Am 27.11.12 wurden durch die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse gefasst:
G 26/433/12 Bauprogramm Ausbau Zufahrtstraße Klubhaus an der Dahme, Parkplatz hinter der Oberschule und Umbau Kastanienstraße Teilstück
Schaffung der entsprechenden Infrastruktur für die Eröffnung des Klubhauses an der Dahme.
Die Gemeindevertretung hat die vorliegende Planung mit Stand vom Oktober 2012 als Bauprogramm beschlossen.
Bestandteile des Bauprogramms sind:
- Erläuterungsbericht
- Lagepläne
- Querschnitte
G 26/434/12 Veräußerung der Geschäftsanteile der Gemeinde Wildau an der Technologie- und Gründerzentrum Wildau GmbH an den Landkreis Dahme-Spreewald
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsanteil der Gemeinde Wildau an der Technologie- und Gründerzentrum Wildau GmbH im Wert von 250.000,00 € an den Landkreis Dahme-Spreewald zu diesem Preis zu veräußern und die hierfür nötigen Verträge abzuschließen.
G 26/436/12 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wildau
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs i. d. F. vom 28.09.2012, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB -Billigungs- und Offenlegungsbeschluss-
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
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Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 28.09.2012 gebilligt.
Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Landschaftsplan (siehe Anlage). - Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Gemäß § 2a Abs. 2 BauGB werden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung gleichzeitig durchgeführt.
- Das Änderungsverfahren wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) durchgeführt.
G 26/439/12 Einbringung der Flächen der Gemeinde Wildau am „Dahme-Nordufer“ in die WiWO
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Das Eigentum an den Flurstücken 478, 480/2, 483, 484, 941 und 942 der Flur 3 der Gemarkung Wildau wird auf die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH im Wege der Einbringung übertragen. Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen und den nötigen notariellen Vertrag zu schließen.
G 26/440/12 Verkauf einer Teilfläche Flur 11, Flurstück 861
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche (ca. 600 m² - unvermessen) des Flurstückes 861 der Flur 11 wird an den Brandenburgischen Landesbestrieb für Liegenschaften und Bauen, Müllroser Chaussee 52, 15236 Frankfurt (Oder) zum Preis von 50 €/m² veräußert.
G 26/441/12 Ankauf von Flächen im Bereich „Tonteich - Lauseberge“ Flur 10 - Flurstücke 252, 385, 423, 427 und 431 mit einer Gesamtfläche von ca. 6,4 ha.
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Flurstücke 252, 385,423,427 und 431 der Flur 10 zum Preis von 50.000 € zu erwerben. Es handelt sich hierbei um die Flächen im Bereich „Tonteich-Lauseberge“. Aus dem Naturschutzfonds sollen Fördermittel zur Sanierung des Tonteiches in Anspruch genommen werden.
G 26/442/12 Verkauf Flur 11, Flurstück 928
Die Gemeindevertretung hat beschlossen:
Das Flurstück 928 der Flur 11 wird an den Brandenburgischen Landesbestrieb für Liegenschaften und Bauen, Müllroser Chaussee 52, 15236 Frankfurt (Oder) zum Preis von 37.320,66 € veräußert.
G 26/437/12 Beschluss zur Bestätigung der Eröffnungsbilanz per 01.01.2011
Im Zuge der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens hatte die Gemeinde Wildau zum 01.01.2011 eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Diese liegt mit einem entsprechenden Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vor und wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen.
G 26/444/12 Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde Wildau zur Konsolidierung des Haushaltes für die Jahre 2012 bis 2016 - Beschluss zur 1. Änderung –
Für das Haushaltsjahr 2013 hatte sich die Gemeinde Wildau verpflichtet, die Brutto-Neuverschuldung auf "null" zu begrenzen. Mit der 1. Änderung wurde durch die Gemeindevertretung eine Ausnahme für das Haushaltsjahr 2013 dahingehend beschlossen, dass ausschließlich für die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr eine maximale Brutto-Neuverschuldung in Höhe von 500 T€ zugestanden wird.
G 26/438/12 Haushaltssatzung der Gemeinde Wildau für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan
Die Gemeinde Wildau hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan 2013 weist ein Defizit in Höhe von 292 T€ aus, das aber durch die Verwendung der vorhandenen Rücklage ausgeglichen werden kann. Die Haushaltssatzung 2013 nebst Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister festgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen.