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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Funktion eines Kontroll- und Überwachungsorgans der Dienststelle sowie eines Beratungsorgans ihrer Kollegen.
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Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten richtet sich in einer Kommune sowohl auf die Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau und Behinderten innerhalb der kommunalen Verwaltung als auch extern auf die Wahrung, Förderung und Durchsetzung der Interessen von Minderheiten, Menschen und Gruppen, die keine Lobby haben und Menschen, die aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage sind, ihre im Grundgesetz verankerten Rechte durchzusetzen.