durch die Eigentümer der Grundstücke selbst erfolgen. Daher können solche Laubhaufen, die eindeutig von den Grundstücken stammen, dann vom Bauhof nicht mitgenommen werden. Gleiches gilt auch für Haufen mit Baumnadeln oder jene, die mit Kehricht, Steinen, Grünschnitt, Bauschutt oder mit sonstigem Unrat versetzt sind.
Die von der Stadt mit der Straßenreinigung beauftragte Firma wird in Zukunft in Straßenzügen, die solche Anhäufungen von Straßenkehricht der Gehwege, von Baumnadeln oder von Unrat aufweisen, die Reinigung und Entsorgung dann nicht mehr durchführen können.

Bitte helfen Sie daher mit, dass die Straßenreinigung ordnungsgemäß durchgeführt und damit weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Sauberkeit Wildaus geleistet werden kann.

Es wird rechtzeitig bekanntgegeben, wann der Bauhof die letzte Abholtour in diesem Jahr durchführt. Bitte beachten Sie auch, dass die Entsorgung von anfallendem Laub außerhalb dieser Herbstlaubentsorgung im Oktober/November dann in der Pflicht der Anlieger liegt.
Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis. Vielen Dank!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Surkamp, Tel.: 03375/5054-204 oder per E-Mail [E-Mail anzeigen] als zuständigen Bearbeiter bei der Stadtverwaltung Wildau.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Kolb
Leiter Bauverwaltung/FM